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Gewinneinkünfte

Steuererklärung jetzt nur noch elektronisch

Die Jahressteuererklärungen können jetzt nur noch elektronisch über das „Elster“-System an das Finanzamt übermittelt werden. Dies gilt erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2011 und betrifft Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit) erzielen.

Man kann dabei wählen zwischen der kostenlosen Software „ElsterFormular“ und Steuerprogrammen kommerzieller Anbieter. Für die papierlose Steuererklärung ist eine Authentifizierung notwendig. Das erforderliche Software-Zertifikat erhalten die Anwender kostenlos nach der Registrierung im ElsterOnline-Portal.

Außerdem ist zu beachten, dass die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen auch für folgende Bereiche gilt:

  • Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume ab dem Veranlagungszeitraum 2011
  • Körperschaftsteuererklärungen sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2011
  • Gewerbesteuererklärungen und Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrag ab dem Erhebungszeitraum 2011
  • Feststellungserklärungen für nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Feststellungszeiträume
  • Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) für Wirtschaftsjahre ab dem Veranlagungszeitraum 2011

Weitere Informationen finden Sie in einem Merkblatt des Bayerischen Finanzministeriums, das Sie auf unserer Webseite herunterladen können.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 03|2012, Seite 26

 
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