Telefon: +49 911 1335-1335

Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

„Durch die UWG-Reform müssen die Händler endlich mehr Rechtssicherheit erhalten“, fordert Dr. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Der DIHK begrüßt die bislang geäußerten Eckpunkte der Reform des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) weitgehend. Endlich werde nach der Verunsicherung durch die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung wieder mehr Klarheit geschaffen, wie Händler werben dürfen. Überholtes werde entrümpelt, etliches liberalisiert.

Die Freigabe der Sonderveranstaltungen ist laut Wansleben ein Schritt, der durch die vielen Aktionen in der letzten Zeit teilweise schon vorweggenommen wurde, auch wenn diese derzeit noch unzulässig seien. Allerdings sei deutlich geworden, dass gesellschaftspolitisch an dem Sonderveranstaltungsverbot nicht mehr festgehalten werden konnte. Dennoch ist es aus Sicht des DIHK erforderlich, für besonders täuschungsgefährdete Aktionen wie Räumungsverkäufe Auffangregelungen zu schaffen, die praktikabel und durchsetzbar sind.

Die Abschöpfung des Mehrerlöses aus unlauteren Werbeaktionen hält der DIHK für ein unkalkulierbares Risiko. Die Voraussetzungen, wann der Staat dieses Geld vereinnahmen kann, müssen genau festgelegt werden, zumal es hierfür noch keinerlei Praxiserfahrung gibt. Ein solcher Anspruch ist etwas völlig Neues – im Gegensatz zu vielem anderem in dem neuen UWG. Der Verbraucherschutz war bisher schon ein Ziel, wenn auch nicht ausdrücklich. Das vielzitierte Verbot von Mondpreisen gibt es bisher ebenso wie z. B. die Pflicht, bei einer Werbung mit „Solange Vorrat reicht“ entsprechende Vorräte vorzuhalten. Auch Schleichwerbung, Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und belästigende Werbung waren bisher verboten und werden es auch zukünftig sein.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2003, Seite 24

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick