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Betriebliche Alterversorgung

Auswege gesucht

Die Pensionszusagen vieler Unternehmen sind nicht zukunftssicher. Aktuelle Gesetzesnovellen lassen die Risiken jetzt noch steigen. Von Dr. Stefanie Alt

Bereits heute besitzen viele Unternehmer nur eine unzureichende Rückdeckung der Versorgungsverpflichtungen. Dies birgt unkalkulierbare Risiken, wenn Leistungsansprüche z.B. bei Tod oder Invalidität eintreten. Diese Gefahren werden nun durch das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) transparent und führen häufig zu einer deutlichen Verschlechterung der Bilanzkennzahlen und damit der Kreditkonditionen.

Insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern ergeben sich zusätzliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Schieflage der Gesellschaft, die einen Verlust der betrieblichen Altersversorgung bedingen kann. Darüber hinaus werden dem Arbeitgeber durch die Familiengerichte umfangreiche Verfahrenspflichten im Zusammenhang mit dem neuen Versorgungsausgleichsgesetz auferlegt, die sowohl kostspielig als auch verwaltungsaufwändig sind. Die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds ist damit derzeit für viele mittelständische Unternehmen eine interessante Option.

Wer muss handeln?

Handlungsbedarf besteht insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalquote sowie für Unternehmer, die über den Verkauf bzw. die Weitergabe des Unternehmens im Familienverbund nachdenken. Besonders Gesellschafter-Geschäftsführer müssen tätig werden, denn sie sind in starkem Maße von der betrieblichen Altersversorgung abhängig, da sie in der Regel keine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Aus diesem Grund sollten Gesellschafter-Geschäftsführer rechtzeitig über die Sicherung der eigenen Versorgungsansprüche vor wirtschaftlichen Problemen ihres Unternehmens nachdenken.

Beantworten der Firmeninhaber und sein Steuerberater gleich mehrere Fragen der nachfolgenden Checkliste mit nein, dann ist akuter Handlungsbedarf gegeben:

  • Bleibt das Eigenkapital durch das BilMoG unbelastet?
  • Wird die Firma auch zukünftig problemlos Kredite bekommen, wenn die Pensionsrückstellungen durch BilMoG erheblich steigen?
  • Wurde im Hinblick auf die Nachfolgeregelung oder die Veräußerung des Unternehmens über die Pensionsrückstellungen nachgedacht?
  • Ist die Altersrente des Inhabers auch im Falle von wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens sicher?

Vorteile für die Unternehmen

Die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds bringt für den Unternehmer zahlreiche Vorteile mit sich: Er profitiert von einer Verbesserung seiner Bilanzkennzahlen und Kreditkonditionen. Er reduziert seinen Arbeitsaufwand, weil die Rentnerbestände vom Pensionsfonds verwaltet werden. Außerdem vermeidet er die negativen Konsequenzen des neuen Versorgungsausgleichsgesetzes. Darüber hinaus führt der Vorgang der Auslagerung zu umfangreichen Steuerstundungseffekten. Während bei einer Direktzusage lediglich Betriebsausgaben in Höhe der Zuführung zur Pensionsrückstellung nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) entstehen, ermöglicht der Auslagerungsvorgang eine Berücksichtigung des Pensionsaufwands in realistischer Höhe.

Gerade für Gesellschafter-Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen können darüber hinaus noch weitere Vorteile erreicht werden:

Verbesserung der Insolvenzsicherheit des Pensionsanspruchs: Bei rückgedeckten Pensionszusagen kann ein Insolvenzschutz hergestellt werden, indem die zugrunde liegende Rückdeckungsversicherung zugunsten der bestehenden Pensionsverpflichtung verpfändet wird. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist hierbei jedoch unmittelbar an das Bestehen der Pensionsverpflichtung und deren konkrete Höhe geknüpft. Insbesondere in wirtschaftlich schlechten Zeiten könnte der Insolvenzverwalter bestrebt sein, den Pensionsanspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers zu reduzieren. In diesem Fall könnte die Verpfändung aufgrund ihrer strengen Akzessorietät (d. h. sie besteht nur dann, wenn auch die entsprechende Verpflichtung besteht) teilweise oder vollständig ins Leere laufen. Diese Unwägbarkeit im Insolvenzschutz der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern kann durch die Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds deutlich verbessert werden.

Kapitalrückfluss im Todesfall: Bei der bilanzförmigen Auslagerung von Pensionszusagen fließt nicht mehr benötigtes Kapital stets an das auslagernde Unternehmen zurück. Wenn der versorgungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer bereits wenige Jahre nach Rentenbeginn verstirbt, dann erstattet der Pensionsfonds die nicht verbrauchten finanziellen Mittel unmittelbar an das Unternehmen zurück. Das Kapital geht nicht zugunsten der „Versichertengemeinschaft“ unter. Dies ist gerade beim Fortbestand des Unternehmens und dessen finanzieller Ausstattung über Generationen hinweg ein bedeutsames Entscheidungskriterium.

Steuerfreie Kapitalansammlung im Pensionsfonds: Sämtliche Vermögensgegenstände, die sich im Betriebsvermögen eines Unternehmens befinden, unterliegen der regulären Ertragsbesteuerung. Dies gilt auch für Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung und deren Wertsteigerungen. Wird die Zusage dagegen über den Pensionsfonds finanziert, dann unterliegen die Kapitalerträge des Pensionsfonds nicht der Besteuerung. Sämtliche Erträge stehen ungekürzt zur Versorgung der Anspruchsberechtigten zur Verfügung.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 32

 
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