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Gesetzespläne bringen der Wirtschaft keine Erleichterung

Die vielfach fälschlich als Abbau von Steuervergünstigungen bezeichneten Änderungen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes greifen tief in gewachsene Grundsätze des deutschen Steuerrechts ein. Darauf hat der IHK-Rechts- und Steuerausschuss bei seiner jüngsten Sitzung hingewiesen. Bei einigen Maßnahmen, wie etwa der Mindestbesteuerung, handele es sich um reine Steuererhöhungen. Die ursprünglich geplanten Belastungen übertreffen die im Rahmen der Unternehmenssteuerreform vorgesehenen Entlastungen.

Der steuerpolitische Kurs mit täglich wechselnder Informationslage hat, so ergab die Diskussion im Ausschuss, zum Jahresende 2002 bei der Wirtschaft zu erheblicher Beunruhigung geführt. Entgegen der ursprünglichen Planung soll es keine Begrenzung des Verlustvortrages auf sieben Jahre geben, ferner wird die Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft bis zu einer Reform der Kommunalsteuern nicht weiter verfolgt. Auch die Verlustnutzung beim Mantelkauf, bei Spaltung und Verschmelzung wird jetzt weiterhin unverändert möglich sein. Angesichts des anstehenden Vermittlungsverfahrens erklärt der Ausschuss, dass Steuererhöhungen gerade in der aktuell schwierigen Lage der falsche Ansatz seien. Ebenso gelte es, einer drohenden Mehrwertsteuererhöhung entgegen zu treten.

Forderungen der Wirtschaft
Die Wirtschaft lehnt die Mindestbesteuerung, auch in der jetzigen Form mit einem Sockelbetrag von 100 000 Euro, entschieden ab. Der hierdurch bedingte steuerliche Liquiditätsabfluss würde Investitionen erschweren und der Konjunktur schaden, Existenzgründungen mit hohen Anlaufinvestitionen würden erheblich erschwert.

Die Beschränkung der Auszahlung des Altkörperschaftsguthabens auf 14 Jahresraten bis 2015 muss nach Ansicht des IHK-Ausschusses liquiditätssichernd für Unternehmen erfolgen. In schlechten Jahren nicht genutzte Ausschüttungsguthaben dürfen nicht verfallen.

Die Anhebung des Privatnutzungsanteils bei Dienst-Pkws von ein auf 1,5 Prozent hätte erhebliche schädliche Auswirkungen auf die Automobilwirtschaft, die die Fiskaleffekte bei weitem übersteigen würden. Die Wirtschaft setzt sich für einen Erhalt der Lifo-Methode („Last in, first out“) zur Vorratsbewertung ein.

Die geplante Aufzeichnung von Konzernverrechnungspreisen würde nach Ansicht der im Ausschuss vertretenen Steuerexperten zu hohem Aufwand bei den Unternehmen führen. Die außerdem geplante Strafbesteuerung (5 000 Euro bzw. fünf bis zehn Prozent des Mehrertrages) wird strikt abgelehnt.
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 04|2003, Seite 25

 
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