Telefon: +49 911 1335-1335

Corona-Krise AKTUELL

 

Ansprechpartner/innen (1)

KundenService

KundenService

Wir sind gerne für Sie da! Tel: +49 911 1335 1335

Ausgabe 153 Erscheinungsdatum: 19. November 2021 16:18 Uhr

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Infektionsschutzgesetz, Bund-Länder-Konferenz und Bayerisches Maßnahmenpaket: Innerhalb von nur zwei Tagen wurde eine Vielzahl neuer Corona-Regelungen verabschiedet oder angekündigt. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in Bayern.

Die Informationen zur Corona-Krise auf unserer Homepage werden laufend aktualisiert. Der Newsletter ist ein Update-Service, der auf besonders wichtige, aktuelle Änderungen aufmerksam macht. 


 

"Blocken, Bremsen, Boostern": Verschärfung der Corona-Regeln voraussichtlich ab Mittwoch, 24. November

Der bayerische Koalitionsausschuss hat am 19. November deutliche Verschärfungen der Corona-Regeln beschlossen. Kernziele des Maßnahmenpakets samt Stufenkonzept sind laut Ministerpräsident Markus Söder: "blocken, bremsen, boostern".

  • Die epidemische Lage für Bayern soll festgestellt werden.
  • Alle Weihnachtsmärkte werden abgesagt.
  • 2G- und 2G-Plus-Regeln werden massiv ausgeweitet: Für körpernahe Dienstleistungen, Hoch-, Volks- und Fahrschulen gilt künftig 2G, für kulturelle und sportliche Veranstaltungen gilt 2G-Plus. Söder kündigte nochmals verschärfte Kontrollen an.
  • Für den Handel wird es keine Zulassungsbeschränkungen (2G) geben, allerdings wird die maximale Personenanzahl begrenzt: Pro Kunde müssen zehn Quadratmeter Platz vorhanden sein.
  • Bei Großveranstaltungen, in Freizeiteinrichtungen und Messen wird eine Obergrenze von 25 Prozent der maximalen Besucherzahlen festgelegt.
  • Schließung von Discos, Bars und Schankwirtschaften bis zum 15. Dezember.
  • Für die Gastronomie gilt wieder eine Sperrstunde ab 22 Uhr.
  • Zusätzlich gibt es eine "harte Notbremse" in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1000: Dort müssen körpernahe Dienstleistungen und Gastronomie ebenfalls schließen, Kultur- und Sportveranstaltungen werden verboten. Lediglich Schulen, Kindertagesstätten und der Handel bleiben offen. Im Handel müssen pro Kunde mindestens 20 Quadratmeter Platz vorhanden sein.

Söder kündigte außerdem an, sich massiv für mehr Impfungen und Booster-Impfungen einzusetzen. Dazu sollen alle Impfzentren wieder voll in Betrieb genommen und zusätzlich Ärzte und Apotheken eingebunden werden.

Die Beschlüsse müssen vom Landtag verabschiedet werden und treten voraussichtlich am Mittwoch, 24. November in Kraft. Sie gelten zunächst bis 15. Dezember.

Weitere Informationen unter www.ihk-nuernberg.de/s/137034.

 

FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Am Freitag wurde mit den verabschiedeten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Grundregel "3G am Arbeitsplatz" auch bundesweit eingeführt. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Fragen und Antworten zum Gesetz auf einer FAQ-Seite zusammengestellt: "FAQs zu 3G am Arbeitsplatz" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de)

 

Überbrückungshilfe III wird bis März 2022 verlängert

Der Bund hat in der Videokonferenz am 18. November 2021 entschieden, die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) bis zum 31. März 2022 zu verlängern, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen. Die Überbrückungshilfe ist neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.

Weiterhin geht aus dem Beschluss hervor, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents-und Weihnachtsmärkte  entwickeln wird, die durch die Länder administriert werden. Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.

Über weitere Änderungen werden wir Sie informieren, sobald die Details verkündet werden. Mehr zu den finanziellen Hilfsinstrumenten unter www.ihk-nuernberg.de/finanzielle-hilfen.

 

Neustarthilfe: Endabrechnung bis Ende 2021

Seit dem 29. Oktober können Direktantragsteller für die Neustarthilfe die Endabrechnung vornehmen. Dafür haben sie bis Ende Dezember 2021 Zeit. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller einen Bescheid und den Vorschuss erhalten haben. Die Endabrechnung kann unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit den ELSTER-Login-Daten vorgenommen werden, andere Wege (zum Beispiel in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich.

Die Endabrechnung für Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 bis zum 30. Juni 2022 über das Antragsportal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 noch bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden können. Mehr dazu unter www.ihk-nuernberg.de/s/134788

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick