Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium)
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die bundesweite Durchführung.
Welche Weiterbildungen fördert das Weiterbildungsstipendium?
Das Stipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung und fördert anspruchsvolle (in der Regel berufsbegleitende) Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikation
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- Berufsbegleitende Studiengänge (Fernstudiengänge), die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden:
Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten, IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr (nur in Verbindung mit einer Maßnahme möglich)
Wie sieht die finanzielle Förderung aus?
Im Weiterbildungsstipendium können Zuschüsse von maximal 8 700 Euro innerhalb von drei Jahren für beliebig viele förderfähige Maßnahmen, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, beantragt werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium?
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. mindestens der Durchschnittsnote 1,9 - oder - Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- jünger als 25 Jahre zum Zeitpunkt einer möglichen Aufnahme (durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen)
- berufstätig (mind. 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet
Hinweis zur Aufnahme in das Programm
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Personen, die bereits einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben bzw. vor einer evtl. Aufnahme abschließen, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Bewerbung für ein Weiterbildungsstipendium
Sie können sich jährlich bis zum Ende des 24. Lebensjahres, bis spätestens 30. September (es gilt der Posteingangsstempel der IHK), für ein Stipendium ab Januar des Folgejahres bewerben. Füllen Sie dazu bitte den folgenden Antrag aus:
Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Antrag per Post an:
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich Berufsbildung
Patrizia Held
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
Telefonische Weiterbildungsberatung
Eine trägerneutrale Beratung über Möglichkeiten von Weiterbildungen, Studium und andere förderfähige Maßnahmen sowie allgemeine Informationen über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bieten wir Ihnen auch gerne telefonisch an.
Dokumente
- Antrag auf Förderung einer Weiterbildung pdf | 751 kB 23.03.2023
- Formular IT-Bonus (erstes Förderjahr) pdf | 198,2 kB 24.04.2024
- Nachweis über die Teilnahme an einer über das Weiterbildungsstipendium geförderte Maßnahme pdf | 149,4 kB 24.04.2024
- Teilnahmenachweis bei Förderung von Fahrtkosten oder Veranstaltungstagen pdf | 139,6 kB 24.04.2024
- Infoblatt Fernlehrgänge pdf | 43 kB 24.04.2024
- Infoblatt Intensivsprachkurse pdf | 142,6 kB 24.04.2024
- Nachweis der Berufstätigkeit pdf | 87,9 kB 10.07.2023
- Förderrichtlinien Weiterbildungsstipendium pdf | 156,2 kB 24.04.2024
- Flyer Weiterbildungsstipendium ab 2023 pdf | 800,8 kB 28.02.2024