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E-Government-Gesetz

Lücken bei der digitalen Verwaltung

Das neue bayerische E-Government-Gesetz enthält nach Ansicht der Wirtschaft große Lücken. „Zwar ist zu begrüßen, dass es in Bayern nun erstmals einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsverfahren gibt“, sagte Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

Ein eklatantes Manko sei aber die fehlende elektronische Identifikation für Unternehmen. Im Gegensatz zu Privatpersonen, die sich mit elektronischem Personalausweis oder De-Mail-Verfahren ausweisen können, fehlt Unternehmen, die als Kapital- oder Personengesellschaften firmieren, diese Möglichkeit.

Auch der Zugang zu Verwaltungsdaten sei verbesserungswürdig, so sollten z.B. Geo-Daten und Bevölkerungskennzahlen den Unternehmen und der Wissenschaft unter Vorbehalt unseres strengen Datenschutzes zur Verfügung gestellt werden. Positiv bewerten die bayerischen IHKs, dass die digitale Kommunikation mit der Verwaltung nun auf rechtlich sicheren Beinen steht.

„Bei durchschnittlich 130 Behördenkontakten jedes Unternehmens pro Jahr kann ein digitales Angebot der Verwaltung viel Geld sparen und die Bürokratiekosten deutlich senken“, so Driessen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2016, Seite 13

 
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