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Was kommt nach der Lohnsteuerkarte?

WiM fragte Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger Datev eG, zu den Vor- und Nachteilen des neuen Verfahrens.

Ist das Verfahren sicher?

Aus technischer Sicht ist dies eindeutig zu bejahen. So werden im Vorfeld einer Übermittlung sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer eindeutig authentifiziert. Die Daten werden protokolliert und zudem verschlüsselt versandt. Wenn die Arbeitgeber ab 2012 die bisher auf der Lohnsteuerkarte enthaltenen Merkmale zur Besteuerung mit „ElsterLohn II“ aus einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung abrufen, geschieht dies auf der gleichen technischen Basis wie beim Verfahren „ElsterLohn I“. Dieses hat bereits 2005 die Lohnsteuerbescheinigung auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte ersetzt. Zur Übermittlung der Verdienstdaten seiner Arbeitnehmer muss sich der Arbeitgeber mit einem gültigen Elster-Zertifikat bei der Finanzverwaltung authentifizieren. Die Zuordnung zu den Arbeitnehmern erfolgt über eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer, die von der Finanzverwaltung zugeteilt wurde.

Bei der Lohnabrechnung über Datev läuft die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung zentral über das Datev-Rechenzentrum über geschützte und verschlüsselte Übertragungswege. Die Authentifizierung erfolgt ebenfalls zentral über Datev. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, dass sich jeder einzelne Arbeitgeber authentifizieren muss. Für den Abruf der Besteuerungsmerkmale werden ebenfalls diese bestehenden geschützten und verschlüsselten Übertragungswege genutzt.

Welche Vorteile hat das neue Verfahren?

Durch den Wegfall der Lohnsteuerkarte wird einerseits die Verwaltung entlastet. Die aufwändige Erstellung und Verteilung der Lohnsteuerkarte entfällt, da die Meldebehörden zukünftig die notwendigen Daten ebenfalls elektronisch bereitstellen. Auf der anderen Seite hat auch der Arbeitgeber Vorteile, da er die Daten von der Lohnsteuerkarte nicht mehr manuell erfassen muss. Zudem braucht sich der Arbeitgeber nicht mehr um den Verbleib oder um die Aushändigung der ehemaligen Steuerkarte kümmern. In den Lohnprogrammen der Datev ist vorgesehen, dass der Abruf der Besteuerungsmerkmale vollständig automatisiert erfolgt und diese direkt in die Lohnprogramme für die folgende Lohnabrechnung übernommen werden können. Also vereinfacht sich der Prozess.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2010, Seite 45

 
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