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Energie | Umwelt | Rohstoffe AKTUELL
Ausgabe 03|2014
Mit unserem IHK Newsletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

5. Internationale Konferenz für Europäische EnergieManager
Energieexperten treffen sich zum Erfahrungsaustausch und zur fachlichen Weiterbildung am 14. und 15. Mai 2014 zur 5. EUREM-Konferenz in Wien. Zwei mittelfränkische Projekte wurden mit dem EUREM-Award ausgezeichnet.Weiterlesen ...

Bio erleben 2014
Vom 25. Juli bis 27. Juli 2014 findet wieder der Biomarkt in der Nürnberger Altstadt statt. Unterstützt wird er von der Kompetenzinitiative Bio-Markt MetropolregioN.Weiterlesen ...
Bis zu 40.000 Besucherinnen und Besucher werden in der Biomarkt MetropolregioN erwartet, wenn von Freitag 25. Juli bis Sonntag, 27. Juli 2014 wieder der Biomarkt in der Nürnberger Altstadt stattfindet.
Unterstützt wird der Biomarkt durch die Kompetenzinitiative Bio-Markt MetropolregioN. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von über 60 Unternehmen und Institutionen aus der Metropolregion Nürnberg, die in unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen in den Branchen Bio-Lebensmittel und Naturmedizin/Naturkosmetik tätig sind.
Weitere Informationen finden Sie unter www.biometropolregion.de oder www.nuernberg.de/internet/bioerleben.
Ihre Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, 0911 1335-298, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Stefan Hübel, 0911 1335-405, stefan.huebel@nuernberg.ihk.de

Automation trifft Energie – Intelligente Lösungen für Netze, Fabriken und Gebäude
Im Rahmen des 19. Kooperationsforums “Automation trifft Energie“ haben sich am 20. Mai 100 Experten im Energie Campus Nürnberg getroffen und sich in intensiven Diskussionen ausgetauscht sowie zahlreiche neue Kontakte gefunden.Weiterlesen ...
Automatisierungstechnik ist eine Schlüsseltechnologie zur Erhöhung von Effizienz und Flexibilität entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Beispiele sind dynamische Regelungen von Frequenz und Spannung zur Netzstabilisierung, bedarfsgerechte Steuerungen des Energieverbrauchs von Maschinen, Anlagen und Geräten sowie die intelligente Automation von Gebäudefunktionen.
Das Kooperationsforum präsentierte Trends aus der Forschung und Anwendung, zeigte Lösungen und zahlreiche Praxisbeispiele aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Themenschwerpunkt Automation und auf der Homepage des AutomationValley Nordbayern.
Ihre Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Ronald Künneth, 0911 1335-297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de
Christian Seitz, 0911 1335-213, christian.seitz@nuernberg.ihk.de

Qualifizierung Druckluft-Spezialist (IHK) 2014 startet im Herbst
Zum dritten Mal startet im September 2014 das Praxistraining zum Druckluft-Spezialist (IHK). Bestandteil des Trainings ist auch ein Energie-Audit der eigenen Druckluftanlage im Unternehmen. Interessierte Anwender können sich noch für die Weiterbildung anmelden.Weiterlesen ...

Wassertechnologien in Zentral Europa - IFAT 2014
IHK Nürnberg beteiligte sich auf der IFAT 2014 in München am Gemeinschaftsstand von Bayern Innovativ mit dem EU-Projekt Urban Waterfootprint.Weiterlesen ...
Der Geschäftsbereich Innovation | Umwelt der IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Partner in einem EU-Projekt zum Thema Wasserfußabdruck (Urban Water Footprint, URBAN_WFTP). Das Ziel ist, den Wasserfußabdruck einer Region transparent zu machen und ein Bewusstsein für den direkten und indirekten Wasserverbrauch zu schaffen. Dafür werden alle Wasserströme vom Grund- und Oberflächenwasser über das Regenwasser bis hin zu Nutz- und Abwasserströmen betrachtet.
Wesentliche Projektergebnisse wurden Anfang Mai auf der Leitmesse für Umwelttechnologien, der IFAT 2014 in München präsentiert. Zum einen stand die IHK Nürnberg auf dem Bayerischen Gemeinschaftsstand allen interessierten Besuchern für Fragen zur Verfügung. Zum anderen organisierte die IHK einen „Roundtable Wasser“ mit den international zusammengesetzten Projektpartnern. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden nicht nur Projektergebnisse vorgestellt, sondern auch weitere Unternehmen in die Diskussion einbezogen. Vertreter der PWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH, Zwingenberg und der Huber SE, Waste Water Technology, Berching haben ihre Technologien vorgestellt und Anknüpfungspunkte zum Projekt gefunden.
Anknüpfungspunkte bietet auch die internationale Wassertechnologien-Datenbank, die auf der Projekthomepage (www.urban-wftp.eu) jedem Interessierten zur Verfügung steht. Ohne Registrierung, einfach und kostenfrei kann unter insgesamt 90 eingetragenen Unternehmen und Instituten in Zentraleuropa, die sich mit dem Thema „Wasser“ beschäftigen, recherchiert werden. Zugeordnet nach Suchbegriffen ist das Ergebnis eine Karte oder Liste von Unternehmen und Instituten, die sich kurz mit ihrem Profil einschließlich Kontaktdaten vorstellen. Unternehmen, die in die Datenbank aufgenommen werden möchten, werden nach dem Ausfüllen eines Fragebogens von der IHK gerne integriert. Damit wird die Transparenz in der Wasserwirtschaft in Mitteleuropa entscheidend gestärkt und die verschiedenen Akteure grenzüberschreitend vernetzt.
Ende Mai fand das vierte Treffen des Projektkonsortiums in Innsbruck, Österreich statt. Zusammen mit dem Projektträger der EU, zwei Teilnehmern des Joint Technical Secretariat (JTS) wurden die zentralen Projektergebnisse vorgestellt und die abschließenden Schritte abgestimmt. Neben der Datenbank und der internationalen Vernetzung ist ein weiteres wesentliches Projektziel die Einrichtung und Etablierung von sogenannten „WFTP Labs“. Diese Technologie- und Kommunikationszentren in den drei Regionen Innsbruck (Österreich), Vicenza (Italien) und Wroclaw (Polen) stehen in engen Kontakt mit Partnern aus der Wasserwirtschaft und übertragen die Projektergebnisse und die entstandenen Dienstleistungen in ihre Region – auch und gerade über die Projektdauer hinaus.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.urban-wftp.eu
Ihre Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Robert Schmidt, 0911 1335-298, robert.schmidt@nuernberg.ihk.de
Dr. Elfriede Eberl, 0911 1335-431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de
Katharina Wohlfart, 0911 1335-467, katharina.wohlfart@nuernberg.ihk.de

Hemmnis- und Umsetzungsanalyse der Mittelstandsinitiative Energiewende
Der DIHK bittet Unternehmen um Teilnahme an einer Online-Umfrage zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Befragung läuft noch bis 18. Juli.Weiterlesen ...
Im Rahmen des Projektes "Mittelstandsinitiative Energiewende" (MIE), an dem auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken beteiligt ist, sollen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Hemmnisse ermittelt werden, die in kleinen und mittelständischen Unternehmen der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen entgegenstehen. Zu diesem Zweck führt die IHK-Organisation eine bundesweite Befragung durch, deren Ergebnisse in die Optimierung der bestehenden Beratungs- und Informationsleistungen im Bereich Energieeffizienz einfließen sollen.
Partner der Mittelstandsinitiative sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Den Online-Fragebogen zur Umfrage finden Sie unter folgendem Link (der Fragebogen kann noch bis 18.07.2014 ausgefüllt werden):
www.netigate.se/a/s.aspx?s=152491X1388
Ihre Angaben werden selbstverständlich anonym erfasst und ausgewertet. Die E-Mail-Adresse kann nicht mit den angegebenen Daten verknüpft werden. Der DIHK verwendet die Daten nur für diese Umfrage und verwahrt sie nicht über die Auswertung der Umfrage hinaus. Die Auswertung der Umfrage wird voraussichtlich Ende des Jahres 2014 unter anderem auf der Webseite der Mittelstandsinitiative Energiewende veröffentlicht (www.mittelstand-energiewende.de).
Gerne beantwortet der DIHK Ihre Rückfragen auch persönlich:
Stefan Kohlwes (DIHK e.V.), 030/20308-2248, kohlwes.stefan@dihk.de
Die IHK Organisation bedanken uns herzlich auch im Namen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Ihre Unterstützung.

Bayerisches Förderprogramm 'Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen' (BayEMA)
Forschung und Entwicklung von Fahrzeugen mit neuartigen AntriebskonzeptenWeiterlesen ...
Das neue bayerische Förderprogramm 'Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen' (BayEMA) ist am 1. Juni gestartet. Das Programm fördert die Forschung und Entwicklung von Fahrzeugen mit neuartigen Antriebskonzepten und gibt bayerischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen Anreiz, diese innovativen Technologien im Verkehrssektor schneller zu verbreiten. Das Förderprogramm deckt folgende Themen ab: Elektromobilität, Motorentechnologie, Getriebetechnologie, Tank- und Speichertechnologien, Verbrauchs- und Abgasmodifizierungsmaßnahmen und Hybridtechnologien. Es stehen jährlich 3,7 Mio. Euro für Verbundfördervorhaben zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie beim Projektträger, dem Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg), oder unter www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/technologiefoerderung.

Huber: 10 Jahre soziales Netzwerk für betrieblichen Umweltschutz
Deutschlandweit einzigartig ist das aktuelle IZU-Modellprojekt zum umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement mit zehn Pilotbetrieben aus ganz Bayern.Weiterlesen ...
Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) hat sich zu einem sozialen Netzwerk für betrieblichen Umweltschutz und Umweltrecht entwickelt. Das betonte der Bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber anlässlich des 10-jährigen Jubiläums des IZU. "Die bayerischen Unternehmen brauchen praxisnahe Informationen, um beim betrieblichen Umweltschutz weiterhin die Nase vorne zu haben.
Das Informationsangebot im Infozentrum UmweltWirtschaft wird gemeinsam mit der Wirtschaft an die Bedürfnisse der Unternehmen angepasst. Wir werden das IZU auch zukünftig weiter ausbauen. Das ist Vorbild und Anreiz für andere Länder." Das Umweltministerium hat das IZU bisher mit insgesamt 1,5 Millionen Euro finanziert, allein in diesem Jahr mit knapp 250.000 Euro. Deutschlandweit einzigartig ist das aktuelle IZU-Modellprojekt zum umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement mit zehn Pilotbetrieben aus ganz Bayern. Huber: "Ziel ist ein interaktives Tool, von dem alle bayerischen Unternehmen profitieren. Über die klassischen Umweltthemen wie Energie, Abfall und Wasser hinaus, entwickeln die Pilotbetriebe hier konkrete Maßnahmen, um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und ihre gesamte Lieferkette nachhaltig zu gestalten." Das Kernstück des IZU ist eine Internet-Plattform, die rechtliche Vorgaben und Neuregelungen erläutert und gute Beispiele aus der Praxis enthält. Zur Zielgruppe zählen kleine und mittelständische Unternehmen sowie Kammern, Verbände und Berater. "Das Infozentrum UmweltWirtschaft bietet gerade auch für unsere Handwerksbetriebe eine hervorragende Möglichkeit, sich schnell und unbürokratisch über geltende Umweltgesetze und aktuelle Projekte im Umweltbereich zu informieren. Durch die Benennung von Ansprechpartnern zu den einzelnen Themenfeldern und die Möglichkeit, direkt Fragen an diese Experten zu stellen, ist es eine überaus wichtige Informationsquelle für die Betriebe", so Heinrich Traublinger, Präsident des Bayerischen Handwerkstages. Der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages Dr. Eberhard Sasse betont: "Das IZU ist eine große Hilfe für die bayerischen Unternehmen: Aktuell, zuverlässig und praxisgerecht. Im Interesse der bayerischen Wirtschaft wünsche ich dem IZU eine glänzende Zukunft und hohe Klickzahlen." Im letzten Jahr besuchten rund 350.000 Nutzer die Internet-Plattform, 6.800 Interessenten haben den Newsletter abonniert. Das IZU ist eine Serviceleistung des Landesamtes für Umwelt im Rahmen des Umweltpaktes Bayern.
Der Umweltpakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation. Mittlerweile beteiligen sich mehr als 4.000 Unternehmen daran. Dr. Joachim Lucas, ehrenamtlicher Botschafter des Umweltpakts, stellt aus Sicht eines bayerischen Unternehmens fest: "Für die MVV Enamic IGS als Standortbetreiber des Industrieparks Gersthofen ist das IZU seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner, wenn es um zeitnahe Informationen in allen Fragen der Umweltgesetzgebung geht. Von dieser Schnelligkeit und von der Bereitstellung der relevanten Daten auf der Internet-Plattform profitieren aber auch die fünf Chemieunternehmen des Standortes, die so ihren betrieblichen Umweltschutz auf dem aktuellen Stand halten und ihren Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten können."
Weitere Informationen unter www.izu.bayern.de und www.umweltpakt.bayern.de.

China Hi-Tech Fair mit bayerischer Beteiligung
Die Metropolregion Nürnberg beteiligt sich auch in diesem Jahr wieder mit einem Gemeinschaftsstand an der führenden Technologiemesse Chinas – der „China Hi-Tech-Fair“ vom 16. bis 21. November 2014 in Shenzhen.Weiterlesen ...

Novelle des EEG: Bundeskabinett verabschiedet Entwurf
Zum 1. August 2014 soll das überarbeitete EEG in Kraft treten - von der ursprünglich angekündigten grundlegenden Reform des EEG ist wenig geblieben.Weiterlesen ...
Das Bundeskabinett hat am 8. April 2014 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt. Es folgt nun die Befassung im Bundestag und Bundesrat. Zum 1. August soll das überarbeitete EEG in Kraft treten.
Vorgesehen ist, dass der Anteil erneuerbarer Energien (EE) an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 55 bis 60 Prozent steigen soll. Die Zielerreichung soll über technologiespezifische Ausbaukorridore erfolgen. Für Windenergie an Land ist ein jährlicher geförderter Ausbau von 2.400 bis 2.600 MW geplant, wobei der Ersatz von Altanlagen abgezogen wird (Nettoausbau). Der geförderte Ausbau der Photovoltaik soll wie bisher jährlich bei 2.500 MW liegen, hier wird der Ersatz bestehender Anlagen durch neue Anlagen nicht berücksichtigt (Bruttoausbau). Der Ausbau der Biomasse soll jährlich 100 MW betragen. Die Erzeugungskapazitäten bei Windenergie auf See sollen bis 2020 auf 6.500 MW und bis 2030 auf 15.000 MW aufgestockt werden.
Ab 1. August soll die durchschnittliche Vergütung von EE-Neuanlagen bei ca. 12 ct/kWh liegen und dann kontinuierlich abgesenkt werden. Für den Fall, dass die genannten Ausbaupfade überschritten werden, soll die Vergütung für Neuanlagen automatisch schneller heruntergefahren werden als für die jeweilige Technologie ansonsten vorgesehen. Umgekehrt erfolgt bei einer Unterschreitung der Ausbauziele eine weniger schnelle Reduzierung der Vergütungssätze und bei einer deutlichen Verfehlung der Ausbauziele eine Anhebung der Vergütung.
Grundsätzlich erhalten Betreiber von neuen Anlagen keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern sie müssen ihren erzeugten Strom selbst direkt vermarkten. Vorbild ist das sogenannte Marktprämien-Modell, das bislang als freiwillige Alternative zur festen Einspeisevergütung angewendet werden konnte. Das Prinzip: Der Anlagenbetreiber oder ein beauftragter Partner verkauft den erzeugten EEG-Strom an der Börse zum aktuellen Marktwert. Zusätzlich bekommt der Anlagenbetreiber noch eine Marktprämie, die sich aus der Differenz zwischen der – theoretisch berechneten – Einspeisevergütung („anzulegender Wert“ nach § 38 bis 49 und § 53 EEG) und dem durchschnittlichen monatlichen Börsenpreis („Monatsmarktwert“ nach Anlage 1 Nr. 2 EEG) ermittelt. Aufgrund des unterschiedlichen zeitlichen Einspeiseverhaltens ergeben sich Monatsmarktwerte für die einzelnen Energieträger. Hierdurch sollen Anreize gesetzt werden, den Strom dann zu produzieren, wenn er auch gebraucht wird. Da der Strom bei der Direktvermarktung nach einem Fahrplan geliefert werden muss, dürften zudem die Güte der Einspeise-Prognosen von Wind- und Sonnenstrom zunehmen und der Bedarf für kurzfristige Ausgleichsenergie sinken.
Der DIHK tritt darüber hinaus für eine Kombination der Direktvermarktung mit einer festen Marktprämie sowie für bessere Möglichkeiten der Grünstromvermarktung ein. Damit könnten die Stromerzeugung und -nachfrage besser aufeinander abgestimmt, Anreize für einen kosteneffizienten EE-Ausbau und die Integration des erzeugten Stroms in die allgemeine Versorgung gesetzt sowie die Nachfrage nach Grünstrom entwickelt werden. Letztlich geht es nicht nur darum, die Kosten der Energiewende möglichst gering zu halten, sondern ihre Akzeptanz nicht zu gefährden.
Nach aktuellen Meldungen sollen Anlagen zur Erzeugung von selbstgenutztem Strom, die ab 2015 ans Netz gehen, zunächst 30 Prozent der EEG-Umlage auf die Eigenerzeugung zahlen. Dieser Satz soll in den Jahren 2016 und 2017 auf 35 bzw. 40 Prozent steigen. Hiervon betroffen sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und für hocheffiziente Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Alle anderen Neuanlagen müssen die volle Umlage tragen. Ausgenommen sind Bestandsanlagen, der Eigenverbrauch von Kraftwerken, gänzlich autarke Nutzer ohne Netzanbindung und kleine Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung und einer selbst verbrauchten Strommenge von weniger als zehn Megawattstunden pro Jahr (Bagatellgrenze).
Die Ausgestaltung der Entlastung für besonders energieintensive Industrieunternehmen ist im Kabinettsbeschluss enthalten. Der entsprechende § 61 zur Besonderen Ausgleichsregel wird nachgereicht. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission erst am 9. April ihre neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien für 2014 bis 2020 (EEAG) verabschiedet hat (siehe Artikel S. 3). Die EEAG sehen u. a. vor, dass reduzierte Sätze bei Umlagen zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien nur für Unternehmen vorzusehen sind, die einem der in Anhang 3 der EEAG aufgelisteten handels- und stromintensiven Sektoren angehören. Alternativ können Reduzierungen auch für Unternehmen, die einem handelsintensiven Sektor angehören (Anhang 5 EEAG) und selbst einen Stromkostenanteil von mehr als 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung haben, ermöglicht werden.
Insgesamt sieht die Bundesregierung einige wichtige Schritte zur Weiterentwicklung des EEG vor. Die vorgesehenen Anpassungen bei der Förderung erneuerbarer Energien sind geeignet, den Kostenzuwachs etwas zu dämpfen. Sinken wird die EEG-Umlage zunächst aber nicht. Von der ursprünglich angekündigten grundlegenden Reform des EEG ist wenig geblieben. Insbesondere fehlt es an ausreichenden Anreizen zur systematischen Integration von EEG-Strom in die allgemeine Versorgung.
Weitere Informationen zur EEG-Reform finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/eeg-reform.
Ihr Ansprechpartner bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Dr. Ronald Künneth, 0911 1335-297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de

