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Qualifizierung

Integration inklusive

Viele behinderte Jugendliche absolvieren mit Erfolg eine Berufsausbildung, finden dann aber keine Stelle. Ein Pilotprojekt soll das ändern.

Vielfältig sind die Angebote, um jungen Menschen mit Behinderung eine Ausbildung zu ermöglichen. Die Berufsbildungswerke (BBW) gehören zu den Institutionen, die sich auf diesem Feld engagieren und in zahlreichen Berufen ausbilden. Das Problem: Selbst engagierte Jugendliche, die ihre Ausbildung mit guten Noten abschließen, finden anschließend oft keinen festen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft.

Um dies zu ändern, haben das Bundesarbeitsministerium und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) im Frühjahr 2009 das deutschlandweite Modellprojekt „Integration inklusive“ gestartet, das bis 2011 läuft und an dem sich sechs Berufsbildungswerke und sechs Verbände und Institutionen aus der Wirtschaft beteiligen. Projektpartner in der Region Nürnberg sind die IHK und das Berufsbildungswerk Wichernhaus Rummelsberg.

Die beiden Partner werden 60 junge Leute, die auch sechs Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung noch arbeitslos sind, bei ihren Bemühungen begleiten, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Das BBW Rummelsberg legt einen Schwerpunkt auf die Ausbildung von schwer körperbehinderten Menschen. Die Teilnehmer am Projekt müssen u.a. mit spastischen Lähmungen, Sprachstörungen, Erkrankungen der Wirbelsäule oder Epilepsie leben. Ausgebildet wurden sie u.a. als Bürokaufleute, Industriefachhelfer, Industriemechaniker, Zerspanungsmechaniker, Werkzeugmechaniker oder Technische Zeichner für Maschinen- und Anlagetechnik.

Regine Wulf, die das Projekt von Seiten der IHK koordiniert, hat eine Reihe von Aktivitäten in Gang gebracht, um die Unternehmen über die Kompetenzen der jungen Leute zu informieren: In einer Arbeitgeberumfrage wurden die Anforderungen der Betriebe abgefragt, zusammen mit interessierten Unternehmen entwickelt sie Stellenprofile für behinderte Menschen und sie informiert über finanzielle Fördermöglichkeiten für Betriebe, die Menschen mit Handicaps nach deren Ausbildung einstellen.

Finanzielle Förderung
Der Staat bietet zahlreiche Hilfen für Betriebe an, die Arbeitsplätze für behinderte Menschen bereitstellen. Bis zu drei Monate lang gibt es beispielsweise einen Zuschuss für eine befristete Beschäftigung, um einen potenziellen Mitarbeiter zunächst für diesen Zeitraum zur Probe einzustellen. Werden über die gesetzliche Pflichtquote hinaus neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen, können Zuschüsse und/oder Darlehen beantragt werden, um die Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, für Weiterbildungsmaßnahmen usw. zu verringern.

Außerdem können Unternehmen einen Eingliederungszuschuss bekommen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate arbeitslos war, die Vermittlungshemmnisse in seiner Person begründet sind und das Beschäftigungsverhältnis für mindestens ein Jahr abgeschlossen wird. Dieser Zuschuss deckt bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgeltes für maximal ein Jahr ab (inklusive des pauschalisierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Bei schwerbehinderten oder sonstig behinderten Menschen kann dieser Zuschuss sogar maximal zwei Jahre lang bis zu 70 Prozent betragen. Zuschüsse von bis zu 100 Prozent leistet der Staat nicht zuletzt für Arbeitshilfen, die der behinderte Mitarbeiter braucht, um seine Arbeit tun zu können.

Externer Kontakt: BBW Wichernhaus Rummelsberg Tel. 09128/50-38 06 iris.thieme@bbw-rummelsberg.net
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2010, Seite 46

 
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