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Geänderte Ursprungsregeln

Made in Germany gefährdet

Veränderungen im nicht-präferenziellen Ursprungsrecht bedrohen die Exportchancen der europäischen Wirtschaft. Die deutschen Unternehmen, vor allem der ausfuhrorientierte Mittelstand, sind besonders betroffen.

Die Europäische Kommission will für die Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das bewährte Prinzip des Wertschöpfungsortes aufheben und durch eine neue, noch genau zu definierende Regelung ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten zu Dumping-Preisen in den EU-Raum abzuwehren. Die negativen Folgen für den Export werden ignoriert. Verbände, Unternehmen und Experten äußern erhebliche Bedenken.

Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen importiert einen Fahrradschlauch aus Ungarn und vulkanisiert darauf ein aus Tschechien stammendes Ventil - der Ursprung des Produkts wäre Deutschland. Den neuen Regeln zufolge verlieren Waren ihren Ursprung nämlich im Herstellungsland, wenn ausländische Zulieferprodukte einen bestimmten Wertanteil des Endproduktes übersteigen. Das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“ kann sich so bei der reinen Berechnung des Wertes von Warenbestandteilen verlieren. Die in Brüssel geplante Obergrenze liegt bisher bei 45 Prozent.

Um diesen Bedenken Raum zu verschaffen, fand am 20. Oktober 2011 ein Experten-Hearing unter dem Titel „Neues Ursprungsrecht: Neue Barrieren für die europäische Exportwirtschaft?“ in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel statt. Auf der vom DIHK gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden Eurochambres, Euro Commerce und Businesseurope organisierten Veranstaltung diskutierten Experten aus der Europäischen Kommission und der Wirtschaft die geplanten Änderungen. Mit insgesamt 100 Vertretern aus Unternehmen, Verbänden und europäischen Kammern stieß das Thema auf großes Interesse.

Die teilnehmenden Unternehmer kritisierten dabei vor allem die negativen Konsequenzen der Neuregelung für den europäischen Außenhandel durch erhöhten bürokratischen Aufwand und daraus folgende Preisanstiege für europäische Produkte. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass ein derartiger Einschnitt in die Kompetenzen ausländischer Handelspartner im Gegenzug handelshemmende Maßnahmen für Importe aus der EU durch Drittländer nach sich zieht.

Zur Verdeutlichung ihres Anliegens haben der DIHK und die europäischen Verbände ein gemeinsames Statement an die Europäische Kommission verfasst und übermittelt. Hier wird gefordert, dass die Kommission an der jetzigen Methode, die sich als einfach und effektiv für Import und Export erwiesen hat, festhält und keine Neuregelung auf Basis von Listen einführt.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2012, Seite 23

 
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