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Ausbildungsbonus

Chance für Jugendliche ohne Abschluss

Die Bundesregierung will mit einem Ausbildungsbonus Arbeitgeber dazu veranlassen, zusätzliche Ausbildungsplätze für schwerer vermittelbare junge Menschen zu schaffen. Damit soll Jugendlichen geholfen werden, die bereits seit längerem einen Ausbildungsplatz suchen. Grundsätzlich wird der Bonus (4 000, 5 000 oder 6 000 Euro) gezahlt für Altbewerber ohne Schulabschluss bzw. mit Sonder- oder Hauptschulabschluss. Des Weiteren wird die zusätzliche Ausbildung von sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten jungen Menschen gefördert, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben.

Als "zusätzlich" gilt ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember. Der Ausbildungsbonus muss vor Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.

Externer Kontakt: Arbeitgeber-Service der Arbeitsagenturen, Tel. 01801/664466
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2008, Seite 20

 
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