Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern sind laut Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Andernfalls müssen sie eine Ausgleichsabgabe bezahlen.
Bis spätestens 31. März 2013 müssen die Arbeitgeber ihrer Arbeitsagentur vor Ort ihre Beschäftigungsdaten übermitteln. Diese Angaben sind notwendig, damit die Agentur für Arbeit überprüfen kann, ob die Betriebe ihrer Beschäftigungspflicht nachgekommen sind oder ob sie die Ausgleichsabgabe bezahlen müssen.
Arbeitgeber, die nach Kenntnis der Bundesagentur für Arbeit über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben Anfang Januar 2013 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke sowie das Bearbeitungsprogramm „Rehadat-Elan“ auf CD-ROM erhalten. Die Verwendung anderer Vordrucke ist nicht zugelassen. Aber auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, denen keine Unterlagen zugegangen sind, sind verpflichtet, ihre Daten der Arbeitsagentur melden.
Tel. 0911 529-2632 oder -2213
www.rehadat-elan.de