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Ausbildung

Neue Berufe am Start

Ausbildungsstart © vadimguzhva/GettyImages.de

Neue Ausbildungsordnungen: Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen sowie Berufe des Gastgewerbes.

In diesem Jahr treten in zahlreichen Berufen neue Ausbildungsordnungen in Kraft: bei den Kaufleuten für Versicherungen und Finanzanlagen, bei den Berufen in Hotellerie und Gastronomie sowie bei den Binnenschiffern und bei den Eisenbahnern im Betriebsdienst. Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Augst 2022 beginnen, können nur noch nach den neuen Ausbildungsordnungen abgeschlossen werden. Bestehende Ausbildungsverträge haben natürlich Bestandsschutz und können noch nach den bisher geltenden Regelungen zu Ende geführt werden. Im Folgenden die wichtigsten Änderungen in den einzelnen Ausbildungsberufen:

Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen: Die Struktur dieses Ausbildungsberufs ändert sich ab 1. August wesentlich, dies wird auch an der neuen Bezeichnung deutlich (bisher „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen“). Das Berufsbild beinhaltet nun neue Ausbildungsinhalte (u. a. kollaboratives Arbeiten, Projektarbeit), weil sich die Arbeitsrealität in der Versicherungswirtschaft seit der letzten Neuordnung im Jahr 2014 verändert hat. Ein deutlich höheres Gewicht haben jetzt außerdem die Bereiche Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie agile Arbeits- und Projektmethoden.

Bisher orientierte sich die Ausbildung hauptsächlich an den verschiedenen Produkten und Sparten der Versicherungswirtschaft (Hausrat, Haftpflicht, Unfall usw.). Nun geht es stärker um die einzelnen Lebens- und Themenbereiche, zu denen die Kunden beraten werden wollen: Wohnen und Wohneigentum / Berufsausübung und Freizeitgestaltung / Mobilität und Reisen / Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern / Altersvorsorge und Vermögensbildung / Einkommensabsicherung und Hinterbliebenenversorgung.

Aber nicht nur die Inhalte, sondern auch die Struktur des Ausbildungsberufs ändert sich stark: Künftig gibt es keine Differenzierung mehr in zwei Fachrichtungen (Versicherung oder Finanzberatung), stattdessen werden die Wahlqualifikationen gestärkt. Vorgesehen ist nun eine Vertiefungsphase von sechs Monaten in einer von diesen fünf Wahlqualifikationen:

  • Versicherungsfälle managen
  • Risikomanagement durchführen
  • Risiken für Nicht-Privatkunden absichern
  • im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten
  • Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten

Weitere Neuerung: Bisher mussten die Azubis eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung absolvieren, künftig wird es auch in diesem Ausbildungsberuf die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung geben. Damit ergibt sich folgender Ablauf: Bei der „Abschlussprüfung Teil 1“ (schriftliche Prüfung) werden die Inhalte der ersten 15 Ausbildungsmonate abgefragt. Das Ergebnis geht mit 20 Prozent in die Abschlussnote ein. Die „Abschlussprüfung Teil 2“, die mit 80 Prozent in die Endnote eingeht, wird zum Ende der Ausbildung abgelegt und umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung (Kundengespräch und fallbezogenes Fachgespräch).

Gastgewerbliche Berufe

Die Ausbildungsverordnungen über die Berufsausbildung der gastgewerblichen Berufe wurden am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab 1. August 2022 gibt es im Gastgewerbe sieben statt sechs Ausbildungsberufe, neu hinzu kommt der Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“. Die Inhalte wurden stärker ausdifferenziert. Dadurch soll eine größere Verbindlichkeit erreicht und die Umsetzung in die betriebliche Praxis deutlich erleichtert werden. Eine Neuerung betrifft die Prüfungen: Für die dreijährigen Ausbildungsberufe wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt, bei den Berufen mit einer Ausbildungszeit von zwei Jahren bleibt es bei der Zwischen- und Abschlussprüfung.

