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Lasertechnik

Das kann ins Auge gehen!

Schweißen © Wenzel Schweißtechnik

Bei Handgeräten zum Laserschweißen kommt oft die Sicherheit zu kurz.

Die Lasertechnik hält auch in kleinen und mittleren Produktionsbetrieben Einzug. Das gilt unter anderem für Handgeräte zum Laserschweißen, die aufgrund sinkender Preise immer häufiger eingesetzt werden. Oft kommt dabei aber die Sicherheit zu kurz, mahnt das Bayerische Laserzentrum (blz) in Erlangen.

„Der Einsatz von Handschweißlasern erfordert eine Reihe von betrieblichen Schutzmaßnahmen“, unterstreicht Dr.-Ing. Hans-Joachim Krauß vom blz. Die Geräte verfügten zwar über apparative Schutzvorrichtungen (z. B. Sicherheitssensorik, Warnlampe und Not-Aus), dennoch gingen von ihnen erhebliche Gefahren aus. Nach Worten von Krauß haben die typischen handgeführten Laser eine Laserleistung zwischen 1 000 und 2 000 Watt, wodurch ihre Strahlung extrem gefährlich sei. Sie könne schwerste Verletzungen im Auge und auf der Haut verursachen. Reflektierte oder gestreute Strahlung, die ins ungeschützte Auge trifft, könne sogar zur Erblindung führen. Besonders prekär sei, dass die Wellenlänge der Laserstrahlung im infraroten Bereich liege und damit unsichtbar sei.

Das blz weist auf die Pflichten des Arbeitgebers hin, der als Betreiber der Lasergeräte für den betrieblichen Laserschutz verantwortlich ist: Er muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, die alle vom Lasereinsatz ausgehenden Gefährdungen ermittelt, beurteilt und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegt. Dazu gehören z. B. die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten und die Unterweisung der Beschäftigten. Außerdem muss der durch die Geräte entstehende Gefahrenbereich festgelegt und durch Warnbeschilderung und Warnlampe gekennzeichnet werden. Im Normalfall ist dies ein geschützter Raum, in dem der Laser sicher betrieben werden kann und zu dem nur unterwiesenes Personal Zugang hat. Personen, die den Laser bedienen, müssen zwingend ihre persönliche Laserschutzausrüstung tragen. Dazu gehört neben einem Schweißer-Schutzhelm mit Laserschutzfilter auch geeignete Laserschutzkleidung.

Das Bayerische Laserzentrum berät Unternehmen über mögliche Einsatzgebiete von Lasern und auch über das Thema Arbeitssicherheit. Es bildet seit mehr als 25 Jahren Laserschutzbeauftragte aus und berät in allen Fragen des betrieblichen Laserschutzes. Wer sich näher darüber informieren will, hat dazu Gelegenheit bei den sechsten „Bayerischen Laserschutztagen“, die am Mittwoch und Donnerstag, 17. und 18. Januar 2024 am Flughafen Nürnberg stattfinden (www.blz.org/produkt/bayerische-laserschutztage-2024). Mitveranstalter ist der bayern photonics e. V., unterstützt werden die Laserschutztage von der IHK Nürnberg für Mittelfranken.

blz, Dr.-Ing. Hans-Joachim Krauß
Tel. 09131 97790-23
j.krauss@blz.org, www.blz.org

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 12|2023, Seite 30

 
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