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Einzelhandelskaufmann und Verkäufer neu geordnet

 

Die Berufe Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel werden modernisiert und sinnvoll aufeinander abgestimmt. Wird der vorgesehene Zeitplan eingehalten, dann wird die neue Verordnung im April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bereits im August 2004 zum Beginn des Ausbildungsjahres in Kraft treten.

Die sechste Sitzung der Sachverständigen des Bundes vom 10. und 11. März 2004 erbrachte folgendes Ergebnis: Die Ausbildung dauert im Beruf Verkäufer/Verkäuferin zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau im Einzelhandel drei Jahre. Die Neuordnung sieht für beide Berufe Pflicht- und Wahlqualifikationen vor und die Ausbildung ist für beide Berufe in den ersten beiden Jahren identisch.

Pflichtqualifikationen für die ersten beiden Jahre sind: Ausbildungsbetrieb, Information und Kommunikation, Warensortiment, Grundlagen von Beratung und Verkauf, Servicebereich Kasse, Marketinggrundlagen, Warenwirtschaft sowie Grundlagen des Rechnungswesens. Aus den Wahlqualifikationseinheiten für die ersten beiden Jahre ist eine Einheit auszuwählen (Warenannahme/ Warenlagerung, Beratung und Verkauf, Kasse, Marketingmaßnahmen).

Die Ausbildung Kaufmann/frau im Einzelhandel sieht das Thema Einzelhandelsprozesse als weitere Pflichtqualifikation vor. Die angehenden Einzelhandelskaufleute müssen aus den Wahlfächern drei auswählen, wobei aus den drei erstgenannten eine ausgewählt werden muss: Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft, warenwirtschaftliche Analyse, Beratung/Ware/Verkauf, kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Marketing, IT-Anwendungen, Personal sowie Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.

Die Abschlussprüfung „Verkäufer/-in“ erfolgt schriftlich in der Bereichen Warenwirtschaft, Rechnungswesen, Verkauf, Marketing, und Wirtschafts- und Sozialkunde. Die praktische Prüfung erfolgt in Form eines fallbezogenen Fachgespräches.

Neben den schriftlichen Prüfungen der Bereiche kaufmännische Handelstätigkeit, Einzelhandelsprozesse und Wirtschafts- und Sozialkunde findet auch für die Kaufleute im Einzelhandel eine praktische Abschlussprüfung statt. In einem fallbezogenen Fachgespräch stellt der Prüfling seine Fähigkeit unter Beweis, betriebspraktische kaufmännische Aufgaben zu bearbeiten.

Diese Berufe bieten den Unternehmen nach Auffassung der IHK die Möglichkeit, die Ausbildung gezielt auf die eigenen Stärken und den zukünftigen Personalbedarf zuzuschneiden. Die Fachkunde in Warensortimenten wird künftig weniger intensiv ausfallen, Ausbildung und Prüfungen beziehen sich dann vornehmlich auf kaufmännische Kompetenzen sowie auf Kunden- und Serviceorientierung.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2004, Seite 32

 
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