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Nicht vergnügungssteuerpflichtig

Gemischte Bilanz: Die Wirtschaft sieht vor allem für den Mittelstand noch Korrekturbedarf.

Der Bundesrat hat die Unternehmensteuerreform verabschiedet. Sie wird damit zum 1. Januar 2008 wirksam. Der DIHK wird sich weiter intensiv für materiell-rechtliche Verbesserungen sowie administrative Erleichterungen vor allem für die mittelständischen Unternehmen einsetzen.

Mit der Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 Prozent und der Gesamttarifbelastung in die Nähe von 30 Prozent sowie mit der pragmatischen Abgeltungsteuer aus Kapitalerträgen in Höhe von 25 Prozent ab 2009 setzt Deutschland ein gutes Signal: Durch die niedrigen Sätze werden Investitionen hierzulande attraktiver; niedrigere Steuern sind gleichbedeutend mit höheren Renditen. Für die Wirtschaft ergibt sich insgesamt eine Netto-Entlastung in Höhe von fünf Mrd. Euro.

Es gibt aber auch Schattenseiten: Zum einen sind die Wohltaten sehr ungleich verteilt. Die Tarifsenkung bringt denjenigen Kapitalgesellschaften die größte Entlastung, die aus den Vollen schöpfen können: mit viel Eigenkapital, wenig Schulden und guten Gewinnen. Ferner profitieren große, dauerhaft ertragstarke Personenunternehmen, die von der Thesaurierungsrücklage Gebrauch machen können. Erhebliche Mehrbelastungen haben zum Beispiel Filialbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe zu befürchten: Überall dort, wo das Gewerbe in gemieteten Räumen ausgeübt wird, wo Einrichtungen oder der Fuhrpark geleast sind, steigt die Gewerbesteuer durch die neuen Hinzurechnungen mit der Wirkung einer Substanzbesteuerung.

Darüber hinaus können viele Personenunternehmen den Nachteil aus dem Wegfall der degressiven Abschreibung (AfA) weder durch Investitionsabzugsbeträge oder Sonderabschreibungen noch durch Bildung von Thesaurierungsrücklagen ausgleichen. So gehören schätzungsweise etwa 200 000 mittelständische Unternehmen nicht zu den Gewinnern der Reform oder sogar noch zu ihren Verlierern. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Neuregelungen in einigen Bereichen einen außerordentlich hohen administrativen Mehraufwand verursachen, unter dem mittelständische Unternehmen besonders stark leiden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wird sich daher weiter nachdrücklich für steuerpolitische Korrekturen einsetzen. Ziele sind: Weniger Bürokratie und eine einheitliche, rein gewinnorientierte Bemessungsgrundlage für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Ferner verfolgt die IHK-Organisation das seit Jahrzehnten propagierte Ziel, Pensionsrückstellungen auch für mitarbeitende Gesellschafter von Personengesellschaften steuerlich anzuerkennen, intensiv weiter.

Soweit gesetzliche Änderungen erforderlich sind (etwa im Bereich der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer sowie der Zinsschranke), müssen diese zügig verfolgt werden. Zu allen Neuregelungen sind Schreiben des Bundesfinanzministeriums für den Herbst dieses Jahres geplant. Hier wird die IHK-Organisation darauf drängen, dass die praktische Anwendung und die Befolgung der Neuregelungen so wenig belastend wie möglich ausfallen.

Autor/in: 
Harald Hendel, DIHK
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 08|2007, Seite 8

 
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