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Erste Hilfe im Betrieb

In guten Händen

Sind gut ausgebildete Ersthelfer im Betrieb oder nicht? Diese Frage kann im Notfall über Leben und Tod entscheiden. Von Nico Raab und Klaus Matthes

In Gewerbebetrieben ereignen sich jährlich über eine Mio. meldepflichtige Arbeitsunfälle. Insbesondere bei Notfällen können Sekunden über die Überlebenschancen entscheiden. Denn wenn ein Mensch nicht mehr atmet, treten aufgrund des Sauerstoffmangels bereits nach wenigen Minuten bleibende und irreparable Hirnschäden auf. Der Rettungsdienst trifft in der Regel zehn bis 15 Minuten nach dem Notruf ein. Wurde bis dahin keine Atemspende durch Ersthelfer durchgeführt, ist die beste medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst so gut wie nutzlos. Deshalb sind in Betrieben gut ausgebildete Ersthelfer, die schnell und zielsicher in Notfallsituationen eingreifen können, im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Die Unternehmer müssen durch die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern sicherstellen, dass unverzüglich Hilfe geleistet bzw. ärztliche Versorgung veranlasst wird.

Notfallmanagement im Betrieb
Um eine wirksame Erste Hilfe im Unternehmen sicherzustellen, müssen verschiedene Maßnahmen getroffen werden. Damit die Alarmierung des Rettungsdienstes erfolgen kann, sind geeignete Notrufmöglichkeiten vorzuhalten. Die gebräuchlichste Meldeeinrichtung in Betrieben ist naturgemäß das Telefon, auf dem die Notrufnummern gut sichtbar angebracht sein sollten. Wichtig ist auch, dass Ersthelfer über die gesamte Arbeitszeit (Schichtzeiten) eingeteilt werden. Alle Mitarbeiter müssen darin unterwiesen werden, wie sie sich bei Unfällen und akuten Erkrankungen richtig verhalten und wie sie Erste-Hilfe-Einrichtungen richtig nutzen. Der Aushang „Erste-Hilfe“ (gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Informationen und Grundsätzen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz BGI 510) informiert die Mitarbeiter über Notrufnummern, Ersthelfer und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Auf diesem Aushang sind zusätzlich die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen kurz und prägnant zusammengefasst.

Ausbildung betrieblicher Ersthelfer
Die Ausbildung der Ersthelfer umfasst acht Doppelstunden und deckt u.a. folgende Aspekte ab: Unfallgeschehen im Unternehmen (vom leichten Unfall bis zum Notfall), Verletzung durch Stöße und Stürze, Verletzung durch Hitze, Feuer und chemische Einwirkung, Unfälle mit elektrischem Strom. Auch für akute Erkrankungen (z.B. Herzprobleme) muss der Ersthelfer gewappnet sein. Damit die erworbenen Kenntnisse im Laufe der Jahre nicht in Vergessenheit geraten, ist innerhalb von zwei Jahren eine Fortbildung von vier Doppelstunden notwendig und zwingend vorgeschrieben. In bestimmten Betrieben können aufgrund des Arbeitsumfeldes Notfälle (z.B. im Umgang mit Gefahrstoffen) auftreten, die nicht Gegenstand der Ausbildung eines betrieblichen Ersthelfers sind. Diese Betriebe sind dazu verpflichtet, ihre Ersthelfer zusätzlich für spezifische Notfälle auszubilden. Die Kosten der Aus- und Fortbildung übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft.

 

Erste-Hilfe-Materialien
Ersthelfer können nur dann wirksam Hilfe leisten, wenn geeignete Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung stehen. Je nach Betriebsgröße und betrieblichen Gefahren müssen geeignete Verbandskästen bereitgehalten werden. Die Anzahl sowie der Inhalt von Verbandskästen sind in der BGI 512 genau geregelt. Aufbewahrungsorte für Verbandmittel in Betrieben müssen deutlich und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Viereck mit weißer Umrandung gekennzeichnet sein. Auf den nächstgelegenen Aufbewahrungsort ist durch Pfeile (weiß, auf grünem Viereck mit weißer Umrandung) hinzuweisen.

Meldung und Dokumentation
Jeder Unfall muss umgehend an die zuständige betriebliche Stelle gemeldet werden. Ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss seitens des Unternehmers eine Unfallanzeige (BGI 514) an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen. Ereignisse bei denen Erste Hilfe geleistet wurde, müssen aufgrund der Versicherungsansprüche in einem „Verbandbuch“ (BGI 511-1) aufgezeichnet werden. Nur so ist der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit nachvollzieh- und nachweisbar.

Externer Kontakt: Airpulse Notfallschulungen GbR, Nürnberg (airpulse-notfallschulungen@alice-dsl.net, www.airpulse.de)
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2010, Seite 50

 
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