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Kurzarbeitergeld
Corona-Krise - IHK informiert mit Podcasts über vereinfachtes Verfahren
Nürnberg – Bei Betriebsschließungen und Produktionsausfällen ist das Kurzarbeitergeld ein zentrales Instrument, um die Belegschaften im Unternehmen zu halten. Der Zugang zu Kurzarbeitergeld wurde wegen der Corona-Pandemie erleichtert und kann rückwirkend ab dem 1. März 2020 beantragt werden.
Die IHK informiert in Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur über die Einzelheiten: Welche Voraussetzungen gibt es, wie läuft die Beantragung, was ist mit der Abrechnung? In drei Podcasts erläutert Arbeitsagentur-Experte Markus Panzer im Gespräch mit Stefan Kastner, Leiter der IHK-Berufsbildung, was Unternehmen jetzt wissen und machen müssen. Die Podcasts sind auf der Startseite der IHK www.ihk-nuernberg.de abrufbar.
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