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Abschied von der Scheibe

Analog war gestern, digitale Technik ist heute, auch in Lkw und Bussen. Alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Omnibusse sollen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Und so hat die Europäische Kommission mit der EG-Verordnung Nr. 2135/98 beschlossen, den so genannten digitalen Tachograph (DTCO) einzuführen, der die relevanten Daten elektronisch im Gerät und auf fahrerbezogenen Chipkarten speichert. Bereits ab dem 5. August 2005 dürfen Lkw und Busse mit einem digitalen Tacho ausgerüstet werden, ab 5. August 2006 ist er dann in neuen Nutzfahrzeugen europaweit Pflicht.

Da der digitale Tachograph nur in neu zugelassenen Fahrzeugen zum vorgeschriebenen Muss wird und keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht, wird sich die schrittweise Einführung über Jahre erstrecken. In dieser Zeit wird es ein Nebeneinander von analoger Diagrammscheibe und digitaler Aufzeichnung geben. Basisgerät für die digitale Erfassung ist eine Registriereinheit, ein digitales Kontrollgerät im Fahrzeug. Das Gerät ist mit einem Massenspeicher ausgestattet, der alle Fahrzeugdaten für einen Zeitraum von einem Jahr speichern kann.

Vier Chipkarten erforderlich
Zum Gesamtsystem gehören neben der Registriereinheit vier Chipkarten:
? Die Fahrerkarte ist eine personenbezogene Chipkarte für das Fahrpersonal, die Informationen zur
  Identität des Fahrers enthält und stets mitgeführt werden muss. Auf der Fahrerkarte werden alle
  Daten zu Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet, die nach den EG-Sozialvorschriften relevant sind. Die
  Karte speichert Daten der letzten 28 Arbeitstage des Fahrers, darunter Angaben zu Geschwindigkeit
  und Wegstrecke, Daten über Kontrollen und Fehlerereignisse.
? Die Unternehmenskarte identifiziert das Unternehmen und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und
  Herunterladen von Daten aus dem Massenspeicher sowie von Daten auf der Fahrerkarte.
? Die Werkstattkarte identifiziert die zugelassene Werkstatt und schaltet die Prüf- und
  Programmierschnittstelle des digitalen Tachographen frei. Diese Karte ermöglicht die Aktivierung
  und Kalibrierung des DTCO.
? Die Kontrollkarte identifiziert den Kontrollbeamten und ermöglicht ihm den Zugriff auf die im
  Massenspeicher des Gerätes gespeicherten Daten.

Rechtzeitig um Chipkarten und Schulung kümmern
Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das für die Personalisierung der Chipkarten zuständig ist, schätzt man, dass innerhalb von fünf Jahren rund 2,3 Mio. Karten ausgegeben werden. Alle Lkw- und Busfahrer in der EU benötigen künftig eine persönliche Fahrerkarte. Voraussetzung für die Ausstellung der Chipkarte ist der Besitz eines EU-Führerscheins im Scheckkartenformat. Hubert Lürkens vom KBA betont: „Auch sollten sich die Unternehmen frühzeitig um die Schulung ihrer Fahrer kümmern. Sie müssen wissen, wie man das neue elektronische Gerät bedient, was im Falle einer Kontrolle zu tun ist und was zu beachten, wenn der Fahrer im Mischbetrieb sowohl auf Lkw mit analogem, als auch auf Lkw mit digitalem Technographen fährt.“

Auch die Unternehmer müssen sich umstellen. Bisher genügte es, wenn sie die Tachoscheiben sammelten. „Das reicht künftig nicht mehr“, warnt die „Verkehrs-Rundschau“. Der Unternehmer muss die Daten der Fahrerkarte und des internen Massenspeichers in regelmäßigen Abständen archivieren und auswerten. Dafür braucht der Unternehmer nicht nur die entsprechende Hard- und Software, sondern natürlich auch die Unternehmenskarte, die unternehmensspezifische Daten gegen unberechtigten Zugriff schützt. Für die Ausgabe der Chipkarten ist in Bayern der TÜV Süd zuständig.

hpw.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2005, Seite 9

 
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