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DIHK-Ticker

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin – die Dachorganisation der deutschen IHKs – setzt sich bei Bundesregierung und EU für attraktive Rahmenbedingungen ein.

In der europäischen Abfallpolitik müssen mehr Markt und bessere Rechtsetzung statt Regulierung und Bürokratie richtunggebend sein. Dies fordert der DIHK zusammen mit der Wirtschaftskammer Österreich im Vorfeld der Novellierung der EU-Abfallrichtlinie. Bei einem Arbeitstreffen mit Ab-geordneten des Umwelt- und Industrieausschusses des Europäischen Parlaments befürworteten die Wirtschaftsorganisationen zwar grundsätzlich den richtigen Schritt von der Abfallbeseitigung hin zu Abfallvermeidung und Abfallverwertung. Sie befürchten aber, dass mit der Novelle in vielen Bereichen "des Guten zuviel" getan und überreguliert wird. Die EU-Novelle wird Anfang Juni im Europäischen Parlament beraten.

Wird der Gesundheitsfonds eingeführt, sind schädliche Nebenwirkungen nicht auszuschließen. Der DIHK hat berechnet, dass durch die Einführung des Fonds eine Steigerung des Beitragssatzes auf 15,5 Prozent realistisch sei. Dies würde zu einer Mehrbelastung der Unternehmen von bis zu drei Mrd. Euro führen, die Arbeitnehmer würden in ähnlicher Höhe belastet. Der einheitliche Beitragssatz und die unzureichenden kassenindividuellen Zusatzbeiträge reduzieren den Wettbewerbs- und damit den Kostensenkungsdruck. DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun warnt daher: "Der Gesundheitsfonds löst keine Probleme, sondern schafft neue. Er sollte deshalb erst gar nicht eingeführt werden."

Seit Jahren fordert der DIHK, dass Unternehmen vor dem Hintergrund des freien Warenverkehrs in der EU nicht grundlos mit Steuern belastet werden. Jetzt hat das oberste deutsche Finanzgericht diese Forderung aufgegriffen und einen umfassenden Vertrauensschutz eingeführt: Wer gutgläubig ist, haftet nicht. Der finanzielle Ausfall ruft jedoch den Fiskus auf den Plan. Es stehe zu befürchten, dass dieser die Rechte der ehrlichen Unternehmer auf andere Weise beschränkt, so der DIHK. Dagegen werde man sich energisch wehren.

Hochzeitskleider, Cremes, Winterreifen, Skier, Karnevalskostüme oder Dessous – immer mehr Kunden bestellen Artikel online und schicken sie später benutzt zurück. Das Problem für die Unternehmen laut DIHK: Nach Gesetzeslage haben die Kunden zwischen zwei Wochen und einem Monat Rückgaberecht und zwar auch auf diese empfindlichen oder anlassgebundenen Artikel. Hier müssen Ausnahmen geschaffen werden, wie es sie z.B. für Zeitungen bereits gibt, fordert der DIHK. Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben: "Ein Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden können, darf nur bestehen, wenn die Ware originalverpackt zurückgegeben wird."

Gute Nachricht für Ebay-Händler: Eine gerichtsfeste Widerrufsbelehrung ist endlich in Sicht. Nach Protesten aus der Wirtschaft hat das Bundesjustizministerium seine Musterwiderrufsbelehrung überarbeitet. Sie ist zum 1. April in Kraft getreten und soll im Sommer in Gesetzesform gegossen werden – damit ist sie dann auch für die Gerichte bindend. Die Vorgängerversion hatte für Ärger gesorgt, weil einige Gerichte sie für unwirksam hielten. Die Folge waren massenweise Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen. Erst ein Schreiben des DIHK hatte das Bundesjustizministerium aufgerüttelt (siehe Bericht Seite 21).

Für mehr Effizienz beim Klimaschutz warb der DIHK in Brüssel. In einem Positionspapier wurden folgende Vorschläge gemacht: Im Handel mit Emissionszertifikaten soll auch künftig auf Versteigerung verzichtet werden. Bei den erneuerbaren Energien schlägt der DIHK die Einführung eines Bonussystems vor – ähnlich wie es in Spanien bereits erfolgreich erprobt wurde. Es soll grenzüberschreitend funktionieren und dazu führen, dass auch wirklich die besten Investitionsstandorte für erneuerbare Energien in Europa genutzt werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2008, Seite 56

 
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