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Unternehmensnachfolge

Wer übernimmt das Kommando?

Führungskraft Steuer Unternehmer © Jirsak - ThinkstockPhotos.com

Aktuelle IHK-Umfrage: Viele Unternehmen treffen keine Vorsorge für den plötzlichen Ausfall des Chefs. Hilfe bietet das IHK-Notfallhandbuch.

Die Planung der Unternehmensnachfolge wird von vielen Inhabern und Geschäftsführern auf die lange Bank geschoben. Diesen Eindruck vermitteln die Ergebnisse des aktuellen „IHK-Nachfolgereports Mittelfranken“, an dem sich 200 Unternehmen beteiligt haben. Eine wichtige Erkenntnis: Obwohl rund die Hälfte der Befragten bereits über 55 Jahre alt ist, hat sich nur ein Drittel überhaupt mit dem Thema Nachfolgeplanung beschäftigt.

Das liegt häufig an mangelnder Zeit, aber auch daran, dass der Senior sich emotional schwer tut, sein Lebenswerk in andere Hände zu geben. Experten raten jedoch, drei bis zehn Jahre vor der Übergabe mit der Nachfolgeplanung zu beginnen, so Yvonne Stolpmann, Referentin für Gründung und Unternehmensnachfolge bei der IHK. Es gelte, frühzeitig Vorsorge zu treffen, dass die Unternehmensübergabe erfolgreich verläuft und der Betrieb mit seinen Arbeitsplätzen erhalten bleibt.

Als größte Herausforderung bei der Nachfolgeplanung nennen die befragten Unternehmen die Suche nach dem geeigneten Nachfolger: Gut die Hälfte der Inhaber hat bisher keinen gefunden. Jeder zehnte Unternehmer wird laut Umfrage sein Unternehmen wohl aufgeben, weil die Suche nach einem geeigneten Kandidaten bislang vergeblich war. Verschärft wird diese Entwicklung nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) durch die demografische Entwicklung. Sie trägt dazu bei, dass die Zahl der Alt-Inhaber seit 2013 höher ist als die Zahl der potenziellen Betriebsübernehmer.

Nachfolgebörse

Ein Forum für die Anbahnung von Kontakten zwischen Unternehmern und potenziellen Nachfolgern ist die Unternehmensbörse nexxt-change (www.nexxt-change.org), die auch vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt wird. Diese Plattform soll Senior- und Juniorunternehmer aus ganz Deutschland zusammenbringen.

Die geregelte Nachfolgeplanung, die im Idealfall langfristig vor dem Renteneintritt des Seniorchefs begonnen wird, ist aber laut Yvonne Stolpmann nur eine Facette des Themas. Sie empfiehlt nachdrücklich, auch für unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder Tod des Geschäftsführers bzw. Vorstands Vorsorge zu treffen. Denn dann müssen dessen Vertreter bzw. Nachfolger schnell und auf der Basis klarer Regelungen reagieren können. Sonst kann das Unternehmen schnell an die Grenzen der Handlungsfähigkeit kommen. Yvonne Stolpmann und ihr Kollege Jürgen Belian wissen aus ihrer Beratungspraxis, dass häufig wichtige Fragen nicht geregelt sind: Gibt es ein Testament und wo ist es hinterlegt? Wer besitzt Handlungsvollmacht? Wer darf entscheiden? Wer hat Zugriff auf die Konten und kennt alle notwendigen Passwörter? Wo befinden sich wichtige Verträge (z. B. Gesellschafts-, Miet-, Pacht- und Lieferantenverträge)? Die aktuelle IHK-Umfrage bestätigt die Erfahrungen, die die IHK-Experten in ihren Beratungsgesprächen machen: In zwei Dritteln der befragten Unternehmen fehlt eine solche Notfallvorsorge, rund 40 Prozent haben sich nicht einmal Gedanken darüber gemacht.

IHK-Notfall-Handbuch

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat diese Umfrageergebnisse zum Anlass genommen, ein „Notfall-Handbuch für Unternehmen“ herauszugeben, das unter www.ihk-nuernberg.de/nachfolge heruntergeladen werden kann. Es enthält Checklisten und Formularvordrucke, in die Unternehmer die wichtigsten Informationen für ihre Vertreter für den Fall eintragen können, dass sie plötzlich handlungsunfähig werden.

Ein gut geführtes Notfall-Handbuch gibt den Vertretern einen kompakten Überblick über grundlegende Regelungen und macht sie handlungsfähig. Einige Aspekte, die dort aufgeführt werden sollten: zu informierende Personen, Verantwortlichkeiten für wichtige betriebliche Ablaufe, eventuell bereits getroffene Regelungen für die Unternehmensnachfolge, Übersicht über Geschäftskonten, Bankschließfächer, Bürgschaften, Wertpapiere, betriebliche Zahlungsverpflichtungen (z. B. Miete), Immobilienfinanzierungen, laufende Kredite, Unternehmensbeteiligungen, betriebliche Versicherungen, Mitgliedschaften, Verträge und Urkunden (z. B. Gesellschaftsverträge und Vertretungsvollmachten, Handelsregisterauszüge, Grundbuchauszüge, gewerbliche Schutzrechte) sowie betriebliche Daten (wichtige Kunden und Lieferanten, Aufträge und Kalkulationen, Verzeichnis anhängiger Rechtsstreitigkeiten) sowie Zugangsdaten (Passwörter, Schlüsselverzeichnis).

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2017, Seite 18

 
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