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Transporte nicht unnötig ausbremsen

Als „kurzsichtigen Aktionismus auf Kosten der Wirtschaft“ kritisiert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die in mehreren Ländern geplanten Sperrungen von Straßen für Lkw und Busse.

In einer Resolution warnen Vorstand und Verkehrsausschuss des DIHK ausdrücklich vor den Folgen solcher Maßnahmen. Für die Transportunternehmen entstünde ein erheblicher Mehraufwand und die Erreichbarkeit von Lieferanten und Kunden würde erschwert. Als Grund für die Sperrungen von Bundesstraßen in mehreren Ländern wird die angebliche Umgehung der Autobahnmaut angeführt. Gesperrt werden sollen Transitverkehre auf bestimmten Bundesstraßen für Lkw ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht.

Innerhalb der Städte werden Sperrungen dagegen mit Hinweis auf die hohe Feinstaubbelastung gefordert. In einigen Städten sind Durchfahrverbote für Lkw ab 3,5 Tonnen vorgesehen. Stuttgart hat als erste Stadt bereits Sperrungen vorgenommen, München soll zum Jahresende folgen. Die Planungen in Berlin würden sogar moderne Reisebusse aus dem Zentrum verbannen. Dieses droht in Nürnberg zum Glück nicht den Lkw. Hier werden die Diesel-Pkw ohne Partikelfilter als problematisch angesehen. Sie sollen bei einer Überschreitung der Grenzwerte Stadtgebiete innerhalb des Mittleren Rings und die Innenstadt nicht mehr befahren dürfen.

Der DIHK fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Erreichbarkeit von Standorten sicher zu stellen. Bei innerstädtischen Straßensperrungen zur Senkung der Feinstaubbelastung gehöre zur Seriosität, zunächst einmal die Ursachen einer Belastung und die tatsächlichen Effekte einer Maßnahme zu untersuchen. Eine weitere Verringerung der Schadstoff- und Lärmbelastung durch moderne Fahrzeugtechnik sei anzustreben, es müsse aber auch akzeptiert werden, dass die Belastung in Verdichtungsräumen höher sei als im ländlichen Raum. Auch bei Forderungen nach Transitverboten auf Bundesstraßen müsse zunächst zweifelsfrei belegt sein, dass ein nennenswerter Mautausweichverkehr vorliegt. Eine Untersuchung im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums habe gezeigt, dass die Problematik völlig überschätzt werde. Das Problem beschränke sich auf wenige Strecken. Für diese Fälle müssten gemeinsam mit der Wirtschaft Lösungen gefunden werden.

Sperrungen in Mittelfranken
Auch in Mittelfranken sind Sperrungen für den Lkw-Verkehr vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen wie bereits berichtet die B 25 im Bereich Dinkelsbühl und Feuchtwangen sowie die B 8 zwischen Nürnberg und Würzburg.

Auf der B 25 wurde von der Regierung von Mittelfranken ein Durchgangsverbot für Fahrzeuge von über zwölf Tonnen von 22 Uhr bis 6 Uhr angeordnet. In der Nachtzeit sei prozentual der höchste Mautausweichverkehr zu verzeichnen. Für eine weitergehende Beschränkung rund um die Uhr konnte die Zustimmung mit Rücksicht auf die Belange des Bundeslandes Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der Einwände der Wirtschaft in den Anhörungen nicht erteilt werden.

Die Durchgangsverbote sollen nördlich von Feuchtwangen an der B 25 nach der Einmündung der Staatsstraße 1066 und nördlich von Dinkelsbühl nach der Einmündung der Staatsstraße 2218 und an der Kreisstraße AN 45 / Abzweig Staatsstraße 2218 aufgestellt werden. Auf den Autobahnen A 6 und A 7 werden die Lkw-Fahrer rechtzeitig auf die Durchgangsverbote hingewiesen.

Das Durchgangsverbot wurde als halbjährlicher Versuch angeordnet, um nicht erwünschte Verkehrsverlagerungen auf andere Bundesstraßen sowie auf das nachgeordnete Straßennetz zu erforschen. Eine Sperrung in Fahrtrichtung Norden soll ebenfalls versuchsweise für ein halbes Jahr angeordnet werden.

Durch Verkehrszeichen wird klargestellt, dass Fahrten in und aus den Landkreisen Ansbach und Donau-Ries von den Durchgangsverboten nicht betroffen sind. Von den Verboten ebenfalls nicht betroffen sind Fahrten zum Be- und Entladen bei Unternehmen in einem Korridor von ca. 30 Kilometer Luftlinie westlich und östlich der Bundesstraße 2 zwischen der Landkreisgrenze Donau-Ries (nördliche Grenze) und der A 8 (südliche Grenze). Die Ausnahmeregelungen wurden getroffen, weil es sich in beiden Fällen nicht um Verkehre handelt, die als typischer Mautausweichverkehr angesehen werden können.

