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Andere Länder, andere Sitten

Die Durchsetzung von Forderungen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten folgt eigenen Gesetzen.

Die fortschreitende EU-Erweiterung macht Engagements im Ausland für immer mehr Unternehmen interessant. Auch wenn die neuen Mitgliedsstaaten geografisch nicht weit entfernt sind: In Bezug auf die Zahlungsmoral und die Regelungen zur Durchsetzung von Forderungen gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zum gewohnten heimischen Recht.

So kann beispielsweise die Verjährungsfrist in Polen bei nur zwei Jahren liegen, während offene Forderungen in Lettland, Litauen und Rumänien erst nach zehn Jahren verjähren. In Ungarn muss der Schuldner mindestens einmal jährlich nachweislich (d.h. per Einschreiben, persönlicher Übergabe o.Ä.) gemahnt werden, damit sich die dort gültige fünfjährige gesetzliche Verjährungsfrist um weitere fünf Jahre verlängert, anderenfalls verjährt die Forderung nach fünf Jahren.

Ein weiteres Problem ist die schnelle Durchsetzung überfälliger Forderungen. Verkürzte Gerichtsverfahren, wie das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland, sind nicht in allen Ländern möglich (z.B. in Slowenien und Ungarn). Noch langwieriger können „normale“ Verfahren sein.

Besonders das bulgarische Gerichtsverfahren gilt aufgrund der gesetzlichen Vorschriften als schwerfällig. Es kann ausgesetzt werden, wenn eine Partei wegen einer nicht ordnungsgemäßen Vorladung oder plötzlicher Erkrankung nicht erscheint. Jede Aussetzung verlängert den Prozess um etwa vier Monate. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt daher zwei bis drei Jahre.

In Slowenien sind gerichtliche Verfahren äußerst langwierig. Hier kann es bis zu vier Jahre dauern, bis ein rechtskräftiger Titel zur Pfändung vorliegt. Oftmals gibt es dann beim Schuldner kein verwertbares Vermögen mehr.

Bei Auslandsgeschäften ist es daher von Bedeutung, im Falle von Forderungsausfällen zu wissen, an wen man sich wenden kann. Grundsätzlich bieten beispielsweise die Auslandshandelskammern (AHK) Informationen bei Geschäften im jeweiligen Land an. Zur Durchsetzung offener Forderungen empfiehlt es sich, zusätzlich ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen. Die Betreuung kann dabei sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren umfassen. Das außergerichtliche Verfahren konzentriert sich auf das jeweils landesübliche Mahnverfahren.

Die Vorteile der Forderungsdurchsetzung durch ein ortsansässiges Inkasso-Unternehmen sind dabei vielfältig. Entscheidend ist vor allem, dass der jeweilige Partner sich im betreffenden Land auskennt und mit den gegebenen Strukturen umzugehen weiß. Meist sind die dabei anfallenden Kosten gering, da zunächst versucht wird, die Forderung außergerichtlich durchzusetzen. Zudem können Gläubiger von der Erfahrung des Inkasso-Dienstleisters profitieren. Letzterer sollte im Idealfall international aktiv sein, um eine optimale Betreuung bieten zu können. Die Dienstleister sollten bereits im Vorfeld des Inkasso-Verfahrens überprüfen, ob der säumige Geschäftspartner überhaupt solvent ist und somit eine Chance auf die Realisierung der offenen Forderung besteht.

Externer Kontakt: Dr. Dieter Südhofen, Mitglied der Geschäftsleitung im Verband der Vereine Creditreform e.V. in Neuss und Generalsekretär von Creditreform International, d.suedhofen@verband.creditreform.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2007, Seite 32

 
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