Faktenpapier "Strompreise in Deutschland 2014"
Strom wird immer teurer – aber warum genau? Wie werden Strompreise gebildet, mit welchen Trends ist zu rechnen, und was können Staat und Unternehmen tun?Weiterlesen ...

BAFA veröffentlicht Informationen zum Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung 2014
Seit dem 12. Mai ist das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) offen, über das Anträge zur Besonderen Ausgleichsregel gestellt werden können. Auch wenn die Antragsfrist 2014 bis zum 30.09. verlängert werden soll, empfiehlt der DIHK, Anträge so rasch wie möglich zu stellen.Weiterlesen ...
Begleitend hat das BAFA ein Hinweisblatt zur Antragstellung für die Besondere Ausgleichsregelung im Jahr 2014 auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auch wenn die Antragsfrist 2014 bis zum 30. September verlängert werden soll, empfiehlt der DIHK, Anträge so schnell wie möglich zu stellen.
Auch das BAFA bittet darum, die Antragstellung so früh wie möglich im Portal vorzubereiten und zeitnah abzusenden. Anträge sollen laut BAFA bereits auf der noch nicht verabschiedeten Novelle des EEG eingereicht werden, denn: Entscheidungen können ausschließlich nach dem EEG 2014 getroffen werden. Deshalb müssen die Anträge und die einzureichenden Unterlagen die zu erwartenden Neuregelungen bereits berücksichtigen, um Nachforderungen seitens des BAFA und damit eine Verzögerung der Bescheiderteilung zu vermeiden.
Die Informationen zur Besonderen Ausgleichsregelung sind unter www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg abrufbar.

EEG 2014: BesAR – Klassifizierung des Unternehmens durch statistische Landesämter
Sie wollen die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen? Ist ihr Unternehmen dem richtigen Wirtschaftszweig zugeordnet?Weiterlesen ...
Betriebe, die die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen wollen, sollen zukünftig belegen, wie sie bei den statistischen Landesämtern nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige eingeordnet sind. Nach Einschätzung des DIHK sind einige bestehende Zuordnungen nicht richtig, was zu Ablehnungen führen kann. Den betroffenen Unternehmen wird daher empfohlen, jetzt mit den Landesämtern Kontakt aufzunehmen.
Der sich derzeit in den Lesungen des Bundestages befindliche Gesetzentwurf des EEG 2014 sieht in § 61 Abs. 3 Nummer 1 Buchstabe d) als eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) vor, dass ein Nachweis über die Klassifizierung des Unternehmens durch die statistischen Ämter der Länder in Anwendung der Klassifikation der Wirtschaftszweige (Ausgabe 2008) beizubringen ist.
Weitere Informationen zur Besonderen Ausgleichsregelung erhalten Sie unter www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg

Bericht der Bundesnetzagentur zum Reservekraftwerksbedarf
Die Bundesnetzagentur hat den von den Übertragungsnetzbetreibern ermittelten Reservekraftwerksbedarf für das Winterhalbjahr 2014/2015 sowie die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 bestätigt.Weiterlesen ...
In Ihrem Bericht stellt die Bundesnetzagentur fest, dass:
- im Winter 2014/2015 insgesamt ein Bedarf in Höhe von 3091 MW besteht, wovon bereits 3027 MW als gesichert betrachtet werden können,
- im Zeitraum 2015/2016 insgesamt ein Bedarf in Höhe von 6000 MW besteht, wovon bereits 4561 MW als gesichert betrachtet werden können und
- im Zeitraum 2017/2018 schließlich insgesamt ein Bedarf in Höhe von 7000 MW besteht, wovon bereits 3924 MW als gesichert betrachtet werden können.
Im nächsten Schritt führen die Übertragungsnetzbetreiber gemäß der Reservekraftwerksverordnung ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe der noch benötigten Leistung durch. Kraftwerksbetreiber können darin ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve anbieten.
Nach Aussage von Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, würden die Verzögerungen beim Netzausbau auch in den kommenden Jahren einen erheblichen Bedarf an Reservekraftwerken verursachen, wobei Umfang und Kosten Jahr für Jahr stiegen. Einhergehend mit dem Netzausbau müsse aber auch die Diskussion über ein zukünftiges Marktdesign weitergeführt werden. Es gelte, nachhaltige und transparente Mechanismen zu schaffen, die marktbasiert langfristige Investitionen in Erzeugungskapazitäten ermöglichen.
Insgesamt sieht sich die BNetzA darin bestätigt, dass das primäre Problem der Versorgungssicherheit nicht mangelnder Strom, sondern die Leistungsfähigkeit des Netzes ist. Ein Neubau von Reservekraftwerken auf Basis der Reservekraftwerksverordnung sei nicht notwendig.
Grundlage der Berechnung der Reservekraftwerkskapazitäten durch die Übertragungsnetzbetreiber sind unterschiedliche Szenarien unter Berücksichtigung von Bedarfen und möglichen Ausfällen. Die für Mai 2015 angezeigte Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld ist in den Analysen bereits berücksichtigt. Das Kernkraftwerk Gundremmingen wird in den Systemanalysen für 2017/2018 als stillgelegt angenommen. Um auf die Sorgen der von Stilllegungen besonders betroffenen süddeutschen Bundesländer einzugehen, wurden darüber hinaus für die mehrjährige Vorschau für die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 theoretisch denkbare, aber historisch so nie eingetretene Kombinationen unterschiedlicher Extremsituationen berücksichtigt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.bundesnetzagentur.de

Beschäftigungsrückgang im Erneuerbare-Energien-Markt
Mit 371.400 Beschäftigten arbeiteten im Jahr 2013 in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien rund 7 Prozent weniger als im Jahr 2012. Dabei ist laut Bericht der größte Einbruch der Beschäftigungszahlen im Bereich der Solarenergie zu verzeichnen.Weiterlesen ...
Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) am 26. Mai 2014 seinen dritten Bericht „Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien in Deutschland im Jahr 2013“ vorgelegt.
Obwohl der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Stromverbrauch im Jahr 2013 bereits über 25 Prozent betrug, waren sowohl die Investitionen in Deutschland als auch die Umsätze der deutschen Unternehmen das zweite Mal in Folge rückläufig. So ist bei den Investitionen ein Rückgang von 62 Prozent zu verzeichnen, welcher, laut DLR insbesondere auf den Rückgang des Photovoltaik-Marktes zurückzuführen ist.
Der Windenergiemarkt hingegen konnte mit einem Zubau von knapp drei Gigawatt weiter wachsen. Auch die deutschen Exporterfolge konnten hier aufrechterhalten werden. Insgesamt arbeiteten 137.800 Beschäftigte in diesem Bereich.
Die Aussichten der erneuerbare Energien-Branche in Deutschland sind laut Bericht schwierig vorherzusagen. Aufgrund der bevorstehenden EEG-Novelle und einer daraus resultierenden möglichen Neugestaltung des Marktes stagniert in Abhängigkeit einer zurückhaltenden Investitionstätigung auch das Beschäftigungswachstum. Viele Unternehmen konzentrieren sich daher auf ihre Exportaktivitäten sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
In den kommenden Jahren werden DLR-Einschätzungen zufolge insbesondere China, Japan sowie die USA die weltweite Entwicklung anführen. Für die deutsche Industrie können jedoch Zukunftsmärkte in Lateinamerika, Afrika und im nahen Osten besondere Exportmöglichkeiten bieten.

