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Ausbildereignungsprüfung (AEVO / AdA-Prüfung)

So bekommen Sie Ihren "Ausbilderschein"!

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch nachweisen, dass er die nötigen arbeitspädagogischen und rechtlichen Kenntnisse hat. Nachgewiesen werden diese durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildereignungsprüfung, deren Inhalte in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) festelegt sind.

Die Eignungsprüfung (auch als „Ausbildung der Ausbilder“- oder kurz AdA-Prüfung genannt) stellt sicher, dass Ausbilderinnen und Ausbilder das nötige Wissen haben, um Azubis in den IHK-Berufen verantwortungsvoll und effektiv auszubilden. Wenn ein Unternehmen junge Nachwuchskräfte ausbilden möchte, muss mindestens ein Mitarbeiter die Ausbildung zum Ausbilder (AdA) erfolgreich abgeschlossen haben und somit im Besitz eines Ausbilderscheins (AdA-Scheins) sein. 

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Zulassung, den Inhalten und den Terminen für die AdA-Prüfung.

Allgemeine Hinweise

Die Ausbildereignungsverordnung (PDF, barrierefrei, 371 KB) informiert Sie über Zulassungsvoraussetzungen, Struktur und mögliche Inhalte der Prüfung.

Ihre Fragen zu den Ausbildungsberufen, in denen Sie ausbildungsberechtigt sind bzw. Fragen zur Eintragung als Ausbilder, beantworten Ihnen gerne die IHK-Bildungsberater.

Bitte beachten Sie, dass die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken nur Teilnehmer zur Prüfung zulässt, deren Wohnsitz oder Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehört. Bei eventuellen Befreiungsmöglichkeiten vom schriftlichen Prüfungsteil muss das Fachwirtzeugnis auf dem Postweg oder per E-Mail zugesandt werden.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken sind nur Teilnehmer zugelassen, deren Wohnsitz oder Ort des besuchten AdA-Lehrgangs oder Beschäftigungsort zum IHK-Bezirk Nürnberg für Mittelfranken gehören.

Anmeldung zur AdA-Prüfung

Da die AdA-Prüfung monatlich durchgeführt wird, steht für die Vorbereitung der Prüfung nur ein enges Zeitfenster zur Verfügung. Nach dem Anmeldeschluss eingehende Anmeldungen können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung können Sie sich aus organisatorischen Gründen erst für den übernächsten Monat anmelden.

Die Prüfung wird in der IHK Nürnberg am PC durchgeführt . Hier können Sie sich über die PC-Prüfung informieren und vertraut machen: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/digitale-pruefungen

Anmeldeformulare

Prüfungstermine 2026

Hinweis: Der Zeitraum für die praktischen Prüfungen erstreckt sich über mehrere Wochen. Eine vorherige Terminabsprache ist leider nicht möglich. Der Anmeldeschluss bezieht sich auf das Datum, bis zu dem die Anmeldung bei der IHK eingegangen sein muss. Nach dem Anmeldeschluss ist keine Teilnahme zu dem jeweiligen Prüfungstermin mehr möglich!

Schriftliche PrüfungBeginn des Zeitraums für die praktische PrüfungAnmeldeschluss (Eingang bei der IHK)Anmeldung möglich ab
Dienstag, 13. Januar 2026ab Mittwoch, 14. Januar 202628. November 2025September 2025
Dienstag, 3. Februar 2026ab Mittwoch, 4. Februar 202623. Dezember 2025September 2025
Dienstag, 3. März 2026ab Mittwoch, 4. März 202623. Januar 2026September 2025
Dienstag, 14. April 2026ab Mittwoch, 15. April 20266. März 2026Februar 2026
Dienstag, 5. Mai 2026ab Mittwoch, 6. Mai 202627. März 2026Februar 2026
Dienstag, 2. Juni 2026ab Mittwoch, 3. Juni 202624. April 2026Februar 2026
Dienstag, 7. Juli 2026ab Mittwoch, 2. Juli 202629. Mai 2026Februar 2026
Dienstag, 6. Oktober 2026ab Mittwoch, 7. Oktober 202628. August 2026Juni 2026
Dienstag, 3. November 2026ab Mittwoch, 4. November 202625. September 2026Juni 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026ab Mittwoch, 2. Dezember 202623. Oktober 2026Juni 2026

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 240 Euro (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil je 120 Euro).

Der Anspruch auf die Prüfungsgebühr entsteht mit dem Eingang der Prüfungsanmeldung. Der Gebührenbescheid ist unter Angabe der Gebührenbescheidnummer sofort nach Erhalt zu begleichen. Diesen erhalten Sie mit der Prüfungseinladung ca. 14 Tage vor Ihrem Prüfungstermin.

Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung

Webcode: P785