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Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden

Die Bundesregierung und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (darunter der Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK) haben 2001 die Vereinbarung zur „Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“ unterzeichnet.

Die Vereinbarung soll dazu beitragen, die Erwerbsquote der Frauen von derzeit ca. 60 Prozent zu steigern und insbesondere den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie keine Gesetzesinitiative ergreifen wird, sollte die Vereinbarung freiwillig erfolgreich umgesetzt werden. Im Zuge der freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft sollen u.a. folgende Ziele erreicht werden: Verbesserte Ausbildungsperspektiven für Frauen, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Als praktische Instrumente sieht die Vereinbarung Teilzeit in Führungspositionen, flexiblere Arbeitszeiten und Job Sharing vor. An den Staat erging der Auftrag, für eine flächendeckende Versorgung mit Ganztagesbetreuung zu sorgen.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bittet Unternehmen, die der Chancengleichheit von Frauen und Männern bereits große Bedeutung beimessen, ihre Konzepte mitzuteilen, um auch anderen Firmen Anregungen zu geben.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 02|2003, Seite 20

 
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