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Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters / der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen gesucht

Interessenten für das Amt des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters / der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen gesucht

© serggn/GettyImages.de

Die Stadt Nürnberg sucht für das Verwaltungsgericht Ansbach für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 ehrenamtliche Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen. Dafür stellen die Gemeinden, u. a. die Stadt Nürnberg eine Vorschlagsliste auf.

Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – im Hinblick auf evtl. mehrstündigen Sitzungsdienst – körperliche Eignung. Die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sind an höchstens 12 Sitzungstagen im Jahr im Einsatz.

Bewerber müssen deutsche Staatsangehörige sein, das 25. Lebensjahr (Geburtstag vor dem 1. April 2000), ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg und einen einwandfreien Leumund haben.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können nicht berufen werden: Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung; Richter; Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind; Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit; Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Die Meldebögen können online unter www.wahlen.nuernberg.de als Pdf-Dokument abgerufen werden oder bei unserer Kammer (Geschäftsbereich Recht | Steuern, Tel. 0911 1335-1389) angefordert werden.

Wir bitten Interessenten, die Meldebögen bis 30. Juli 2024 einzureichen.

 

 
 
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