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Härtere Gangart bei illegalen Exporten

Die Behörden wollen das Problem mit schärferen Kontrollen und höheren Bußgeldern in den Griff bekommen.

Der deutsche Gesetzgeber setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um und will damit illegale Mülltransporte besser bekämpfen. Am 12. Juli 2007 tritt die sogenannte Abfallverbringungsgebühren-Verordnung in Kraft. Die Novelle des Abfallverbringungsgesetzes, die das Bundeskabinett beschlossen hat, wird voraussichtlich zum selben Zeitpunkt Gültigkeit erlangen. In der Praxis bedeutet dies: Bußgelder werden erhöht, Informations- und Kontrollpflichten verschärft und die Zuständigkeiten für Kontrollen klarer geregelt. Grundlage ist die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen.

Zuständig für die Kontrolle von Mülltransporten sind im Wesentlichen die Bundesländer. Sie werden mit der Gesetzesänderung verpflichtet, Anlagen und Unternehmen sowie Mülltransporte per Lkw, Schiff oder Güterzug zu kontrollieren. Dabei wirken die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Bundesbehörden mit. Das Bußgeld für schwere Verstöße gegen das Gesetz wird von 50 000 auf 100 000 Euro angehoben. Ergänzend zu den Bußgeldbestimmungen gelten die Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Bundeskabinett hat auch die erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungs-Gebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Gebühren, die das Umweltbundesamt für die Genehmigung von Abfalltransporten durch das Bundesgebiet erhebt (bei Herkunft und Entsorgung der Abfälle im Ausland). Diese Änderungsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird deshalb definitiv am 12. Juli 2007 in Kraft treten. Weitere Informationen, den Entwurf für das Gesetz zur Ablösung des Abfallverbringungsgesetzes und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften sowie die erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung sind im Internet zu finden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2007, Seite 16

 
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