Ideenwettbewerb "Energieeffiziente Schule 2014"
Im Rahmen der Berliner Energietage wurden Ende Mai vorbildhafte, energieoptimierte Schulbauprojekte mit dem BMWi-Preis Energieeffiziente Schule 2014 ausgezeichnet.Weiterlesen ...
Staatssekretär Baake: "Investitionen in energieffiziente Schulen sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder und von uns allen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt mit der Forschungsinitiative "EnOB-Energieoptimiertes Bauen" auf die energieeffiziente Schule der Zukunft. Im Ideenwettbewerb "Schule 2030 - Lernen mit Energie" sollen Energieinnovationen in Schulen angestoßen und Multiplikationseffekte angeregt werden - vom einzelnen Schüler bis zur kommunalen Ebene. Die prämierten Schulbauprojekte zeigen, dass ambitionierte Vorhaben heute schon möglich sind. Ich gratuliere allen Preisträgern, die mit Ihren Projekten Maßstäbe für die energieeffiziente Schule der Zukunft setzen."
In der Kategorie Sanierung erhielten folgende vier Schulprojekte einen Preis: Der Zweckverband Schul- und Sportzentrum Lohr für die Sanierung des dortigen Schul- und Sportzentrums zum Plusenergiestandard (dazu Sonderpreis für das innovative Lüftungskonzept), die Hansestadt Rostock für die Sanierung der Schule in Reutershagen zur Plusenergieschule, die Landeshauptstadt Stuttgart für die Sanierung zur Plusenergieschule in Stuttgart-Rot sowie der Kreis Lippe für die Sanierung des Berufskollegs Detmold zur Plusenergieschule (dazu Sonderpreis für das innovative Beleuchtungskonzept).
In der Kategorie Neubau wurden zwei Schulprojekte prämiert: Der Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz für den Neubau des Plusenergie-Gymnasiums Willibald-Gluck (dazu Sonderpreis für den innovativen, partizipativen Planungsprozess) sowie die Stadt Ostfildern für ihre CO2-neutrale Grundschule (dazu Sonderpreis für die innovative Energieversorgung).
Ein weiterer Sonderpreis wurde an die Stadt Weimar übergeben für das innovative Wärmeschutzkonzept bei der energetischen Sanierung der örtlichen Grundschule. Eine lobende Erwähnung erhielt außerdem die Stadt Nürnberg für einen vorbildhaft erstellten Leitfaden für Ausschreibungsunterlagen für klimaneutrale Schulen.
Neben einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro erhielten die Preisträger eine vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel unterzeichnete Urkunde.
Das BMWi hat im November 2013 den Ideenwettbewerb "Schule 2030 - Lernen mit Energie" ausgelobt mit dem Ziel, zukunftsweisende Beiträge für energetisch hocheffiziente und innovative Schulbauprojekte zu prämieren. Die eingereichten Planungsentwürfe mussten der multidisziplinär besetzten Fachjury gestalterisch, konzeptionell und technologisch überzeugen. Am Wettbewerb teilnehmen konnten Architekten, Fachplaner, Schulträger oder Arbeitsgemeinschaften.
Mehr Informationen finden Sie unter www.enob.info/de/schule-2030.
(Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 21.05.2014)

Netzausbau: Entwürfe für Netzentwicklungspläne 2014
Auf Grundlage des von der Bundesnetzagentur im August 2013 genehmigten Szenariorahmens haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber ihre ersten Entwürfe für den Netzentwicklungsplan 2014 (NEP 2014) und den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP 2014) zur öffentlichen Konsultation gestellt.Weiterlesen ...
Die mit der Novelle des EEG beabsichtigten Anpassungen des Erneuerbaren-Ausbaus finden noch keine Berücksichtigung.
Mit den ersten Entwürfen der Netzentwicklungspläne stellen die Übertragungsnetzbetreiber gewählte Verfahren, Methoden und genutzte Daten sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes in den nächsten 10 bzw. 20 Jahren der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es wird der Netzausbaubedarf zwischen Netzknoten dokumentiert, nicht die konkreten Trassenverläufe. Auf Basis der eingegangenen Stellungnahmen werden im Sommer 2014 die zweiten Entwürfe veröffentlicht.
Die finalen Netzentwicklungspläne sind zusammen mit einem durch die Bundesnetzagentur zu erstellenden Umweltbericht Basis für den Entwurf des nächsten Bundesbedarfsplangesetzes, mit dem die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der enthaltenen Vorhaben verbindlich festgestellt wird. Erst im Anschluss werden im Rahmen der Bundesfachplanung bzw. des Raumordnungsverfahrens die Trassenkorridore für die einzelnen Vorhaben festgelegt.
Zum NEP 2014: Auf Grundlage der drei Szenarien für 2024 (A, B und C) ergibt sich aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber dem NEP 2013 nur ein geringer Anpassungsbedarf. In allen drei Szenarien seien alle vier Gleichstromkorridore für den weiträumigen Nord-Süd-Übertragungsbedarf weiterhin nötig. Es werden drei regionale Projekte ergänzt. Das Volumen der Netzverstärkungen auf Bestandstrassen (Umbeseilung oder Stromkreisauflagen, Neubau einer leistungsfähigeren Leitung in bestehenden Trassen) beträgt damit im Leitszenario Szenario A bis 2024 rund 5.300 km. Neue Leitungstrassen summieren sich danach auf 3.500 km. Das Gesamtinvestitionsvolumen in den nächsten zehn Jahren beträgt ca. 21 bis 26 Mrd. Euro.
Zum O-NEP 2014: Aufgrund der laufenden EEG-Novelle wurde für den Offshore-Bereich keines der drei Szenarien als Leitszenario definiert. Der festgestellte Ausbaubedarf bis 2024 liegt zwischen 1.135 km in Szenario A, 1.605 km in Szenario B bis hin zu 2.540 km in Szenario C. Die Gesamt-Übertragungskapazität des Zubaus reicht dabei von zusätzlichen 3,7 GW in Szenario A, über 5,1 GW bis zu 7,9 GW. Das Gesamtvolumen der Investitionen wird vorläufig auf ca. 17 bis 23 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren geschätzt.
Weiterhin haben die Übertragungsnetzbetreiber auf Verlangen der Bundesnetzagentur für Szenario A untersucht, welchen Einfluss eine Deckelung von Offshore (Sensitivität 1) und das Einspeisemanagement (Sensitivität 2) auf den Netzausbaubedarf haben. Hier wurde eine zeitliche Verschiebung festgestellt, die den Netzausbaubedarf selbst aber nicht in Frage stellt.
Den ersten Entwurf des NEP 2014, des O-NEP 2014 sowie weitere Informationen zur Konsultation, die bis zum 28. Mai 2014 lief, finden Sie unter www.netzentwicklungsplan.de zum Download. Die Konsultation zum Sensitivitätsbericht 2014 erfolgt gesondert bis zum 15. Juli 2014.

FAQs zur Energieeinsparverordnung vom DIHK veröffentlicht
Am 1. Mai 2014 ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Sie schreibt vor, welche Angaben zu bestimmten Energiemerkmalen Immobilienanzeigen enthalten müssen.Weiterlesen ...
Bei Anzeigen für Wohngebäude sind seit dem 1. Mai beispielsweise die Art des Energieausweises, der Energiebedarfs- oder -verbrauchswert, der wesentliche Energieträger und das Baujahr aufzuführen.
Missachten Immobilienverkäufer die neuen Vorschriften, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Die Liste der häufigsten Fragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erhalten Sie hier.

