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EU-Ratsvorsitz

Die Rolle des Ratspräsidenten übernimmt abwechselnd alle sechs Monate einer der Mitgliedsstaaten. Das Land ist in diesem Zeitraum für die Vorbereitung der Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) und der regelmäßigen Runden der Fachminister (EU-Ministerrat) zuständig. Ferner obliegt der Präsidentschaft die Vertretung der EU auf internationaler Ebene, gemeinsam mit EU-Kommission und Europäischem Parlament. Das Land, das den Vorsitz hat, ist zwar nur „Erster unter Gleichen“, kann aber Themen auf die Agenda setzen und durch die Vorbereitung der Ministertreffen Entscheidungen prägen.

Wichtige Termine 2007
8./9. März: Erster EU-Gipfel unter deutschem Vorsitz in Brüssel
14./15. März: EU-ASEAN-Außenministertreffen in Nürnberg
24./25. März: 50 Jahre Römische Verträge - informeller Gipfel in Berlin
30. April: EU-USA-Gipfel
18. Mai: EU-Russland-Gipfel
6.–8. Juni: G8-Gipfel in Heiligendamm
21./22. Juni: EU-Gipfel in Brüssel

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2007, Seite 14

 
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