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Verpackungsverordnung

Letzte Frist für Vollständigkeitserklärungen

Bei der Verpackungsverordnung läuft Ende des Jahres eine wichtige Frist ab: Vollständigkeitserklärungen (VE) aus dem Berichtsjahr 2009 können nur noch bis zum 31. Dezember 2010 im elektronischen VE-Register hinterlegt werden. Darauf macht die IHK Nürnberg für Mittelfranken aufmerksam.

Wenn mittelfränkische Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen, ihre Erklärungen noch bis Ende dieses Jahres bei der Nürnberger IHK hinterlegen, dann werden diese im Januar 2011 freigeschaltet. Insgesamt hatten die verpflichteten Unternehmen dann elf Monate Zeit, ihre von Wirtschaftsprüfern attestierten Vollständigkeitserklärungen abzugeben. Mit diesem Angebot gehen die IHKs deutlich über das vom Gesetzgeber vorgesehene Abgabedatum 1. Mai 2010 hinaus.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verpflichtet die Unternehmen, diese Vollständigkeitserklärungen ausschließlich elektronisch bei der zuständigen IHK zu hinterlegen. Dies erfolgt über das VE-Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (www.ihk-ve-register.de).

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 26

 
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