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Bei rechtlichen Fragen ist Schluss mit lustig

Ob auf Privatgrund oder öffentlichen Flächen: Die Veranstalter sollten sich über die Vorschriften informieren.

Angesagt sind derzeit Trendsport-Veranstaltungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden. Beispielsweise Inliner-Rennen, Triathlon, Duathlon oder Radrennen. Auch zahlreiche eher touristisch ausgerichtete Feste oder Jubiläumsveranstaltungen von Vereinen oder Feuerwehren mit Festumzügen finden auf öffentlichen Flächen statt. Bei diesen Gelegenheiten sind die Behörden gefordert: Sie müssen für ein schlüssiges Konzept sorgen, das die Interessen von Veranstaltern, Anwohnern, Verkehrsteilnehmern, Natur und Landschaft in Einklang bringt.

Die rechtlichen Vorgaben, die bei der Erteilung der Erlaubnis zu beachten sind, sind überwiegend Unfallverhütungsvorschriften. Diese Regelungen sollen die Sicherheit und Ordnung für die Allgemeinheit gewährleisten, vor allem aber beziehen sie sich auf die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters. Jedoch ist nicht jede Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum erlaubnispflichtig. Befreit sind beispielsweise Laternenumzüge von Kindergärten, die nur den Gehweg in Anspruch nehmen.

Veranstaltungen auf Privatflächen werden im Wesentlichen nach dem Gewerberecht, dem Gaststättenrecht und nach dem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beurteilt. Daneben kann das Straßenverkehrsrecht angewendet werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) spielt nur dann eine Rolle, wenn sich die auf privatem Grund abgehaltene Veranstaltung erheblich auf den Straßenverkehr auswirkt. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Ereignis zu einer außerordentlichen Verkehrsbelastung führt. Ein Einschreiten ist auch dann nach Straßenverkehrsrecht geboten, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde. Gerade bei Musikveranstaltungen, die im Freien abgehalten werden (Open-Air-Konzerte, Veranstaltungen mit Zeltbetrieb, Scheunenfeste), oder bei großen Partys (z.B. Bowlenpartys) oder Reggae-Festivals verursachen die Besucher häufig starken Verkehr, was die Behörden regelmäßig zum Eingreifen veranlasst.

Bei all diesen Veranstaltungen sind die Genehmigungsbehörden gefordert, die Belange der Veranstalter und Bevölkerung unter einen Hut zu bekommen. Probleme treten insbesondere bei Open Airs auf, die die Nachtruhe der Anwohner oft beträchtlich stören. Dazu beigetragen hat, dass die Leistung der Musikanlagen in den letzten Jahren immer mehr gestiegen ist. Insofern sind die Beschwerden der Anwohner, die bei den zuständigen Behörden landen, häufig verständlich.

Die Verkehrssicherheit ist ein wichtiger Punkt, der bei der Organisation zu beachten ist. Bei Events auf öffentlichen Verkehrsflächen wird regelmäßig eine Straßensperrung mit entsprechenden Umleitungsmaßnahmen erforderlich sein. Bei Veranstaltungen auf Privatflächen bereitet der Verkehr der Besucher Probleme, insbesondere auch der Parksuchverkehr. Für die Absicherung reichen Absperrschranken und Verkehrszeichen oft nicht aus.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn Polizei oder Feuerwehr die Sicherung übernehmen. Beispielsweise ist bei ortsüblichen Prozessionen oder Brauchtumsveranstaltungen eine Verkehrsregelung durch die Polizei oder Feuerwehr sinnvoller als umfangreiche Beschilderungen. Allerdings kann es nicht Aufgabe der Polizei sein, grundsätzlich jede Veranstaltung zu überwachen, zumal ihr dafür auch das Personal fehlt. In Bayern wurde durch die Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen die Möglichkeit geschaffen, die Feuerwehr zur verkehrlichen Absicherung von Veranstaltungen heranzuziehen und damit die Polizei zu entlasten.

Externer Kontakt: Werner Reschke, www.forum-verlag.com
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2006, Seite 44

 
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