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Was wird durch das Programm "Kapital durch Arbeit" gefördert?

Nach dem Hartz-Konzept unterstützt das Förderprogramm „Kapital für Arbeit“ mittelständische Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, mit insgesamt bis zu 100 000 Euro je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis.

Wer wird gefördert?
Die Förderung können mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit einem Jahresumsatz von max. 500 Mio. Euro beantragen, die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte dauerhaft einstellen (auch Ausbildungsplätze).

Was wird gefördert?
Förderungfähig sind Investitionen und Aufwendungen im Rahmen des Vorhabens einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung der Arbeitsplätze verbunden sind (max. 100 000 Euro je neu geschlossenem Arbeitsverhältnis). Dazu zählen Investitionen, Ausstattung der neuen Arbeitsplätze, Warenlager, Betriebsmittel sowie Schulungskosten für die Beschäftigten.

Wie wird gefördert?
Die Fördermittel fließen in zwei Tranchen je zur Hälfte als Fremdkapital (Fremdkapitaltranche) und als Nachrangdarlehen (Nachrangtranche). Beide Tranchen erstrecken sich auf eine Laufzeit von zehn Jahren. Bei der Fremdkapitaltranche beträgt der Zinssatz nominal 5,06 Prozent (zwei Jahre tilgungsfrei), bei der Nachrangtranche 5,72 bis 8,64 Prozent (je nach Bonität des Unternehmens), acht Jahre sind tilgungsfrei.

Weitere Informationen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau: KfW-Informationszentrum: Tel. 01801/335577 (zum Ortstarif), www.kfw.de
 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2003, Seite 17

 
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