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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Unternehmen bei Inklusion beraten

MARKT_Unternehmen-bei-Inklusion-beraten-WiM-10-22-Foto-GettyImages-Koh © Koh Sze Kiat/GettyImages.de

Arbeitgeber, die Menschen mit Schwerbehinderung einstellen, ausbilden und beschäftigen wollen, können sich dabei helfen lassen – nämlich von den „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern“ (EAA).

Sie informieren, beraten und unterstützen Betriebe kostenfrei auf diesem Gebiet. Mit zwölf EAA-Standorten in Bayern stehen regional Inklusionsberaterinnen und -berater bereit, um Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten zu entlasten. Die mittelfränkische EAA-Niederlassung befindet sich in der Fürther Straße in Nürnberg (Telefon: 0911 323899166, E-Mail: ansprechstelle.mittelfranken@eaa-bayern.de), Ansprechpartner sind Rafael Jaremko und Martina Will.

Mit dem Thema Schwerbehinderung wird jeder Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten mindestens einmal jährlich konfrontiert – auch wenn bis dato noch keine Menschen mit Behinderungen angestellt waren. Spätestens die jährliche Erhebung und Abführung der Ausgleichsabgabe ist der Zeitpunkt, an dem jeder beschäftigungspflichtige Arbeitgeber damit befasst ist. 2020 haben in Bayern nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit von insgesamt knapp 28 900 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern über ein Viertel gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Die Gründe sind vielfältig: Viele Arbeitgeber werden von komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen oder aufwändigen Antragswesen abgeschreckt. Außerdem können kleine Betriebe nicht immer das nötige Fachwissen zum Thema Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben vorhalten. Diese Hürden sollen nun von den neuen Ansprechstellen verringert werden.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 10|2022, Seite 26

 
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