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Schluss- und Endabrechnungen für Corona-Hilfen

Schluss- und Endabrechnungen für Corona-Hilfen

Abrechnung der Corona-Soforthilfen

Unternehmen und Selbständige aus Bayern, die im Jahr 2020 eine Corona-Soforthilfe erhalten haben, haben Ende November 2022 eine Erinnerung von den Bewilligungsstellen der Bezirksregierungen bzw. der Landeshauptstadt München erhalten. Das per Brief und E-Mail versendete Schreiben erinnert an den Prozess zum Abschluss der erhaltenen Soforthilfen und enthält einen Link / QR-Code zu einer Online-Plattform.

Über die Online-Plattform lässt sich mit wenigen Klicks und Eingaben das Ergebnis der Überprüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses aus den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an die Behörden melden. Wenn die Engpässe geringer als erwartet ausgefallen sind, müssen eventuell Rückzahlungen geleistet werden. Unternehmen und Selbständige müssen über die Plattform dokumentieren, dass sie etwaige zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben.

Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 / Erlass der Rückforderung

Die Frist zur Rückmeldung der Corona-Soforthilfe wurde durch die Bayerische Staatsregierung bis zum Ende des Jahres verlängert. Unternehmen haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und gegebenenfalls Rückzahlung der Soforthilfe über die Online-Datenmaske. Den Link zur Online-Datenmaske finden Betroffene im Schreiben vom November 2022.

Über die Datenmaske können seit 5. Juni 2023 auch Anträge auf Stundung und Ratenzahlung (bis zu 24 Monate) gestellt werden. Wenn eine Rückzahlung die Existenz bedroht, kommt ein Erlass der Rückzahlung in Betracht. Mit Pressemitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vom 31. Juli 2023 wurde bekannt gegeben, dass natürliche Personen (Einzelunternehmen, Soloselbständige, eingetragene Kaufleute), die durch eine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in ihrer Existenz bedroht sind, jetzt einen Erlass der Rückforderung beantragen können. Die Anträge werden ebenfalls über die Online-Datenmaske eingereicht . Die Antragstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften soll ab August bzw. September möglich sein.

Alle aktuellen Informationen und Hinweise werden immer auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Bei der aktuell laufenden Überprüfung der Corona-Soforthilfen werden Personalkosten nicht anerkannt. Darauf hat das zuständige Ministerium hingewiesen. Unternehmen hätten während des geprüften Zeitraums (März bis Mai 2020) die Möglichkeit gehabt, hohe Personalkosten durch Kurzarbeitergeld zu senken. Für den Liquiditätsengpass, der Unternehmen durch die Corona-Maßnahmen entstanden sei, werden diese Kosten daher nicht mitgerechnet.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium veröffentlicht weitere Informationen inklusive einer Online-Berechnungshilfe auf www.soforthilfecorona.bayern. Dort finden sich auch laufend aktualisierte Antworten auf häufige Fragen. Für Rückfragen ist unter 089 57907066 eine Servicehotline geschaltet. Fragen per E-Mail werden unter info@soforthilfecorona.bayern.de beantwortet (unter Angabe der sogenannten MVO-Nummer aus dem Erinnerungsschreiben).

Informationsportal Soforthilfe Corona (www.soforthilfecorona.bayern)

 

Schluss- und Endabrechnungen für die Überbrückungs- und Neustarthilfen und die November- und Dezemberhilfen

Auch in den Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe müssen sogenannte „Schlussabrechnungen“ eingereicht werden.

Schlussabrechnung: Fristende 30. September 2024

Wichtiger Hinweis: Erfolgt keine fristgerechte Einreichung der Schlussabrechnung bis 30. September 2024, ist die Corona-Wirtschaftshilfe in voller Höhe zurückzuzahlen (zzgl. Zinsen seit Auszahlung).

Die Überprüfung der eingereichten Schluss- und Endabrechnung übernimmt die IHK München für Oberbayern. Da die Anzahl der Gesamtanträge bei mehr als 350 000 Anträgen liegen wird, rechnet die IHK mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mindestens zwei Jahren, bis alle Anträge bearbeitet sind. In der Regel werden Rückmeldungen nach Einreichung der Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen erst einige Monate später erfolgen. Die Bearbeitung der Endabrechnungen der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022) erfolgt sukzessive.

Die IHK München und Oberbayern hat zusätzlich einen umfangreichen Ratgeber für Unternehmen veröffentlich und eine eigene Hotline (089 5116-1111) für Fragen zu Schluss- und Endabrechnungen eingerichtet.

IHK Ratgeber Schluss- und Endabrechnung für Coronahilfen (www.ihk-muenchen.de)

 
 
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