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Ausgabe 151 Erscheinungsdatum: 3. November 2021 16:41 Uhr

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Neue Hotspot-Strategie: regionales Infektionsgeschehen rückt wieder in den Fokus

Nach der heutigen Sondersitzung des bayerischen Kabinetts wird die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 6. November aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Corona-Zahlen angepasst. Neu ist dabei eine regionale Hotspotregelung zur Eindämmung der Pandemie. Für solche regionalen Hotspots werden Schwellenwerte und zusätzliche Maßnahmen festgelegt, damit lokal angepasst reagiert werden kann. Falls sich die Situation bayernweit weiter verschlechtert, werden auch landesweite Maßnahmen festgelegt.

Als Hotspots gelten in Bayern künftig Landkreise, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Wird ein Gebiet zum Hotspot ausgewiesen, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden.

Die neuen Regelungen ab 6. November:

Bei Gelber-Stufe

  • gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske)
  • sind alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G Regeln (genesen, geimpft, getestet) zugänglich waren, nur nach 3G plus (genesen, geimpft, getestet mit PCR-Test) zugänglich.
  • gilt in Clubs und Diskotheken verpflichtendes 2G (genesen oder geimpft).

Bei Roter-Stufe

  • sind alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G Regeln zugänglich waren, nur nach 2G (genesen oder geimpft) zugänglich. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen.
  • gilt die Zugangsregelung 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten und für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben - unabhängig davon, ob dies Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen sind.

Den vollständigen Bericht aus der Kabinettssitzung finden Sie hier:

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/211103-Ministerrat.pdf

 

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