Ein wichtiges Ziel der Neuordnung war es, die Profile der Berufe deutlich zu schärfen. So werden nun die Hotel- und die Restaurantberufe klarer voneinander abgegrenzt. Insgesamt zielte die Reform auch darauf ab, dass es für die Betriebe einfacher wird, eine Ausbildung anzubieten.

Küchenberufe: Neu angeboten wird der Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ mit einer Ausbildungsdauer von zwei Jahren. Wer diese Ausbildung erfolgreich abschließt, hat anschließend die Möglichkeit, mit einem weiteren Ausbildungsjahr einen Abschluss als Koch bzw. Köchin zu erreichen. Neu im Beruf „Koch/Köchin“ (Ausbildungszeit drei Jahre) ist die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation „vegetarische und vegane Küche“ zu erwerben (Dauer acht Wochen).

Gastronomieberufe: Die Ausbildung zu Fachleuten für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie soll u. a. dadurch deutlich attraktiver werden, indem das Thema Veranstaltungen stärker gewichtet wird. Die Anforderungen in diesem neuen Feld wurden bewusst offen formuliert, sodass auch kleine Gastronomiebetriebe in diesem Beruf ausbilden können. Außerdem gibt es die neue Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ (Dauer acht Wochen) in den Ausbildungsberufen „Fachmann/-frau für Systemgastronomie“ sowie „Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie“.

Eine wichtige Neuerung gibt es im bisherigen Ausbildungsberuf „Fachkraft im Gastgewerbe“, der nun die neue Bezeichnung „Fachkraft für Gastronomie“ trägt. Dieser Ausbildungsberuf kann von den Betrieben nur noch im gastronomischen Bereich angeboten werden, also nicht mehr wie bisher beispielsweise von einem reinen Hotelbetrieb. Bei der neuen „Fachkraft für Gastronomie“ stehen nun die Schwerpunkte „Restaurantservice“ oder „Systemgastronomie“ zur Auswahl (jeweils 16 Wochen).

Hotelberufe: Das Profil der beiden Berufe „Hotelfachmann/-frau“ und „Kaufmann/-frau für Hotelmanagement“ wurde geschärft und der Akzent stärker auf die Prozesse in Empfang, Reservierung, Betriebsorganisation, Housekeeping sowie „Food & Beverage Management“ gelegt. Dagegen wurden die Bereiche Service und Küche deutlich reduziert. „Die Absicht dahinter war, dass jetzt auch kleine Hotels und Hotels Garni guten Gewissens und ohne Ausbildungspartner diese Hotelberufe ausbilden können“, so IHK-Bildungsberaterin Sandra Witt. Für Hotels, die stärker im Restaurantbereich ausbilden möchten, sei nun die Ausbildung von Restaurant- und Veranstaltungsfachleuten oder von Fachkräften für Gastronomie die bessere Alternative. Wichtig bei den beiden Hotelberufen: Die Azubis können auch hier die achtwöchige Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ absolvieren.

Berufe in der Verkehrswirtschaft

Auch der Beruf „Binnenschiffer/-in“ wurde mit Wirkung zum 1. August 2022 neu geordnet. Hintergrund waren u. a. Änderungen von EU-Richtlinien in der Binnenschifffahrt, durch die sich Voraussetzungen für Besatzungsdienstgrade und für die Patente von Schiffsführern geändert haben.

Neues gibt es auch bei den Eisenbahn-Berufen: Der bisherige Beruf „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst“, in dem zwei Fachrichtungen zur Auswahl standen, wird aufgeteilt in die zwei Einzelberufe „Eisenbahner/-in im Betriebsdienst – Lokführer/-in und Transport“ (mit den beiden Einsatzgebieten Güterverkehr und Personenverkehr) und „Eisenbahner/-in in der Zugverkehrssteuerung“.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 05|2022, Seite 20

 
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