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Internet-Handel

Neue Widerrufsbelehrung

Gute Nachricht für Internet-Händler: Die Überarbeitung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Internet- bzw. Fernabsatzgeschäften bringt ein großes Maß an Rechtssicherheit. Die Händler können für die sogenannte Widerrufsbelehrung künftig wieder bedenkenlos die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mustertexte verwenden und erfüllen damit sämtliche Informationspflichten. Der Gesetzentwurf greift hier wesentliche Forderungen der IHK-Organisation auf. Dazu zählt, dass die Muster aus der BGB-Informationspflichtenverordnung den Rang eines formellen Gesetzes erhalten und damit nicht mehr von den Gerichten für unwirksam erklärt werden können. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hatten in der Vergangenheit zu zahlreichen Abmahnungen geführt. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass Geschäfte künftig gleich behandelt werden, egal ob sie über eBay bzw. andere Auktionsplattformen oder über "normale" Internet-Shops erfolgen. Bislang gelten unterschiedliche Regeln bei den Widerrufsfristen wie beim Wertersatz für zurückgeschickte Waren.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 11|2008, Seite 49

 
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