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Angebot für IHK-Mitglieder

Günstige Strompreise

Stecker Strom Verbindung Energie © gemenacom - ThinkstockPhotos

Noch bis 31. Mai 2015 können Mitgliedsunternehmen der IHK dem Strompreisangebot von regionalen Energieversorgern beitreten.

Seit 14 Jahren haben IHK-Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, Strom zu günstigen Konditionen bei ihrem regionalen Stromversorger zu beziehen. In einer aktuellen Kampagne hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken mit der N-Ergie AG sowie weiteren regionalen Stromversorgern günstige Konditionen zum Bezug von Gewerbestrom für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 vereinbart (Tarif „IHK-KMU“). Grund dafür sind die derzeit günstigen Strompreise an der Strombörse. Das Angebot gilt für alle IHK-Mitglieder in Mittelfranken, die Strom zur gewerblichen Nutzung beziehen und nicht mehr als 100 000 Kilowattstunden verbrauchen. Der Auftrag muss der N-Ergie AG bis Sonntag, 31. Mai 2015 vorliegen.

Bei diesem Angebot bleibt der reine Energiepreis für die Jahre 2016 und 2017 konstant. Alle Abgaben und Steuern, die nicht durch den Stromlieferanten beeinflusst werden können, sind gesondert ausgewiesen. Damit wird der Strompreis transparent und mit anderen Angeboten leichter vergleichbar. Die Einsparungen beim Nettopreis ohne Mehrwertsteuer einschließlich aller Gebühren und Abgaben liegen bei 6,5 Prozent gegenüber dem aktuellen Standardgewerbeprodukt „Strom Aktiv“ der N-Ergie im Jahr 2015.

Sollten sich die vom Versorger nicht beeinflussbaren Preisbestandteile (z.B. Netzentgelte, Abgaben, Umlagen oder Stromsteuer) ändern, so wird diese Preisänderung dem Kunden in gleicher Höhe weiterverrechnet. Da die Höhe der Konzessionsabgaben von der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängt, ergeben sich unterschiedliche Netzentgelte für das Stadtgebiet Nürnberg und die Postleitzahlenbereiche außerhalb des Stadtgebiets.

Entgelte der Netznutzung

In gleicher Höhe weiterverrechnet werden die Entgelte für die Netznutzung, die der örtliche Netzbetreiber der N-Ergie AG bzw. einem Kooperationspartner in Rechnung stellt. Sämtliche Kostenbestandteile der Netznutzung werden getrennt ausgewiesen. Derzeit sind dies der Arbeitspreis, die Kosten für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Umlagen gemäß § 9 Abs. 7 Kraftwärme-Kopplungsgesetz (KWK), gemäß § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), gemäß § 17 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG, Offshore-Haftungsumlage) und §18 Abs. 2 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).

Die jeweils aktuellen Entgelte für die Netznutzung sind auf der Internet-Seite des örtlichen Netzbetreibers veröffentlicht. Die weiteren Kostenbestandteile der Netznutzung sind zusätzlich auf den Internet-Seiten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de) und des Bundesjustizministeriums (www.gesetze-im-internet.de) abrufbar.

Sollten Gesetze, sonstige Rechtsnormen oder Festlegungen der Bundesnetzagentur die Wirkung haben, dass der Bezug oder die Abgabe elektrischer Energie unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, wird die N-Ergie AG eine entsprechende Anpassung der Entgelte vornehmen.

Effizientes Verfahren

Das Auftragsformular sowie die Preistabellen können Sie von der IHK-Homepage (www.ihk-nuernberg.de/stromrahmenvertrag) herunterladen. Senden Sie das unterschriebene Auftragsformular bis zum 31. Mai 2015 an die N-Ergie Aktiengesellschaft, CPG-KM, 90338 Nürnberg. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 271-6440 werden Ihre Fragen beantwortet.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2015, Seite 26

 
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