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Wie funktioniert Bauleitplanung?

Für die Städte und Gemeinden ist die Bauleitplanung das zentrale Instrument, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken. Die IHK vertritt dabei die Interessen der Wirtschaft.

Unterschieden werden zwei Planungsstufen:

Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. In dieser Planungsstufe werden Vorentscheidungen getroffen, beispielsweise ob eine gewerbliche Nutzung, gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) oder Wohnnutzung vorgesehen wird.

Aus dem Flächennutzungsplan wird der Bebauungsplan entwickelt, der damit gewissermaßen das (verbindliche) Ergebnis der konkreten Planung eines in der Regel nur kleineren Teilgebiets darstellt.

Bedeutung für Unternehmen
Unternehmen können mit der Bauleitplanung insbesondere bei betrieblichen Entscheidungen wie einer Standortverlagerung, Neuansiedlung, Umnutzung oder Erweiterung in Berührung kommen. In all diesen Fällen ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig, da die Erfordernisse des Unternehmens mit den geplanten Entwicklungen in den Bauleitplänen vereinbar sein müssen. Mit der Bauleitplanung können auch die hierfür erforderlichen Voraussetzungen neu geschaffen werden.

Selbst ohne eigene betriebliche Initiativen können bestehende Unternehmen von der Bauleitplanung betroffen sein, wenn sie entweder selbst innerhalb eines zu ändernden Plangebietes liegen oder aber Planungen in einem benachbarten Gebiet erfolgen, die auch für die angrenzenden Planbereiche Auswirkungen haben.

Rolle der IHK
Als „Träger öffentlicher Belange“ meldet sich die IHK bei der Bauleitplanung im Zuge des Anhörungsverfahren mit Stellungnahmen zu Wort, um Fehlplanungen und Standortnachteile für Unternehmen von vornherein zu vermeiden. Bei der Aufstellung dieser Bauleitpläne werden öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.

Bei ihren Stellungnahmen analysiert die IHK insbesondere folgende Aspekte: Ist die geplante Infrastruktur wirtschaftsfreundlich, werden ausreichend große Gewerbeflächen vorgehalten, wird ausreichend Abstand gehalten zwischen gewerblicher Nutzung auf der einen Seite und Wohngebieten oder Naturschutzflächen auf der anderen Seite. Für den Fall, dass unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen. Im vergangenen Jahr hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken rund 300 Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in der Region abgegeben.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 09|2007, Seite 19

 
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