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Insolvenzrecht

Höhere Quoten

Beim sogenannten Insolvenzplanverfahren bekommen die Gläubiger meist mehr Geld heraus. Außerdem steigen die Chancen, Unternehmen zu erhalten. Dennoch wird dieses Instrument wenig genutzt. Das will die IHK-Organisation ändern.

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark ansteigen lassen. Vor diesem Hintergrund haben die IHKs in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten ein Positionspapier erarbeitet, um das Insolvenzplanverfahren zu stärken. Das Zehn-Punkte-Programm, an dem die IHK Nürnberg für Mittelfranken maßgeblich mitgewirkt hat, wurde bereits dem Bayerischen Justizministerium vorgelegt.

Nach Paragraf 1 der Insolvenzordnung dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen

  • indem das Vermögen verwertet und der Erlös verteilt wird
  • oder indem in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird.

Der Insolvenzplan hat den Vorteil, dass wesentliche Fragen der Insolvenzabwicklung abweichend von den Vorschriften der Insolvenzordnung geregelt werden können. Das betrifft insbesondere die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse. Entscheidend dabei ist, dass dies größtenteils selbstständig durch die Beteiligten geregelt werden kann.

Die Gläubiger können im Planverfahren für gewöhnlich damit rechnen, dass ihre Forderungen mit einer höheren Quote befriedigt werden, als dies im Regelinsolvenzverfahren der Fall ist. Erhebungen von Creditreform zeigen außerdem, dass mit Hilfe des Insolvenzplanverfahrens knapp die Hälfte der überlebensfähigen Unternehmen fortgeführt wird. Das Institut für Mittelstandsforschung hat errechnet, dass der Anteil der geretteten Arbeitsplätze sogar bei fast 60 Prozent liegt, wenn dieses Instrument eingesetzt wird.

Trotz dieser Vorteile gibt es Gründe, dass die Akzeptanz und die praktische Bedeutung dieses Verfahrens gering sind. Beispielsweise sind die Verfahrensvorschriften kompliziert und die Regelungen für den Minderheitenschutz zeitraubend. Außerdem fürchten viele Unternehmen den Imageschaden, der mit einer Insolvenz verbunden ist. Sie ziehen es deshalb in der Regel vor, den flexibleren Weg der außergerichtlichen Unternehmenssanierung zu gehen.

Um die Akzeptanz des Insolvenzplanverfahrens zu verbessern, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) deshalb zehn Vorschläge gemacht. Beispielsweise sollen die Gläubiger einen stärkeren Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters bekommen. Vorgeschlagen wird außerdem ein Verfahren, das einem in Schieflage befindlichen Unternehmen genug Zeit einräumt, um unter Gläubigerschutz und ohne Kontrollverlust das Insolvenzplanverfahren in Ruhe vorzubereiten.

Insbesondere vor diesem Hintergrund stellt der DIHK jedoch auch klar, dass Insolvenzrecht letztlich Vollstreckungsrecht bleiben muss. Über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus dürfe es nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen gesunden und insolventen Unternehmen kommen. Das eigentliche Ziel der Insolvenzordnung, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, müsse im Auge behalten werden.

Das vollständige Positionspapier mit dem Titel „Zehn Vorschläge zur Unternehmenssanierung in der Insolvenz“ kann auf der Website des DIHK heruntergeladen werden (www.dihk.de, Stichwort: „Insolvenzplanverfahren“).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 01|2010, Seite 22

 
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