Telefon: +49 911 1335-1335

Internationale Steuergestaltung

Was bringen die Reformvorschläge?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will verhindern, dass Unternehmen Gewinne international verlagern, um weniger Steuern zu zahlen.

Mit aktuellen Vorschlägen zur Bekämpfung dieser internationalen Steuergestaltungen will sie mehr Fairness im internationalen Wettbewerb erreichen. Als übergeordnetes Leitprinzip soll die Besteuerung dort erfolgen, wo die unternehmerische Aktivität erbracht wird und damit die Wertschöpfung entsteht. Deshalb müssen die Betriebsstätten sachgerecht definiert werden, um Gewinnverlagerungen zwischen einzelnen Gesellschaften eines Konzerns einzudämmen. Die OECD-Vorschläge betreffen u.a. die Vergütung konzerninterner Leistungen und wirkungsvolle Doppelbesteuerungsabkommen, die die Entstehung unversteuerter Gewinne verhindern. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen der Staaten verstärkt werden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erklärte, es sei völlig offen, wie stringent die Maßnahmen in den beteiligten Staaten umgesetzt würden. Die zusätzlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten – vor allem die länderspezifische Berichtspflicht – würden einen erheblichen Mehraufwand erzeugen. Das deutsche Außensteuerrecht sei aber schon jetzt eng geknüpft, sodass Gewinne ausreichend besteuert würden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2015, Seite 29

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick