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Iran

Sanktionen verschärft

Die neue Sanktionswelle gegen den Iran rollt: Die Europäische Union hat am 25. Oktober 2010 eine neue Sanktionsverordnung beschlossen, die die bestehenden Einschränkungen umfassend verschärft. Die EU-Maßnahmen sind Teil eines abgestimmten Vorgehens mit den USA und weiteren Staaten.

Die neue Verordnung (EG) Nr. 926 (2010) ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 423 (2007). Sie sieht vor allem folgende zusätzliche Sanktionen vor: Ausfuhrverbote für sämtliche Dual-Use-Güter und für Güter, die für Unterdrückungsmaßnahmen verwendet werden können, sowie Ausfuhr-, Dienstleistungs- und Investitionsverbote im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien im Energiebereich. Verträge, die vor dem 27. Oktober 2010 beziehungsweise – in Verbindung mit zuvor getätigten Investitionen – vor dem 26. Juli 2010 geschlossen wurden, dürfen noch erfüllt werden.

Eingeführt wurde außerdem eine Genehmigungspflicht für Geldtransfers ab 40 000 Euro von und an iranische oder iranisch kontrollierte Personen, Organisationen und Einrichtungen. Solche Geldtransfers über 10 000 Euro müssen gemeldet werden. Beschlossen wurde außerdem ein Verbot, iranische oder iranisch kontrollierte Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen zu versichern.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 18

 
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