Nationales Hochwasserschutzprogramm 2014
Die Bundesregierung plant, gemeinsam mit den Ländern im Herbst 2014 ein nationales Hochwasserschutzprogramm vorzulegen.Weiterlesen ...
Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat dies in ihrer Regierungserklärung Ende Januar als eines der Schwerpunktthemen der 18. Legislaturperiode herausgestellt. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung über einige Eckpunkte des Hochwasserschutzprogramms informiert.
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm soll bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst vorgelegt werden, die vom 22. bis 24. Oktober 2014 in Heidelberg stattfinden wird. Die wesentlichen Punkte zum geplanten Inhalt des nationalen Hochwasserschutzprogramms sind:
- Das Programm wird eine Liste prioritärer überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes (Schaffung von Rückhalteräumen und zwar auch im Hinterland) sowie einen Vorschlag zur gemeinsamen Finanzierungsstrategie enthalten.
- Für die Finanzierung ist im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Sonderrahmenplans „Präventiver Hochwasserschutz“ vorgesehen; Details zu dieser Finanzierung werden mit dem Programm im Herbst 2014 vorgelegt. Darüber hinaus sollen Fördermöglichkeiten aus dem EFRE zur Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen genutzt werden.
- Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Hochwasserschutz werden Empfehlungen zur Optimierung bestehenden Verfahrensrechts sowie von wasserrechtlichen, baurechtlichen und raumordnungsrechtlichen Instrumenten erarbeitet und im Programm vorgeschlagen; auch soll eine Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung geprüft und vorgeschlagen werden.
- Zur besseren Koordinierung des Hochwasserschutzes wird im BMUB ein neues Referat „Hochwasserschutz“ geschaffen.
- Die Kosten durch Hochwasser in den vergangenen zehn Jahren betragen nach einer Schätzung der EU-Kommission für Deutschland 19 Milliarden Euro.
- Ein Vorrang für den Hochwasserschutz ist bei der Flächennutzung dort gerechtfertigt, wo die Flächenfreihaltung sowie die Nutzungseinschränkung oder -untersagung zum Schutz der Allgemeinheit notwendig ist.
Federführend wird das Hochwasserschutzprogramm von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erarbeitet. Dort ist man zudem damit befasst, aufgrund der hohen Pegelstände beim Hochwasser 2013 die Bemessungen für den Hochwasserschutz teilweise zu überarbeiten.
Nach der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie war bis Ende 2011 zu ermitteln, welche Hochwasserrisiken bestehen und waren anschließend Risikogebiete auszuweisen. Innerhalb der Risikogebiete sind diejenigen Flächen, in denen statistisch ein Hochwasserereignis einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiet durch Rechtsverordnungen der Länder festzusetzen. Da innerhalb von Überschwemmungsgebieten erhebliche rechtliche Restriktionen bezüglich der (baulichen) Nutzung bestehen, ist dies für die Planung und insbesondere für die Erweiterung von Betriebsstandorten von Relevanz. Inwieweit sich aus dem Hochwasser 2013 noch erhebliche Änderungen bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ergeben, ermittelt nun die LAWA.

Änderungen der UVP-Richtlinie
Wichtige Neuerungen in der Richtlinie der Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten veröffentlicht.Weiterlesen ...
Im EU-Amtsblatt vom 25. April 2014 wurden Änderungen der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-Richtlinie) veröffentlicht. Deutschland muss die Änderungen bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umsetzen. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 9. Oktober 2013 zur Revision der Richtlinie positioniert. In Trilogverhandlungen konnten Parlamentsvertreter noch Ende 2013 einen Kompromiss mit dem Rat finden.
Die Änderung der Richtlinie bringt einige wichtige Neuerungen:
- Die Vorgaben zur Vorprüfung (sog. Screening) werden ausgeweitet.
- Die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit werden ebenfalls ausgeweitet. Die einschlägigen Informationen müssen der Öffentlichkeit zudem über ein elektronisches Portal zugänglich gemacht werden.
- Der UVP-Bericht muss zukünftig zwingend von „kompetenten Fachleuten“ erstellt werden. Zuvor gab es hierzu keine Spezifikationen.
- Auch Abrissarbeiten können entgegen der bisherigen Regelung zukünftig der UVP-Pflicht unterliegen.
- Zukünftig werden auch Auswirkungen auf den Klimawandel und die Katastrophenvorsorge bei der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt. Zudem wird die UVP-Richtlinie auf Nachhaltigkeit, Habitate und biologische Vielfalt ausgeweitet.
- Genauso sollen nunmehr die kumulativen Auswirkungen mit anderen bestehenden und/oder genehmigten Projekten und Tätigkeiten berücksichtigt werden.
- Neu eingeführt werden Bestimmungen zu Sanktionen bei Verstößen gegen die innerstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie.
- Neue Bestimmungen gibt es ebenfalls zum Monitoring erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt durch die Mitgliedstaaten sowie hinsichtlich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen durch den Projektträger.
- Die Verpflichtung zur Erstellung eines „Basisszenarios“ wird eingeführt (Beschreibung des aktuellen Umweltzustands und der voraussichtlichen Entwicklung bei Nichtdurchführung des Projekts).
- Es besteht zukünftig die Pflicht zur Aufführung von Alternativen zur Projektumsetzung durch den Projektträger im UVP-Bericht.
- Die Änderungsrichtlinie schreibt jedoch keine grundsätzliche UVP-Pflicht bei der Verlegung von Flugrouten und bei jedem Einsatz der Frackingtechnologie vor, wie sie das Parlament zuvor gefordert hatte. Die UVP-Pflicht beim Fracking wird sich weiterhin an den Gasfördermengen orientieren.
- Neue Möglichkeiten zu sog. koordinierten oder gemeinsamen Verfahren werden geschaffen, wenn sich die Verpflichtung zur Durchführung einer Prüfung der Umweltauswirkungen aus mehreren Richtlinien ergibt.
Die Hoffnung des DIHK, dass die Fassung des Europaparlamentes vom Oktober 2013 in den Trilogverhandlungen spürbar von zusätzlichen bürokratischen und kostenverursachenden Bestimmungen befreit wird, hat sich nicht erfüllt. Trotz einiger sinnvoller Änderungen wie der Möglichkeit zu koordinierten bzw. gemeinsamen Verfahren, konnte das ursprünglich von der Kommission ausgegebene Ziel – nämlich den Verwaltungsaufwand zu senken und die Prüfung der potenziellen Umweltauswirkungen von Projekten zu erleichtern – bei der Überarbeitung der UVP-Richtlinie nicht erreicht werden.

DIHK Informationsbroschüre zur Biozidprodukte-Verordnung
Gemeinsam mit drei Fachverbänden hat der DIHK eine Informationsbroschüre zur neuen EU-Biozidprodukte-Verordnung (BVP) entwickelt. Diese gilt seit dem 1. September 2013 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige Regelung.Weiterlesen ...
Biozidprodukte sind Stoffe oder Gemische, die Wirkstoffe enthalten, die die Bekämpfung von Schadorganismen auf chemischer oder biologischer Weise bewirken. Hierzu zählen vor allem Desinfektions-, Schutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel.
Mit der BPV und einer Änderungsverordnung werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie damit behandelter Waren neu geregelt. Diese müssen grundsätzlich vor ihrer Bereitstellung und Verwendung zugelassen werden.
Von der neuen Verordnung sind auch Unternehmen betroffen, die durch die bisher geltende Biozid-Produkte-Richtlinie nicht berührt waren. Dies gilt vor allem für das Inverkehrbringen behandelter Waren, wie z. B. antimikrobiell ausgerüsteter Textilien. Außerdem gibt es spezielle Anforderungen an die Kennzeichnung und bei der Werbung für entsprechende Produkte. Zu beachten sind auch neue Zulassungsverfahren sowie jeweils geltende Übergangsregelungen und Ausnahmen, beispielsweise im Bereich von Kosmetika und Waschmitteln.
Die Informationsbroschüre ist hier abrufbar.

