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Altersvorsorge

Beruhigt in den Ruhestand

Viele Unternehmer haben im Ruhestand oft weniger Geld zur Verfügung als ihre Angestellten. Welche Aspekte muss man bei der Planung der Altersvorsorge mit einbeziehen? Von Michael Kreiselmeyer und Reiko Richter

Der Kapitalbedarf, den man für einen sorglosen Ruhestand benötigt, wird von vielen Selbstständigen deutlich zu niedrig angesetzt. Das liegt auch daran, dass der Einfluss der Geldentwertung unterschätzt wird. Als Beispiel sei ein heute 35-jähriger Unternehmer genannt, der sein Rentenziel mit 2 500 Euro ansetzt und mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen möchte.

Wenn man die Inflationsrate in den 32 Jahren bis zu seinem Rentenbeginn auf jährlich 2,5 Prozent veranschlagt, müssen monatlich 5 500 Euro zur Verfügung stehen. Denn dieser Betrag entspricht dann der heutigen Kaufkraft von 2 500 Euro. Um diese monatliche Rente vom 67. bis zum 94. Lebensjahr (statistische Lebenserwartung für einen heute 35-jährigen Mann) zahlen zu können, müssen rund 1,1 Mio. Euro zu Beginn des Entnahmezeitraumes (Rentenbeginn mit 67 Jahren) zu jährlich vier Prozent angelegt werden. Soll zusätzlich auch die Rente während der 27-jährigen Bezugszeit gegen die Inflation geschützt werden (sogenannte Dynamisierung), dann beträgt der notwendige Anlagebetrag nicht 1,1 Mio., sondern sogar fast 1,5 Mio. Euro. Und dabei sind die Steuern, die gegebenenfalls auf Zinserträge und Alterseinkünfte gezahlt werden müssen, noch gar nicht einberechnet.

Folgende Schritte müssen Unternehmer gehen, um ihren Vorsorgebedarf zu klären:

Ziele klar definieren: Wann möchte ich in Rente gehen und wie lange muss folglich die Rentenbezugszeit kalkuliert werden? Welche monatliche Kaufkraft/Einnahmen möchte ich im Ruhestand zur freien Verfügung haben? Darüber hinaus sind individuelle Ziele zu beachten. Auch ein früherer oder späterer Rentenbeginn als 67 Jahre hat Auswirkungen auf den Kapitalbedarf und die Absicherung existenzgefährdender Risiken.

Analyse der Ist-Situation: Nötig ist eine transparente Aufstellung aller vorhandenen Geldmittel und Versorgungen. Hierzu zählen zunächst die geplanten Einnahmen, z.B. aus gesetzlichen Versorgungen, Betriebsrenten, privaten Lebens- und Rentenversicherungen, Immobilien, Sparplänen, Wertpapieranlagen, sonstigen Anlagen/stillen Beteiligungen sowie kalkulierte Erlöse aus dem Verkauf des Betriebs oder von Betriebsanteilen.

Auf die existenzgefährdenden Risiken (z.B. Berufsunfähigkeit, schwere Krankheiten oder Unfall) muss ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, da diese die geplante Versorgung im Ruhestand schlagartig ruinieren können. Deshalb müssen die vorhandenen Versorgungsträger auf Leistung und Inhalt sorgfältig überprüft werden.

Erst auf dieser Basis ist es möglich, gegebenenfalls Korrekturen für das zukünftige Finanzkonzept vorzunehmen und dieses auf die individuellen Ziele und Wünsche auszurichten. Welche Möglichkeiten und Produkte aus einem sehr unübersichtlichen Anlagemarkt gewählt werden können, ist stark abhängig von der individuellen Situation jedes einzelnen Unternehmers (Einzelfirma, GmbH, Geschäftsführer sowie familiäre Situation).

Drei-Schichten-Modell

Auch die Einführung des sehr komplexen Alterseinkünftegesetzes zum 1. Januar 2005 hat neue Möglichkeiten gebracht, die sorgfältig analysiert werden müssen. Das Alterseinkünftegesetz hat die steuerlichen Rahmenbedingungen der Altersversorgung neu geordnet. So wurde u.a. das Drei-Schichten-Modell eingeführt, das aus folgenden Teilen besteht:

Basisversorgung („Schicht 1“): Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskasse, private Leibrentenversicherung („Rürup-Rente“)

Zusatzversorgung („Schicht 2“): kapitalgedeckte Zusatzversorgung („Riester-Rente“), betriebliche Altersversorgung

Kapitalanlageprodukte („Schicht 3“): Fonds, Lebens- und Rentenversicherungen, Sparpläne usw.

Wegen der vielen unternehmerischen, steuerrechtlichen, rechtlichen und finanzmathematischen Aspekte, die in die Entscheidung einfließen, sollten neutrale Experten hinzugezogen werden. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei eine von einzelnen Anbietern unabhängige Beratung.

Autor/in: Michael Kreiselmeyer, Reiko Richter,Michael Kreiselmeyer und Reiko Richter sind Geschäftsführer der Finanzkonzepte – Bayern Versicherungsmaklergesellschaft mbH & Co. KG in Ansbach (www.finanzkonzepte-bayern.de).
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2011, Seite 38

 
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