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DIHK-Gründerreport

Startschwierigkeiten nehmen zu

Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland steigt, aber gleichzeitig sinkt die Qualität der Geschäftspläne. Das ist ein Ergebnis des aktuellen „Gründerreports“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Eine Entwicklung ist bemerkenswert: Bislang gab es bei besserer Konjunktur und rückläufiger Arbeitslosigkeit stets weniger Gründer. Dies ist im aktuellen Wirtschaftsboom anders, wie aus dem „Gründerreport“ hervorgeht, für den 360 000 Kontakte der deutschen IHK-Gründungsberater ausgewertet wurden. „Endlich trägt die öffentliche Diskussion zum Thema Unternehmertum erste Früchte“, sagte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann.

64 Prozent der Gründungsinteressenten wollen sich in Dienstleistungsbranchen wie Gastgewerbe, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen oder Tourismus selbstständig machen. Eine weitere Erkenntnis ist, dass immer mehr Frauen ein Unternehmen gründen wollen, in den letzten sieben Jahren sei der Anteil der Gründerinnen von 32 Prozent auf 40 Prozent gestiegen.

Der „Gründerreport“ deckte aber auch Schwachstellen auf: Vielen Gründungen droht der DIHK-Studie zufolge wegen mangelhafter Vorbereitung ein frühes Aus. Denn noch immer geben die meisten Gründer als Motivation an, dass sie wegen drohender oder bereits eingetretener Erwerbslosigkeit eine Firma gründen wollen. Furcht sei jedoch ein schlechter Ratgeber, der oft dazu führe, sich übereilt in das Abenteuer Selbstständigkeit zu stürzen, sagte Driftmann. Selbst grundlegende Fragen sind den Erfahrungen der IHK-Gründungsberater zufolge beim Start oft ungeklärt, 43 Prozent aller arbeitslosen Gründer hätten keine klare Geschäftsidee. So könne niemand in Verhandlungen mit Kunden, Geschäftspartnern und Banken bestehen.

Reform des Gründungszuschusses

„Es ist daher richtig, den Gründungszuschuss für Arbeitslose neu zu justieren", unterstreicht der DIHK-Präsident mit Hinblick auf die Entscheidung der Bundesregierung im Mai, den Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umzuwandeln. Damit haben die Arbeitsagenturen nach Worten Driftmanns nun die Möglichkeit, individueller abzuwägen: Ist die Selbstständigkeit für den Arbeitslosen wirklich der geeignete Weg? Ist eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im Einzelfall nicht der bessere Wiedereinstieg ins Erwerbsleben? Auf diese Weise würden öffentliche Gelder zielgerichteter in Erfolg versprechende Gründungsprojekte gelenkt. Arbeitslose Existenzgründer müssten ihre Gründung jetzt frühzeitiger und gründlicher vorbereiten, um Geld vom Staat zu erhalten. Das erschwere zwar den Zugang zu Fördermitteln, schützt aber nach Auffassung des DIHK vor Schnellschüssen.

Die Kernelemente der Reform: Ab Herbst 2011 wird der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt, bislang können Arbeitslose einen Rechtsanspruch geltend machen. Zudem müssen Existenzgründer bei der Antragstellung künftig noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen vorweisen, bislang sind es nur 90 Tage. Außerdem wird die Phase der Maximalförderung, in der der Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro erhält, von neun auf sechs Monate verkürzt. Die zweite Phase, in der der Gründer nur noch die 300 Euro bezieht, wird dagegen von sechs auf neun Monate verlängert.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2011, Seite 26

 
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