Neue Daten zum Emissionshandel für 2013
Treibhausgasemissionen der am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmenden Anlagen um circa drei Prozent zurückgegangen.Weiterlesen ...
Wie die EU-Kommission am 14. Mai bekannt gegeben hat, sind die Treibhausgasemissionen der am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmenden Anlagen nach neuesten Daten des Unionsregisters im Jahr 2013 um schätzungsweise drei Prozent zurückgegangen. Konkret stießen die unter das EU-EHS fallenden mehr als 12.000 Kraftwerke und Fertigungsanlagen Treibhausgasemissionen in Höhe von 1.895 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent aus.
Im selben Zeitraum stieg der kumulierte Überschuss an Emissionszertifikaten von fast zwei Milliarden Ende 2012 im Jahr 2013 auf mehr als 2,1 Milliarden an. Allerdings geht die Kommission davon aus, dass der Überschuss an Zertifikaten im Jahr 2014 aufgrund des bereits im März 2014 in Kraft getretenen „Backloadings“ geringer ausfallen wird.
Die vom EHS erfassten Betriebe haben auch in diesem Jahr die EU-EHS-Vorschriften größtenteils eingehalten. Nur weniger als 1 Prozent der Anlagen konnten bis zum Stichtag am 30. April 2014 nicht genügend Zertifikate für ihre Gesamtemissionen nachweisen. Hierbei handelt es sich in der Regel um kleine Anlagen, die für weniger als 1 Prozent der EU-EHS-Emissionen verantwortlich sind.
Prinzipiell können emissionshandelspflichtige Anlagen ihrer Pflicht zur Abgabe von Zertifikaten in Höhe ihrer jährlichen CO2-Emissionen durch die Nutzung von Gutschriften aus den projektbasierten Kyoto-Mechanismen – Emission Reduction Unit (ERU) und Certified Emission Reduction (CER) – nachkommen. Dabei stammten im vergangenen Jahr 80 Prozent der CER aus China und 70 Prozent der ERU aus der Ukraine. Bei einem Verhältnis von 50 Prozent CER und 50 Prozent ERU lag die Gesamtzahl dieser Gutschriften bei 132,8 Mio.
Zudem hat Eurostat Anfang Mai neue Zahlen zum EU-weiten CO2-Ausstoß veröffentlicht. Diesen zufolge ist der CO2-Ausstoß aus der Verbrennung von Erdöl, Kohle und Erdgas in der EU im vergangenen Jahr zwar um 2,5 Prozent gegenüber 2012 zurückgegangen. In sechs Mitgliedstaaten haben sich die Treibhausgasemissionen allerdings erhöht – in Deutschland um 2 Prozent. In absoluten Zahlen wurden in Deutschland mit 760 Millionen Tonnen am meisten Emissionen ausgestoßen, gefolgt von Großbritannien, Frankreich, Italien und Polen.

Weitere Nichtigkeitsklagen gegen das EEG-Beihilfeverfahren
Deutsche Industrieunternehmen klagen gegen die EU-KommissionWeiterlesen ...
Wie die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in einer Pressemitteilung mitteilt, haben am 15. April 2014 mehrere deutsche Industrieunternehmen aus der Stahl-, Papier-, Glas- sowie Holzwerkstoffindustrie beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage gegen das laufende EEG-Beihilfeverfahren der EU-Kommission eingereicht.
Mit den Nichtigkeitsklagen wenden sich die Unternehmen gegen den drohenden Verlust ihrer Entlastungen von der EEG-Umlage. Denn gleich dem im vorherigen Artikel beschriebenen Sachverhalt könnten den Unternehmen zwei beihilferechtliche Entwicklungen zu Schaden kommen: Zum einen die vorläufige Einschätzung der EU-Kommission, das EEG stelle eine staatliche Beihilfe dar. Zum anderen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Fall Lufthansa AG/Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH von November 2013), demzufolge nationale Gerichte die Pflicht haben, auch vor einer abschließenden Entscheidung der Kommission die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Beihilferechts zu treffen.
Im Hinblick auf das politische Umfeld der Klagen sind in Deutschland viele Experten der Ansicht, dass die Anfang April erfolgte politische Einigung zwischen Wirtschaftsminister Gabriel und der Kommission aufgrund der o. g. EuGH-Rechtsprechung zu den Konsequenzen der Eröffnung eines Beihilfeprüfverfahrens, etwa zugunsten von Wettbewerbern der bisher geförderten Unternehmen, die Unternehmen nicht angemessen vor sofortigen Rückzahlungen schützt. Laut Luther ist es deshalb angemessen, durch ein Klageverfahren eine zügige Klärung zu bewirken und sich nicht auf politische Einigungsversuche und die von der Bundesregierung erhobene Klage gegen Brüssel zu verlassen. Diese war bereits am 28. Februar zur Wahrung der Rechtsposition Deutschlands eingereicht worden, falls es nicht gelingen sollte, zu einer zielführenden Lösung im Dialog mit der EU-Kommission zu gelangen.
Die Pressemitteilung der Kanzlei Luther ist abrufbar unter www.luther-lawfirm.com/download_presse_de/472.pdf

EU-Parlament stimmt der Berichtspflicht für nicht finanzielle Informationen zu
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden nicht zuletzt durch Art. 19a Abs. 1 Satz 1 lit. d mittelbar einbezogen werden, allerdings soll dies laut Erwägungsgrund 8 nicht zu übermäßigem Verwaltungsaufwand für KMU führen.Weiterlesen ...
In seiner Plenumssitzung im April hat das EU-Parlament grünes Licht für die Verpflichtung zur Offenlegung nicht finanzieller Informationen und von Diversitätsstrategien gegeben. Unternehmen von öffentlichem Interesse, d. h. Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die am Bilanzstichtag im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, werden verpflichtet in ihrem Lagebericht nicht-finanzielle Informationen aufzunehmen. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten weitere Unternehmen als Unternehmen von öffentlichem Interesse definieren und so den Anwendungsbereich erweitern.
Die nicht-finanzielle Erklärung soll sich mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen, soweit diese Informationen für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des Unternehmens und der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Dabei können sich die Unternehmen auf bestehende nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke stützen. Insbesondere muss dazu u. a. eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens, der in Bezug auf die genannten Belange verfolgten Strategie, einschließlich der zur Wahrung der Sorgfaltspflicht durchgeführten Verfahren und der Ergebnisse dieser Strategien beigefügt werden sowie eine Beschreibung der wesentlichen Risiken im Zusammenhang mit diesen Belangen, die mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens - einschließlich, wenn relevant und verhältnismäßig, seiner Geschäftsbeziehungen, seiner Erzeugnisse oder seiner Dienstleistungen - verknüpft sind und negative Auswirkungen auf diese Bereiche haben können sowie des Managements dieser Risiken und die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. Der Abschlussprüfer hat nur zu prüfen, ob die nicht-finanziellen Informationen vorgelegt wurden.
Die Erklärung zur Unternehmensführung (vgl. § 289a HGB) bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern hat eine Beschreibung der Diversitätsstrategie des Unternehmens für seine Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund zu enthalten. Ebenso sind die Ziele der Strategie, Art und Weise der Umsetzung und die Ergebnisse im Berichtszeitraum zu beschreiben. Alternativ muss erläutert werden, warum keine Strategie besteht bzw. verfolgt wird. Nach formaler Zustimmung des Rates der EU kann die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Chinas Monopolstellung bei Seltenen Erden schwindet
China wird seine Monopolstellung bei Seltenen Erden bis Ende dieses Jahrzehnts weitgehend verlieren. Der Markteintritt neuer Anbieter wird dazu führen, dass der aufgrund des chinesischen Monopols bestehende Preisaufschlag auf den Weltmarktpreis für Seltene Erden so gut wie verschwindet. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) auf Basis des neuentwickelten Metallmarktmodells METRO erstellt hat.Weiterlesen ...
China fördert derzeit rund 90 Prozent der jährlich abgebauten 110.000 Tonnen Seltene Erden. Durch Ausfuhrbeschränkungen kann das Reich der Mitte die Weltmarktpreise erheblich beeinflussen, weil ein Ausweichen auf andere Rohstoffe für die Unternehmen sehr schwierig ist. Zudem steigt die globale Nachfrage nach Seltenen Erden, da diese insbesondere in Schlüssel- und Zukunftstechnologien eingesetzt werden.
Mit den USA, Australien und Kanada drängen in den kommenden Jahren allerdings neue Anbieter, vor allem für die häufiger vorkommenden Leichten Seltenen Erden, auf den Markt. Die ZEW-Studie kommt unter Nutzung des Metallmarktmodells METRO zu dem Ergebnis, dass bis 2020 die Förderung Seltener Erden außerhalb Chinas auf bis zu 140.000 Tonnen im Jahr steigen könnte. Das entspräche dann der Hälfte der für diesen Zeitpunkt prognostizierten weltweiten Fördermenge. Da die Erschließung einer Mine für Seltene Erden zwischen zehn und 15 Jahren dauert, ist das Aufweichen von Chinas Monopolstellung eher längerfristig zu sehen. Allerdings verfügen die Minen, die derzeit erschlossen werden, über relativ geringe Anteile von Schweren Seltenen Erden. Infolgedessen wird Chinas Vormachtstellung in diesem Bereich länger erhalten bleiben als bei Leichten Seltenen Erden.

