Telefon: +49 911 1335-1335

Verhaltensregeln im Schadensfall

Vor 20 Jahren wurde der Förderkreis für die Mikroelektronik e.V. auf Initiative der IHK gegründet. Hauptziel war es, die Mikroelektronik an der Universität Erlangen-Nürnberg zu stärken und den Technologietransfer in die industrielle Praxis zu forcieren. Zu den Partnern des Förderkreises gehören heute die Fraunhofer Institute IIS und IISB in Erlangen, vier Lehrstühle an der Universität sowie eine Reihe von Unternehmen. WiM befragte den Vorsitzenden des Förderkreises, Dr. Dietrich Ernst, zu aktuellen Entwicklungen der Mikroelektronik.

  • Feuerwehr und Polizei unverzüglich informieren.
  • Richtige Adresse des Brandortes mitteilen: Ort, Ortsteil, Straße, Hausnummer oder Flurstückbezeichnung mit Gemeindeangabe. Anfahrtsmöglichkeiten Hydranten, Wasseranschlüsse usw. erkunden.
  • Personen möglichst schützen: Personenschutz geht vor Sachenschutz!
  • Wenn keine Gefahr für Menschen zu ersehen ist, Sachwerte retten.
  • Forderungen und Anweisungen der Polizei und der Feuerwehr einhalten.
  • Keine Aussagen machen, wenn man selbst noch unter Schock steht.
  • Bei Schäden durch Kinder ist die Psyche des Kindes wichtiger, als eine sofortige Vernehmung durch unsensible Ermittler.
  • Versicherungen möglichst schnell telefonisch und schriftlich informieren.
  • Alle beschädigten Sachen und Werte aufheben, bis die Kripo und die Versicherungen diese besichtigt und erfasst haben.
  • Forderungen und Anweisungen der Versicherungen sind zu beachten.
  • Auskünfte müssen offen und ehrlich erteilt werden.
  • Schadensaufstellungen und Gesamtwertaufstellungen sind in Ruhe zu fertigen – mit richtigen Wertangaben, keinen eigenen Schätzungen.
  • Eigene Sachverständige (z.B. Architekt) hinzuziehen.
  • Schadenshöhe erst nach kompletter Durchrechnung abgeben.
  • Sich alle Zusagen und Vereinbarungen der Versicherungen schriftlich geben lassen; niemals sofort anerkennen oder unterschreiben.
  • Zumindest rechtlichen Rat zu den Versicherungsbestimmungen und den Eintrittpflichten einholen.
  • Eine Rechtsvertretung durch einen in Brandschäden erfahrenen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Versicherungsberater kann vor unsachgemäßer Regulierung bewahren und erbringt zumindest eine höhere Rechtssicherheit für den Geschädigten und auch für den Schadensverursacher, bezüglich möglicher Regressforderungen der Versicherungsgesellschaften.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2003, Seite 14

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick