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Verpackungsverordnung

Entsorgungsquoten sind nicht von Pappe

In Deutschland werden 91 Prozent der Verpackungen über die dualen Systeme entsorgt, neun Prozent über die neuen Branchen-lösungen. Das ergeben aktuelle Zahlen der IHK-Organisation.

Die Zahl der Unternehmen, die sich für eine Beteiligung an den dualen Systemen entschieden haben, hat sich innerhalb eines Jahres verdreifacht: Waren es 2008 noch rund 17 500 Unternehmen, so sind es 2009 schon fast 58 000 Unternehmen gewesen. Die Unternehmen haben die neuen gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung ergeben, erfüllt. Das privatwirtschaftlich organisierte haushaltsnahe Verpackungssystem ist damit gesichert, so der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).

Erste Zahlen zur sogenannten Vollständigkeitserklärung (VE), mit der die Wirtschaft ihre gesetzliche Verpflichtung nachweisen muss, belegen dies. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der das VE-Register betreibt, haben bereits knapp eine Woche nach dem gesetzlichen Hinterlegungstermin am 1. Mai 2010 über 2 500 Unternehmen eine VE abgegeben. Das sind bereits mehr als bei der letzten VE im ganzen Jahr (2 437). Die deutschen IHKs haben die Unternehmen in den letzten Monaten intensiv über die neuen Vorschriften informiert. Der DIHK geht davon aus, dass es im Laufe der nächsten Wochen noch eine Reihe von „Nachzüglern“ im VE-Register (www.ihk-ve-register.de) geben wird. Das Register wird deshalb noch eine Zeit lang offen bleiben. Die Landesvollzugsbehörden sind aufgefordert, Unternehmen, die nicht rechtzeitig melden konnten, nicht gleich mit einem Bußgeld zu belegen.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2010, Seite 26

 
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