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Mehr Rechtssicherheit beim Palettentausch

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Palettentausch sollen sicherer werden. Deshalb empfehlen jetzt vier Verbände der verladenden Wirtschaft und des Verkehrsgewerbes unter der Moderation des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für die beiden wichtigsten Palettentauschverfahren in die Geschäftsbedingungen so genannte Palettenklauseln aufzunehmen. Unterzeichner der Empfehlung sind neben dem DIHK der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Werkverkehr und Verlader (BWV) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV).

Die neuen Geschäftsbedingungen umfassen zwei Klauseln. Davon regelt diejenige für den „Kölner Palettentausch“ den Zug-um-Zug-Tausch; diejenige für den „Bonner Palettentausch“ ist Rechtsgrundlage für den Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung, bei der Paletten an der Entladestelle getauscht und zur Beladestelle zurückgeführt werden.

„Damit dürften viele bislang in der tagtäglichen Praxis immer wieder aufgetauchten Fallstricke beseitigt sein“, ist sich Rechtsanwältin Hildegard Reppelmund vom DIHK sicher. Die Anwendung der Klauseln stehe jedem Unternehmen frei. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen liege darin aber eine Chance, Streitigkeiten über Paletten zu vermeiden.

Informationen können unter www.ihk-nuernberg.de abgerufen werden.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2005, Seite 34

 
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