Repräsentative Zahlen liegen nicht vor
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist mit der nun in Kraft tretenden Transitsperre nicht zufrieden. Die aus Sicht der Kommunen als „erheblicher Mautausweichverkehr“ eingestufte Situation ist an dieser Strecke anhand repräsentativer Zahlen nicht nachweisbar. Vielmehr werde viel mit dem „gefühlten Verkehr“ argumentiert, also eher mit subjektiven Einschätzungen als harten Zahlen. Kurzzeitige Messungen bringen kein repräsentatives Ergebnis. Dabei werden z.B. auch ausländische Lkw pauschal als Mautausweichler bezeichnet, ohne zu überprüfen, ob diese ein Ziel im Umfeld der B 25 anfahren.

Tatsächlich liegt die zusätzliche Belastung im Bereich der einzigen offiziellen Messstelle in Fremdingen bei lediglich elf Prozent. In diesen Wert gehen zudem alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und zwölf Tonnen ein, d.h. auch Fahrzeuge, die gar nichts mit Mautausweichkehr zu tun haben.

Die durchgesetzte Sperrung kann aus Sicht der IHK dazu führen, dass auch andere Kommunen mit geringem Steigerungsraten im Schwerlastverkehr Transitverbote einklagen. Die B 25 würde damit zum Präzedenzfall, um zahlreiche weitere Bundesstraßen, die für die Abwicklung des weiträumigen Verkehrs Bedeutung haben, abzuwerten.

Rein auf die Situation im Bereich Mittelfranken betrachtet, bringt die Sperrung im Bereich Dinkelsbühl und Feuchtwangen keine größeren Nachteile für die regionale Wirtschaft mit sich. Allerdings nur dann, wenn ihr keine weiteren folgen.

Anders sieht die Situation für die benachbarten Regionen Schwaben und Baden-Württemberg aus. Hier werden Nachteile für die regionale Wirtschaft gesehen. Klagen sind in Vorbereitung. Zudem befürchten die Nachbarn in Schwaben und Ost-Württemberg durch das Transitverbot zusätzlichen Schwerverkehr auf südlichen Bundesstraßen, die in der Folge zur Forderung weiterer Sperrungen (z. B. B 29) führen könnten.

Bundesstraße 8
Auch auf der B 8 steht im Bereich Nürnberg bis Würzburg eine Sperrung kurz bevor. Über Details berichtet „WiM“ nach erfolgter Anordnung in einer der nächsten Ausgaben. Derzeit laufen Anhörungen bei den betroffenen Städten, der IHK und Verbänden. Erfreulich ist, dass bereits im Vorfeld der Anhörung bilaterale Gespräche zwischen Regierung und betroffenen Städten und Verbänden geführt wurden. Diese hatten zur Folge, dass bei Durchführung einer Sperrung die Belange der Wirtschaft hinreichend im Vorfeld berücksichtigt wurden. So liegt die zusätzliche Belastung mit Schwerfahrzeugen z.B. im Bereich Markt Bibart weit über der anderer deutscher Bundesstraßen.

Deshalb stimmt die IHK einem Durchgangsverbot für Fahrzeuge im Schwerverkehr von über zwölf Tonnen in diesem Bereich zu. Allerdings werden damit einige Forderungen verbunden: Es muss gewährleistet sein, dass die regionalen Unternehmen durch einen großzügig bemessenen Korridor links und rechts der B 8 zwischen Fürth und Neustadt/Aisch, der vom Durchgangsverbot ausgenommen wird, erreichbar sind. Damit haben die Unternehmen bei Neustadt/Aisch auch weiterhin die Möglichkeit, auf dem schnellsten und kostengünstigsten Wege die Autobahn A 7 bei Würzburg zu erreichen.

Eine flächig bis nach Nürnberg gehende Zone fordert die IHK auch für die Gegenrichtung. Zudem soll das Durchgangsverbot versuchsweise auf ein Jahr zu begrenzt werden. Nach diesem Zeitraum sollte eine Bilanz über Erfolg oder Misserfolg der Maßnahme gezogen werden.

Wichtiges Anliegen der IHK: Die Sperrung auf der B 8 darf nicht zu einer Verlagerung der Verkehrsbelastung auf andere Bundesstraßen führen, die dann die Begehrlichkeit nach Sperrungen weiterer Bundesstraßen zur Folge haben könnte (z.B. B 470).

 

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2006, Seite 10

 
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