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Prüfungen

Geprüfte IT Operative Professionals

 

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Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung.

Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.

Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt, zuständig ist.

 

Anmeldeformular zur Prüfung

Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.

Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder können es unter den Dokumenten am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Sollte es sich um eine Wiederholungprüfung handeln, beantragen Sie bitte direkt per Mail ein Wiederholungsformular.

Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss. Dieser ist direkt auf dem Anmeldeformular oder bei den Prüfungsterminen angegeben.

 

Prüfungstermine

Anbei finden Sie die Prüfungstermine.

 

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 574 € und gliedert sich wie folgt auf:

Betriebliche IT-Prozess (Projektarbeit) 188 €

Mitarbeiterführung und Personalmanagement 170 €

Profilspezifische IT-Fachaufgaben 216 €

Bei Wiederholungs-/ Wiederaufnahmeprüfungen werden die Gebühren anteilig berechnet.

Bei Rücktritt von einer Prüfung / einem Prüfungsteil ist jeweils die Hälfte der Prüfungsgebühr zu entrichten, auch im Falle einer Erkrankung.

Alle Angaben vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Hilfsmittel zur Prüfung

Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.

Wird auf „Gesetzestexte, insbesondere“ hingewiesen, bedeutet dies, dass Sie auch alle anderen unkommentierten Gesetzestexte, die Sie für hilfreich halten, zur Prüfung mitbringen dürfen. Die Aufgabenstellung geht von der Mitnahme ausdrücklich genannter Gesetzestexte und dem auf der Hilfsmittelliste jeweils beschriebenen Rechtsstand aus.

"Unkommentiert“ bedeutet auch, dass Sie den gedruckten Text nicht mit eigenen Erläuterungen, Ergänzungen bzw. Lösungsschemata versehen dürfen. Ebenfalls nicht zulässig sind eingelegte, eingeklebte oder in sonstiger Weise hinzugefügte Blätter.

Zulässige Bearbeitungen sind:

  • Klebezettel oder Klebereiter an den Seitenrändern mit Überschriften von Paragrafen (z. B. „§ 433 Kaufvertrag“) oder Gesetzestiteln (z. B. „HGB“)
  • Farbliche Markierungen mit Textmarkern o. ä.
  • Unterstreichungen
  • Verweise auf andere Stellen im Text (z. B. „§ 119 BGB“)

Selbst ausgedruckte Gesetzestexte von einschlägigen Plattformen mit juristischen Inhalten im Internet sind erlaubt, soweit es sich um unkommentierte Originaltexte handelt. Achten Sie auf die Hinweise der einzelnen Plattformen.

Wir bitten Sie von Fragen nach expliziten Büchern abzusehen. Für eine Beantwortung ist das Angebot des Handels zu umfangreich, dazu kommen Aktualisierungen. Achten Sie darauf, dass sich in Ihren Gesetzestexten keine unerlaubten Inhalte befinden. In der Regel erfolgen Kontrollen durch die Aufsichten.

 

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:

  • Betriebliche IT-Prozesse (Projektarbeit inkl. projektarbeitsbezogenem Fachgespräch)
  • Profilspezifische IT-Fachaufgaben(bestehend aus drei Situationsaufgaben, wobei eine der                  Situationsaufgaben in englischer Sprache gestellt wird)
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement
  • Detaillierte Informationen über die Gliederung der Prüfung finden sie in der Verordnung.

     

    Projektarbeit

    Im Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse“ erstellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Dokumentation nach Maßgabe der §§ 9,12,15 oder 18 der Verordnung über ein praxisrelevantes Projekt oder über Aufgaben aus betrieblichen IT-Prozessen.

    Die Projektarbeit ist als schriftliche Dokumentation anzufertigen. Hinweise zur Erstellung der Dokumentation sowie Informationen zum dazugehörigen Fachgespräch finden Sie unter dem jeweiligen Abschluss.

    Geprüfte/r IT-Projektleiter/in (Certified IT Business Manager)

    Geprüfte/r IT-Entwickler/in (Certified IT Systems Manager)

    Geprüfte/r IT-Berater/in (Certified IT Systems Consultant)

    Mit der Einladung zur Prüfung erhalten Sie den Webcode unter dem Sie Ihren Themenvorschlag einreichen können.

     

    Rücktritt von der Prüfung

    Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.

    Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

    Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50 % der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben, auch im Falle einer Erkrankung.

     

    Bestehensregelung

    Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder schriftlichen Prüfungsleistung, in der praktischen Demonstration sowie in der Projektarbeit und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht wurden.

     

    Mündliche Ergänzungsprüfung

    In jedem Prüfungsteil ist eine mündliche Ergänzungsprüfung mit einer Dauer von ca. 20 Minuten anzubieten, wenn höchstens in einer schriftlichen Prüfungsleistung weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte erzielt wurden.

    Eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem Prüfungsteil ist ausgeschossen, sobald auch nur eine schriftliche Prüfungsleistung in diesem Prüfungsteil mit weniger als 30 Punkte bewertet wurde. Dieser Prüfungsteil gilt dann sofort als nicht bestanden und muss schriftlich wiederholt werden.

    In der Ergänzungsprüfung können zu allen Gebieten des jeweiligen Faches Fragen gestellt werden. Was in der schriftlichen Prüfung behandelt wurde, muss nicht zwingend in der Ergänzungsprüfung gefragt werden.

    Aus der Punktebewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit und der Punktebewertung Ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung wird jeweils eine Gesamtpunktzahl errechnet. Bei dieser Rechnung hat die Punktbewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit das doppelte Gewicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn Sie im Endergebnis mindestens 50 Punkte erzielt haben.

     

    Wiederholung der Prüfung

    Jede Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

    Die Anmeldung zur Wiederholung einer Teilprüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Teilprüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsteile nicht verfallen.

    Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.

     

    Ausbildereignungsprüfung

    Wer die Prüfung nach derzeit aktueller Verordnung zu einem Abschluss der operativen Professionals bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

    Wer dabei im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“ für die praktische Demonstration den Anwendungsfall „Vorbereiten und Durchführen einer Ausbildungseinheit“ oder „Vorbereiten und Durchführen einer Mitarbeiterqualifizierung“ ausgewählt hat, hat die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.

    Weitere Informationen zur AdA-Prüfung und der Online-Anmeldung. 

     
     
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