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Staatliche Belastungen treiben die Preise

Das Drehen an der Energie-Preisschraube gefährdet den Produktionsstandort Deutschland und muss sofort beendet werden. Das fordert der Deutsche Industrie- und Handelkammertag (DIHK). Die Strompreise für Unternehmen lägen in Deutschland derzeit rund 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Bei den Gaspreisen bestünden Unterschiede von rund 25 Prozent.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben appellierte deshalb an die Bundesregierung: „Die Bedingungen für deutsche Firmen dürfen sich nicht weiter verschlechtern. Die bereits bestehenden Wettbewerbsverzerrungen durch überteuerte Gas- und Strompreise müssen abgebaut werden. Dabei darf es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben.“ Wichtig seien vor allem der Abbau der staatlichen Belastungen der Energiepreise sowie eine wirksame Regulierung der Strom- und Gasnetze.

Wie ernst es der Bundesregierung mit dem Einsatz für wettbewerbsfähige Energiepreise sei, könne sie bei der anstehenden Novelle des Energiewirtschaftsrechts unter Beweis stellen. Wesentliches Element der Novelle ist die Schaffung von mehr Wettbewerb durch die Einführung einer Regulierungsbehörde. Diese überwacht den diskriminierungsfreien Zugang zu den Strom- und Gasnetzen. Die Aufgaben der Regulierungsbehörde werden der bereits bestehenden Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) übertragen, die in Regulierungsbehörde für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post (REGTP) umbenannt wird.

Nach Ansicht der IHK-Organisation wird die Novelle des Energiewirtschaftsrechts nur dann zu niedrigeren Strom- und Gaspreisen führen, wenn die Regulierungsbehörde einen klaren Auftrag zur Entwicklung innovativer Anreizregulierungen erhält und wettbewerbsfördernde Maßstäbe zur Kontrolle der Netzpreise einsetzen kann. Konkretisierungsbedarf bestehe vor allem bei den Beurteilungsmaßstäben für Netzpreise. Der vorgelegte Gesetzentwurf sehe aber eine fast reine Kostenorientierung der Netznutzungsentgelte vor, die nicht dazu beitragen werde, das Monopolniveau der Netznutzungsentgelte abzusenken und die Effizienz der Netzbetreiber zu steigern. Die Regulierungsbehörde brauche dagegen – wie in der Telekommunikation – eindeutige gesetzliche Grundlagen zur Überprüfung einer effizienten Leistungserstellung, um in Zukunft wettbewerbsgerechte Netznutzungsentgelte durchzusetzen, so der DIHK.

Aktivitäten der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Der IHK-Ausschuss „Energie und Umwelt“ hat bereits im Vorfeld der Novelle die Notwendigkeit von wettbewerbsfähigen Strom- und Gaspreisen für den Industriestandort Mittelfranken angemahnt und auch eine transparentere Darstellung der einzelnen Preiskomponenten gefordert. Zur Verbesserung der Marktransparenz hält die IHK zudem Listen von bundesweiten Anbietern auf dem Strom- und Gasmarkt vor. Bereits seit einigen Jahren hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken einen Rahmenvertrag mit wichtigen regionalen Versorgern geschlossen, der kleinen Sondervertragskunden einen Rabatt von zwei Prozent auf die Standardsonderverträge gewährt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2004, Seite 24

 
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