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Corona-Blitzumfrage: Geschäftslage im Teil-Lockdown

Corona-Blitzumfrage: Geschäftslage im Teil-Lockdown

Eingetrübte Umsatzerwartungen – angespannte Finanzlage – erschwerte Personalplanungen

Datum: 23.11.2020
 

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Dr. Udo Raab

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Leiter Geschäftsbereich Standortpolitik und Unternehmensförderung, Leiter Referat Wirtschaftsentwicklung und Fachkräftesicherung Tel: +49 911 1335 1383
Eva Didion

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Standortanalysen und Statistik, Familie und Beruf Tel: +49 911 1335 1376

Nürnberg – Die zweite Welle der Corona-Pandemie und die Beschränkungen im Teil-Lockdown haben die mittelfränkische Wirtschaft erneut schwer belastet. Laut einer Blitzumfrage der IHK Nürnberg für Mittelfranken rechnen Corona-bedingt rund 60 Prozent der Befragten für 2020 mit Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr. Die Betroffenheit variiert dabei stark: Während jeder sechste Betrieb stillsteht, kann jeder zehnte Befragte mit einem Zuwachs rechnen. An der Blitzumfrage, die vom 18. bis 19. November 2020 durchgeführt wurde, nahmen 108 mittelfränkische Unternehmer teil, die in ein IHK-Ehrenamt gewählt sind.

Noch Anfang Oktober 2020 hatte die mittelfränkische Wirtschaft auf ein beachtliches Wachstum im 3. Quartal zurückgeblickt. So überwog in der Herbstumfrage der IHK zur Konjunktur bereits wieder die Zuversicht auf eine baldige Erholung von den historischen Einbrüchen der Wirtschaftsleistung. Wichtigste Ursachen der neuerlichen Eintrübung der Geschäftslage sind die gesunkene Nachfrage im Teil-Lockdown (57 % der Befragten) und Corona- bzw. Quarantäne-bedingte Ausfälle in den Belegschaften (38 %). Infolge der Umsatzrückgänge müssen die mittelfränkischen Unternehmen mit einer zunehmend angespannten Finanzlage sowie erschwerten Personalplanungen umgehen.

Geteilt ist das Meinungsbild, was die Notwendigkeit zusätzlicher konjunkturstützender Maßnahmen betrifft: Genau die Hälfte der Befragten bejaht sie, 46 % lehnen sie ab, 4 Prozent plädieren sogar für eine Beendigung der bisherigen Unterstützungsmaßnahmen.

„Angesicht der höchst unterschiedlichen Betroffenheit unserer Betriebe von den Folgen der Pandemie müssen wir sehen, dass etliche Existenzen weiterhin von staatlichen Fördergeldern abhängen, die gezielt und schnell Liquidität sichern – etwa Überbrückungshilfe und Außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe)“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch. „Hilfreich wäre darüber hinaus die von der IHK vorgeschlagene Ausweitung der Verlustverrechnung, sodass Gelder gar nicht erst an den Staat abfließen.“

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