Entwurf der Kommission für neue Carbon-Leakage-Liste (2015 - 2019)
Unternehmen, die den aufgelisteten 175 Sektoren angehören, sollen zwischen 2015 und 2019 auch weiterhin von der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten profitieren können.Weiterlesen ...
Am 5. April hat die EU-Kommission dem zuständigen Komitologieausschuss für Klimaänderung („Climate Change Committee“) einen Entwurf (inkl. Anhang) für eine überarbeitete Carbon-Leakage Liste für den Zeitraum 2015-2019 vorgelegt. Die neue Liste soll ab 1. Januar 2015 die bis Ende 2014 gültige derzeitige Carbon-Leakage Liste aus dem Jahr 2009 ersetzen. Das Expertenkomitee, das sich aus Vertretern der 28 Mitgliedstaaten und der Kommission zusammensetzt, soll noch vor der Sommerpause über den Entwurf abstimmen. Im Anschluss haben Rat und Europäisches Parlament drei Monate Zeit, den Vorschlag abzulehnen oder ihm zuzustimmen.
Die von der Kommission vorgeschlagene Liste umfasst insgesamt 175 Sektoren und Teilsektoren, bei denen emissionshandelsbedingt die Gefahr einer Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzstandards besteht („Carbon-Leakage“ Risiko). Unternehmen, die den aufgelisteten Sektoren angehören, sollen zwischen 2015 und 2019 weiterhin von der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten profitieren können. Grundlage für die Ermittlung der begünstigten Sektoren ist die Emissionshandelsrichtlinie 2003/87/EG, die im Jahr 2009 durch die Richtlinie 2009/29/EG abgeändert wurde. In letzterer sind Kriterien vorgegeben, die erfüllt sein müssen, damit ein Sektor in die Liste aufgenommen werden kann.
Die meisten Sektoren (Teil 1 Anhang) wurden von der Kommission aufgenommen, weil sie spezielle „quantitative Kriterien“ erfüllen, welche in Artikel 10a (15) und (17) beschrieben sind. Entscheidend sind hier sowohl die Höhe der Handelsintensität mit Drittstaaten als auch die Höhe der durch die Durchführung der Emissionshandelsrichtlinie verursachten direkten und indirekten zusätzlichen Kosten (gemessen an der Bruttowertschöpfung). Darüber hinaus wurden einige Sektoren, welche die quantitativen Kriterien nicht erfüllen (Teil 2 Anhang), auf Grundlage spezieller qualitativer Kriterien mit aufgenommen. Die qualitativen Kriterien werden in Artikel 10a (17) erörtert.
Hintergrund
Die derzeit geltende Carbon-Leakage-Liste wurde im Jahr 2009 mit dem Beschluss der Kommission 2010/2/EU verabschiedet und ist bis Ende 2014 gültig. Die EU-Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EC sieht vor, dass die Kommission die Carbon-Leakage-Liste alle fünf Jahre aktualisiert, was eine Revision für den Zeitraum 2015 - 2019 erforderlich macht. Unabhängig davon kann die Kommission auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaates Sektoren oder Teilsektoren hinzufügen, sofern für diese ebenfalls ein Risiko einer CO2-Verlagerung nachgewiesen werden kann. Zuletzt wurde die Liste in den Jahren 2013, 2012 und 2011 modifiziert.
Weiterhin hat die EU-Kommission am 8. Mai eine öffentliche Konsultation zur Notwendigkeit und Ausgestaltung zukünftiger Regelungen zur Vermeidung der Verlagerungen von CO2-Emissionen in Drittstaaten („carbon leakage“) eröffnet. Die Konsultation soll die Weichen für einen Rahmen nach dem Jahr 2020 stellen.
An der öffentlichen Konsulatation können Sie unter folgendem Link bis 31.7.2014 teilnehmen und weitere Informationen erhalten: http://ec.europa.eu/clima/consultations/articles/0023_en.htm

Europäisches Parlament stimmt über Novelle der Abfallverbringungsverordnung ab
Die illegale Verbringung von Abfällen innerhalb und außerhalb Europas soll erschwert werden, indem die Mitgliedstaaten zu verschärften Kontrollen gezwungen werden.Weiterlesen ...
Während seiner letzten Plenarsitzung in Straßburg hat das Europäische Parlament am 17. April in einer legislativen Entschließung Änderungen der Verordnung über die Verbringung von Abfällen verabschiedet. Diesen zufolge soll die illegale Verbringung von Abfällen innerhalb und außerhalb Europas erschwert werden, indem die Mitgliedstaaten zu verschärften Kontrollen gezwungen werden.
Konkret sehen die neuen Auflagen vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2017 sogenannte Kontrollpläne erstellen, die auf einer Risikobewertung für bestimmte Abfallströme und Ursprünge illegaler Verbringungen basieren. In die Risikobewertung fließen, sofern vorhanden, nachrichtendienstliche Daten, z. B. Daten über Ermittlungen von Polizei und Zollbehörden ein; mit der Bewertung soll u. a. die erforderliche Mindestanzahl von Kontrollen ermittelt werden, einschließlich materieller Kontrollen von Einrichtungen, Unternehmen, Maklern, Händlern und Abfallverbringern, oder von der damit verbundenen Verwertung und Beseitigung. Dabei kann die Kontrolle nicht nur am Herkunftsort (z. B. mit dem Erzeuger, Besitzer oder Notifizierenden), sondern auch an den Außengrenzen der EU oder während der Verbringung innerhalb der EU vorgenommen werden.
Weitere Änderungen betreffen die Erbringung von Auskünften bzw. die Umkehr der Beweislast. Hier hat das Parlament entschieden, dass die zuständigen Behörden von dem Notifizierenden, der die Verbringung veranlassenden Person, dem Besitzer, dem Transporteur und der die Abfälle entgegennehmenden Anlage spezifische Nachweise einfordern kann. Dabei handelt es sich um Nachweise über den Herkunfts- und Bestimmungsort sowie die Legalität des betroffenen Stoffes oder Gegenstands. Sofern diese Nachweise den an den Kontrollen beteiligten Behörden innerhalb einer bestimmten Frist nicht übermittelt werden oder eine Behörde der Ansicht ist, dass die ihr zur Verfügung stehenden Nachweise und Informationen nicht ausreichen, wird die betreffende Verbringung als illegale Verbringung angesehen und unterliegt speziellen Rücknahmeanforderungen und Kostenregelungen.
Der Rat wird den vom Parlament nun beschlossenen Änderungen voraussichtlich noch im Mai zustimmen, so dass die Verordnungs-Novelle nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bis zum 1. Januar 2015 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat in Kraft treten kann. Das Bundesumweltministerium wird voraussichtlich mit den Ländern eine bundeseinheitliche Vollzugshilfe erstellen.

Europäische Plattform für Ressourceneffizienz legt Abschlussempfehlungen vor
Am 31. März 2014 fand die abschließende Sitzung der Europäischen Plattform für Ressourceneffizienz (EREP) in Brüssel statt. In ihrer Abschlussempfehlung fordert die EREP eine Verdoppelung der Ressourcenproduktivität bis 2030. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt und die Lebensqualität der EU-Bürger gewahrt.Weiterlesen ...
Die EREP war im Juni 2012 von EU-Umweltkommissar Janez Potocnik für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren ins Leben gerufen worden, um konkrete Vorschläge zur Umsetzung des „Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa“ der EU-Kommission zu erarbeiten. Mit am Tisch saßen neben Vertretern der EU-Institutionen auch Mitglieder nationaler Regierungen, internationaler Organisationen sowie Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Deutschland war zunächst durch den früheren Bundesumweltminister Altmaier und zuletzt durch die Bundesumweltministerin Hendricks auf der EREP vertreten.
Um das Ziel einer ressourceneffizienteren, nachhaltigeren und unabhängigeren europäischen Wirtschaft zu erreichen, empfiehlt die EREP in ihrem Abschlussdokument unter anderem die Festsetzung von ambitionierten Zielen sowie geeigneten Indikatoren zur Messung des Fortschritts bei der Ressourcenproduktivität, den Abbau von Subventionen mit nachteiligen Umweltauswirkungen, eine (Weiter-)Entwicklung der Kreislaufwirtschaft sowie eines hochqualitativen Recyclings u.v.m..
Die EREP hat die EU-Kommission aufgefordert, baldmöglichst einen Vorschlag für ein langfristiges Ziel zur Ressourceneffizienzsteigerung vorzulegen, um die Umsetzung der Empfehlungen sicherzustellen bzw. weiterzuentwickeln und den Fortschritt regelmäßig zu messen. Ob das zunächst auf zwei Jahre angelegte Mandat für die EREP verlängert wird, ist noch nicht entschieden. Mehr Informationen zur EREP finden Sie hier.
Den Abschlussbericht erhalten Sie unter http://ec.europa.eu/environment/resource_efficiency

Europäisches Parlament möchte Verbrauch von Plastiktüten um bis zu 80 Prozent verringern
Während seiner letzten Plenartagung in Straßburg hat das Europäische Parlament am 16. April eine legislative Entschließung zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der bestehenden Verpackungs-Richtlinie verabschiedet.Weiterlesen ...
Die in der Entschließung enthaltenen Regeln sehen vor, den Verbrauch von Plastiktüten mit einer Foliendicke von unter 0,05 Millimetern in der EU bis zum Jahr 2017 zu halbieren und bis zum Jahr 2019 um 80 Prozent zu verringern.
Zur Erreichung dieses Ziels darf der Lebensmittelhandel seinen Kunden künftig keine kostenlosen Plastiktüten mehr zur Verfügung stellen; nur in Mitgliedstaaten, in denen eine Getrenntsammlung für Bioabfälle besteht, darf für biologische und kompostierbare Tüten ein Preisnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt werden. Sehr leichte Tüten, die als Verpackung für Lebensmittel wie Früchte, Gemüse oder Zucker dienen, sollen bis 2019 schrittweise durch Tüten aus Recyclingpapier oder biologisch abbaubaren und kompostierbaren Materialien ersetzt werden. Der Einsatz von krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Substanzen und Stoffen mit endokriner Wirkung soll schrittweise komplett eingestellt werden. Ebenso fordert das Parlament, auf „oxo-biologisch-abbaubare“ Kunststoffe für Verpackungen gänzlich zu verzichten.
Kunststofftüten, die als Verpackung für feuchte und lose Lebensmittel wie rohes Fleisch, Fisch und Milchprodukte dienen, sowie Kunststofftüten für unverpackte Waren der Lebensmittelindustrie werden für die Lebensmittelhygiene als notwendig erachtet und sollen daher aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Eine ähnliche Ausnahmeregelung für unverpackte oder lose verpackte Lebensmittel und Getränke, die unverzüglich oder sehr kurze Zeit nach dem Verkauf verzehrt werden, und somit oft Einsatz in Schnellrestaurants oder Imbissen finden, wurde hingegen abgelehnt.
Im Hinblick auf die nationale Umsetzung der vom Parlament gemachten Forderungen sollen die Mitgliedstaaten selbst entscheiden dürfen, zu welchen Mitteln sie greifen. Möglich sind nationale Verminderungsziele, wirtschaftliche Instrumente wie Steuern oder Abgaben sowie ein Verbot der Taschen. Letzteres würde dem bisherigen Grundsatz widersprechen, dass alle Verpackungen, die den grundlegenden Anforderungen der Verpackungsrichtlinie entsprechen, in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die nun in erster Lesung vom Parlament beschlossenen Regeln basieren auf dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle und bestätigen die Position des Umweltausschusses (ENVI) des Parlaments, der bereits im März unter Federführung der dänischen Berichterstatterin Margrete Auken (Grüne/EFA) über den Richtlinienvorschlag abgestimmt hatte. Im Vergleich zum ursprünglich von der Kommission vorgelegten Text – der aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten anstelle konkreter Minderungsvorgaben lediglich eine grobe Senkung des Verbrauchs von Plastiktüten vorsah – ist die nun verabschiedete Entschließung sehr ambitioniert. Im nächsten Schritt muss der Rat der neuen Richtlinie ebenfalls zustimmen – ein Zeitplan hierfür liegt jedoch noch nicht vor.
Der DIHK bewertet den Vorschlag der Kommission sowie die vom Parlament nun vorgenommene Verschärfung kritisch, da in Deutschland kein Handlungsbedarf erkennbar ist. Plastiktüten werden im Gelben Sack, in der Gelben Tonne und in der kommunalen Entsorgung zurückgenommen und ordnungsgemäß entsorgt. Die Verschmutzung der Meere mit Kunststoffen, die von Kommission und Parlament oft vorgebracht wird, ist wiederum ein Problem der unsachgemäßen Schiffsentsorgung und benötigt ein globales Vorgehen anstelle eines isolierten europäischen oder gar nationalen Vorgehens.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Polen wegen unzureichenden Klimaschutzes
Kommen Deutschland und Polen ihren Pflichten binnen zwei Monaten nicht nach, kann die Kommission sie vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.Weiterlesen ...
Im Rahmen der monatlichen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind am 16. April 2014 gegen Deutschland und Polen mit Gründen versehene Stellungnahmen ergangen. Die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens wurde eingeleitet, weil beide Mitgliedstaaten trotz vorheriger offizieller Aufforderungsschreiben bestimmte EU-Klimaschutzvorschriften noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben. Kommen Deutschland und Polen ihren Pflichten binnen zwei Monaten nicht nach, kann die Kommission sie vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen.
Deutschland wurde aufgefordert, die Richtlinie 2003/87/EG über das System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten in der Union vollständig umzusetzen. Das Europäische Emissionshandelssystem (EU EHS) ist ein Kernelement der EU-Politik zur Bekämpfung des Klimawandels und das wichtigste Instrument zur kostenwirksamen Verringerungen der Treibhausgasemissionen der Industrie. In Deutschland wurden jedoch bisher nicht alle Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf deren Geltungsbereich umgesetzt.
Polen wurde aufgefordert, die zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Richtlinie) erforderlichen Maßnahmen zu verabschieden. Bislang hat Polen der Kommission die vollständige Umsetzung noch nicht mitgeteilt. Die CCS-Richtlinie wurde im Rahmen des Klima- und Energie-Pakets im Jahr 2009 verabschiedet. Sie schafft einen Rechtsrahmen für die geologische Speicherung von CO2, räumt rechtliche Hindernisse für die geologische Speicherung von CO2 aus und legt Anforderungen für die gesamte Lebensdauer einer Speicherstätte fest.
Übersicht zu den wichtigsten Vertragsverletzungsverfahren im April unter: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-293_de.htm

EU-Staaten überschreiten Obergrenzen für Schadstoffemissionen
Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat, in ihrer Pressemitteilung vom 3. April 2014, mitgeteilt, dass im Jahr 2012 elf EU-Mitgliedsländer – darunter auch Deutschland – ihre in der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) festgelegten Obergrenzen für Schadstoffemissionen in die Luft überschritten haben.Weiterlesen ...
Mit der Richtlinie wurden 2001 individuelle nationale Emissionsbegrenzungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen festgelegt, die bis zum Jahr 2010 erreicht werden sollten. Die vorläufige Analyse der EUA für 2012 zeigt nun, dass elf Mitgliedstaaten bei mindestens einem der vier Luftschadstoffe die Emissionshöchstmengen überschritten haben. Allein neun Staaten konnten dabei die Grenzwerte für Stickstoffoxide nicht einhalten. Letztere werden laut EUA zu 40 Prozent durch den Straßenverkehr verursacht. 2011 hatten noch zehn Staaten mindestens einen der vier Grenzwerte überschritten. Insgesamt ist der Schadstoffausstoß zwischen 2011 und 2012 nach EUA-Angaben jedoch gesunken.
Deutschland hat nach den Ergebnissen der EUA in 2012 seine Obergrenze für Stickstoffoxide um 21 Prozent überschritten. Dabei ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen. 2010 wurde die in der NEC-Richtlinie festgesetzte nationale Emissionshöchstmenge noch um 26 Prozent überschritten, 2011 um 23 Prozent. Das Umweltbundesamt veröffentlicht regelmäßig die Messergebnisse der Luftschadstoff-Emissionen.
Die EU-Kommission hat Ende 2013 einen Vorschlag zur Novellierung der NEC-Richtlinie vorgelegt, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu neuen nationalen Emissionshöchstmengen bis 2030 verpflichten sollen. Die Überarbeitung der NEC-Richtlinie ist einer der wesentlichen Bausteine der Strategie „Saubere Luft für Europa“ der EU-Kommission. Angesichts der aktuellen Luftbelastungen in Ballungsräumen Westeuropas sieht sich die EUA darin bestätigt, weitere Emissionsreduzierungen zu fordern. Auch sollten die Bürgerinnen und Bürger motiviert werden, individuelle Anstrengungen zur Emissionsreduktion vorzunehmen, zum Beispiel durch die Wahl von alternativen Verkehrsmitteln zum Auto.
Die Pressemitteilung der European Environment Agency finden Sie hier.

Aktuelle Veranstaltungen des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt
Hier finden Sie eine Übersicht über wichtige aktuelle Veranstaltungen aus unserem Geschäftsbereich.Weiterlesen ...
Impressum
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Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Innovation | Umwelt
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Telefon: 0911 1335-298 | -297
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Redaktionsteam IHK Nürnberg für Mittelfranken:
Tina Engelmann, Andreas Horneber, Stefan Hübel, Manuel Hertel, Dr. Ronald Künneth, Peggy Leibetseder, Dr. Robert Schmidt, Dr. Veronika Wiesmet, Katharina Wohlfart
Weitere Textquellen:
Aktuelles aus Bayern: Manfred Hoke, Dr. Norbert Amman (IHK für München
und Oberbayern)
Aktuelles aus Deutschland und der EU (DIHK): Dr. Hermann Hüwels, Dr. Sebastian Bolay, Jakob Flechtner, Corinna Grajetzky, Anna-Maria Heidenreich, Dr. Katharina Mohr, Dr. Armin Rockholz
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