Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen
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Ass. jur. Katja Berger
Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz Tel: +49 911 1335 1390Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im Einzelnen müssen hierzu folgende Voraussetzungen vorliegen.
Das nachfolgende Merkblatt bietet hierzu einen Überblick:
Inhalt des Merkblatts:
- Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
- Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung
- Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Nachweispflichten
- Sonstige Erklärungs- und Meldepflichten
- Zweifel an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der einzelnen Mitgliedstaaten
Eine Liste der Bezeichnungen der USt-IDNr. in der jeweiligen Landessprache, deren Abkürzung und Aufbau findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter nachfolgendem Link: